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Buchhaltung

Was Schweizer KMU über das neue Transparenzgesetz (TJPG) wissen müssen

Die Anforderungen an die Unternehmensführung wandeln sich. Was früher dezentral im Obligationenrecht (OR) geregelt war, erhält nun einen neuen, zentralen Rahmen: Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG). Damit wird das Transparenzregister in der Schweiz Realität. Für dich als KMU-Inhaber oder Treuhänderin bedeutet das: Ab dem 01.10.2026, wenn das Gesetz offiziell in Kraft tritt, musst du die Eigentumsverhältnisse deiner Firma lückenlos an den Bund melden und intern dokumentieren. Wir zeigen dir, wie du dich auf das TJPG vorbereitest, welche Fristen für deine GmbH oder AG gelten und wie du den administrativen Aufwand so gering wie möglich hältst.

Was ist das TJPG?

Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) ist ein neues Schweizer Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäscherei. Es verpflichtet Unternehmen, ihre wirtschaftlichen Eigentümer in ein zentrales Bundesregister einzutragen, um die tatsächlichen Kontrollstrukturen hinter Firmen für die Schweizer Behörden lückenlos aufzudecken.

Dieses Regelwerk bündelt die bisherigen, teilweise verstreuten Meldepflichten in einem einzigen, zentral geführten System. Der Hintergrund dieser Entwicklung ist internationaler Druck: Die Schweiz passt sich mit dem TJPG den globalen Standards der FATF (Financial Action Task Force – einem internationalen Gremium zur Bekämpfung von Geldwäscherei) an. Das Ziel ist es, Briefkastenfirmen und undurchsichtige Firmengeflechte zu verhindern. Für dich als rechtschaffenes Schweizer KMU bedeutet das TJPG konkret, dass du transparent aufzeigen musst, welche natürlichen Personen (also Menschen aus Fleisch und Blut) am Ende des Tages die Zügel in deinem Unternehmen in der Hand halten.

Ist das Transparenzregister öffentlich?

Nein. Anders als das Handelsregister ist das neue Register nicht für die breite Öffentlichkeit einsehbar. Zugriff haben ausschliesslich zuständige Behörden (wie Strafverfolgungsbehörden, Steuerämter oder die Finanzmarktaufsicht FINMA) sowie Finanzintermediäre (z. B. Banken) zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflichten.

Achtung: Wer die Meldepflicht ignoriert, riskiert viel. Das Gesetz sieht bei vorsätzlichen Verstössen Bussen von bis zu CHF 500’000 vor.

Wer ist von der TJPG Meldepflicht betroffen?

Die kurze Antwort lautet: Fast jeder, der in der Schweiz unternehmerisch tätig ist und eine juristische Person gegründet hat. Das Gesetz zielt darauf ab, möglichst keine Lücken zu lassen. Wenn du ein eigenes Geschäft führst, stehen die Chancen sehr hoch, dass du meldepflichtig bist.

Hier ist eine übersichtliche Liste der Betroffenen:

  • Aktiengesellschaften (AG): Vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Mittelständler.

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH): Die mit Abstand beliebteste Rechtsform für Schweizer Handwerker, Dienstleister und Start-ups.

  • Genossenschaften: Auch lokal verankerte Genossenschaften fallen unter das Gesetz.

  • Spezielle Gesellschaftsformen: Dazu gehören beispielsweise die Kommanditaktiengesellschaften.

  • Ausländische Unternehmen mit starkem CH-Bezug: Wenn eine Firma aus dem Ausland in der Schweiz eine Zweigniederlassung (einen offiziellen, ins Handelsregister eingetragenen Standort) hat, ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz ausübt oder hier Grundeigentum (Immobilien oder Land) besitzt, fällt sie ebenfalls unter das TJPG in der Schweiz.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Börsenkotierte Gesellschaften (Unternehmen, deren Aktien öffentlich an der Börse gehandelt werden) sowie deren Tochtergesellschaften (sofern sie zu mindestens 75 % beteiligt sind) sind von der Meldepflicht befreit. Der Grund ist simpel: Diese Firmen unterliegen durch die Börsengesetze bereits extrem strengen, öffentlichen Transparenzvorschriften.

Wer gilt als «wirtschaftlich Berechtigter»?

Als wirtschaftlich berechtigte Person (WBP) gilt immer eine natürliche Person (ein Mensch, keine Firma). Du fällst in diese Kategorie, wenn du:

  1. Direkt oder indirekt mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmen hältst.

  2. Die Firma «auf andere Weise» kontrollierst (z. B. durch spezielle Aktionärsverträge oder Vetorechte).

  3. Wenn sich nach Punkt 1 und 2 niemand ermitteln lässt, gilt automatisch das oberste Mitglied des leitenden Organs (z. B. der Verwaltungsratspräsident oder der vorsitzende Geschäftsführer) als wirtschaftlich berechtigte Person (Auffangregel).

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Abb.: Wir erklären das TJPG am Beispiel eines Schreiners.

Praxisbeispiel: Stell dir die «Schreinerei Meier GmbH» vor. Herr Meier hält 60 % der Stammanteile, seine Tochter 20 % und ein Freund 20 %. Wer muss gemeldet werden? Herr Meier muss zwingend gemeldet werden, da er die 25-%-Schwelle überschreitet. Die Tochter und der Freund bleiben unter dem Radar der Meldepflicht (sofern keine speziellen Verträge existieren, die ihnen faktische Kontrolle geben).

Welche Informationen müssen gemeldet werden?

Das TJPG verlangt von dir nicht nur die Meldung an den Bund, sondern auch eine saubere interne Dokumentation. Es reicht nicht, die Daten nur einmal ins System einzutippen – du musst sie in deinem Betrieb auch rechtssicher aufbewahren.

Folgende Daten der wirtschaftlich berechtigten Personen müssen zwingend gemeldet werden:

  • Personalien: Vorname, Nachname, vollständiges Geburtsdatum.

  • Staatsangehörigkeit: Welchen Pass besitzt die Person?

  • Erreichbarkeit: Die aktuelle Wohngemeinde und der Wohnsitzstaat. (Achtung: Lebt die Person im Ausland, muss die vollständige, exakte Adresse angegeben werden).

  • Grund der Berechtigung: Warum ist diese Person wirtschaftlich berechtigt? (Beispiel: «Hält 55 % des Aktienkapitals» oder «Ist Präsident des Verwaltungsrats nach Auffangregel»).

Die Pflicht zur internen Dokumentation

Neben der reinen Datenmeldung musst du als Unternehmen die Identität dieser Personen durch geeignete Belege nachweisen können. Das bedeutet, dass du in deiner Firma (digital oder physisch) verifizierte Passkopien, ID-Kopien oder Auszüge aus dem Aktienregister aufbewahren musst.

Diese Unterlagen unterliegen einer strengen Aufbewahrungsfrist. Angelehnt an die GeBüV (Geschäftsbücherverordnung – das Regelwerk, das bestimmt, wie und wie lange du Geschäftsunterlagen aufbewahren musst), musst du diese Belege über die gesamte Dauer der Beteiligung sicher speichern. Scheidet die Person aus der Firma aus oder wird die Firma liquidiert (aufgelöst), müssen die Belege zehn weitere Jahre aufbewahrt werden. Ein sicheres, digitales Dokumentenmanagementsystem (DMS) – also ein digitaler Aktenschrank – ist hier Gold wert.

Sonderfall Holdingstrukturen: Gehört deine GmbH nicht direkt dir, sondern einer Zwischenholding (einer Muttergesellschaft), musst du die gesamte Kette offenlegen. Du musst in diesem Fall auch den Namen, den Sitz und die UID-Nummer (die eindeutige Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer) der Holding erfassen, um den Weg bis zu dir als natürlicher Person transparent aufzuzeigen.

Wann müssen die TJPG-Meldungen eingereicht werden?

Das Gesetz kennt einen klaren Startschuss: Das TJPG Inkrafttreten ist auf den 1. Oktober 2026 terminiert. Ab diesem Stichtag beginnen die gesetzlichen Fristen zu laufen. Wie viel Zeit dir bleibt, hängt massgeblich davon ab, wie deine Firma strukturiert ist und wie sie revidiert wird (also wie streng deine Buchhaltung von externen Stellen geprüft werden muss).

Die regulären Meldefristen (Laufender Betrieb)

Sobald deine Firma einmal im Register erfasst ist, musst du schnell handeln, wenn sich etwas ändert. Bei Mutationen (z. B. ein Gesellschafter verkauft seine Anteile, eine wirtschaftlich berechtigte Person zieht in einen anderen Kanton um oder ändert durch Heirat den Nachnamen) hast du genau einen Monat Zeit, diese Änderung im Register nachzutragen. Die gleiche Einmonatsfrist gilt ab dem 01.10.2026 für jede Neugründung.

Übergangsfristen für bestehende Unternehmen

Für Firmen, die vor dem Oktober 2026 bereits existieren, gelten gestaffelte Übergangsfristen (gemäss Art. 51 TJPG):

Rechtsform & Revisionsstatus

Frist ab 01.10.2026

Spätester Termin

Standard-Frist (Alle WBPs sind bereits vollständig im Handelsregister als Gesellschafter/Organe ersichtlich)

2 Jahre

30. September 2028

Aktiengesellschaft (AG), die der ordentlichen Revision untersteht

3 Monate

31. Dezember 2026

GmbH, die der ordentlichen Revision untersteht

4 Monate

31. Januar 2027

Aktiengesellschaft (AG), die nicht der ordentlichen Revision untersteht

5 Monate

28. Februar 2027

GmbH, die nicht der eingeschränkten Revision untersteht

6 Monate

31. März 2027

(Erklärung Revisionsstatus: Eine "ordentliche Revision" ist eine umfassende, strenge Prüfung der Buchhaltung durch Wirtschaftsprüfer, die meist nur für grössere KMU gilt. Die meisten kleineren Schweizer KMU unterliegen der "eingeschränkten Revision" oder verzichten durch ein sogenanntes "Opting-out" komplett darauf).

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Abb: Du kannst keine Papierformulare nach Bern schicken.

Wie funktioniert die Meldung an das Transparenzregister?

Der Bund setzt bei diesem Gesetz voll auf Digitalisierung. Du kannst keine Papierformulare nach Bern schicken. Die Meldung erfolgt ausschliesslich elektronisch über das Portal EasyGov.swiss.

EasyGov ist der zentrale Online-Schalter des Bundes für Unternehmen. Es funktioniert wie ein digitaler Bürgerschalter, an dem du als KMU deine behördlichen Pflichten (wie Handelsregisteränderungen oder AHV-Anmeldungen) zentral und sicher erledigen kannst.

Da das TJPG erst am 01.10.2026 in Kraft tritt, ist das spezifische Meldeformular für das Transparenzregister auf EasyGov aktuell (Stand heute) noch nicht aufgeschaltet. Der Bund wird die technischen Schnittstellen rechtzeitig vor dem Stichtag freigeben. (Tipp: Wir werden diesen Blogbeitrag aktualisieren, sobald das Portal live ist).

Deine Checkliste: So bereitest du dich jetzt schon vor

Auch wenn du heute noch nichts eintragen kannst, solltest du die Vorbereitung nicht auf die lange Bank schieben. Wenn du die Prozesse rechtzeitig aufsetzt, vermeidest du im Herbst 2026 Hektik und Fehler.

  • Verantwortlichkeit klären: Bestimme eine Person im Betrieb (z. B. dich als Inhaber, die HR-Leitung oder die Finanzbuchhaltung), die das Thema TJPG hauptverantwortlich betreut.

  • Strukturen analysieren: Werfe einen Blick auf dein Aktienbuch oder Stammanteilregister. Wer hält aktuell mehr als 25 %? Gibt es verdeckte Treuhandverhältnisse oder Aktionärsbindungsverträge, die jemandem faktische Kontrolle geben?

  • Daten bereinigen: Sind die Wohnadressen deiner Gesellschafter noch aktuell? Fehlen Ausweiskopien? Fordere diese Dokumente jetzt proaktiv bei deinen Partnern an.

  • Digitale Ablage einrichten: Schaffe einen sicheren, zentralen Ort (ein DMS), an dem du die Identitätsausweise, Aktienregisterauszüge und Wohnsitzbestätigungen speicherst. Beachte dabei die 10-jährige Aufbewahrungspflicht.

FAQ zum TJPG Schweiz

Um dir noch mehr Klarheit zu verschaffen, haben wir die häufigsten Fragen aus dem Schweizer KMU-Alltag zusammengefasst:

Was passiert, wenn eine wirtschaftlich berechtigte Person stirbt?

In diesem Fall gehen die Anteile in der Regel an die Erben über. Sobald die Erbengemeinschaft feststeht und geklärt ist, wer künftig (direkt oder indirekt) mehr als 25 % der Anteile hält, beginnt die einmonatige Frist für die Anpassung (Mutation) im Transparenzregister. Bis zur endgültigen Klärung muss oft das oberste Leitungsorgan (Auffangregel) temporär gemeldet werden.

Muss ich auch Stiftungen oder Vereine melden?

Das TJPG fokussiert sich in erster Linie auf Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften. Gewisse Stiftungen und Vereine können jedoch unter bestimmten Umständen (z. B. wenn sie stark wirtschaftlich tätig sind oder Finanzintermediäre darstellen) ebenfalls Meldepflichten unterliegen. Das Gesetz (Art. 2 TJPG) definiert die genauen Ausnahmen. Die klassische Schweizer KMU-Landschaft ist jedoch vollumfänglich betroffen.

Wer haftet, wenn die Meldung vergessen geht?

Die Verantwortung für die korrekte, vollständige und fristgerechte Meldung liegt immer beim obersten Leitungsorgan. Bei einer AG ist das der Verwaltungsrat, bei einer GmbH die Geschäftsführung. Diese Personen können bei vorsätzlichen Verstössen (also wenn die Meldung wissentlich ignoriert oder gefälscht wird) mit extrem hohen Bussen von bis zu einer halben Million Franken bestraft werden.

Ersetzt das Transparenzregister das Handelsregister?

Nein, das sind zwei völlig verschiedene Systeme. Das Handelsregister (HR) sichert den rechtlichen und öffentlichen Geschäftsverkehr. Es zeigt, wer die Firma nach aussen vertritt (Unterschriftsberechtigung) und wem die GmbH-Anteile (Stammanteile) offiziell gehören. Das Transparenzregister hingegen blickt hinter die Kulissen: Es zeigt den Behörden, wer im Hintergrund tatsächlich das finanzielle Sagen hat, selbst wenn diese Person im Handelsregister gar nicht namentlich auftaucht (z. B. bei einer AG mit Inhaberaktien oder verschachtelten Holdingstrukturen).

Das Problem mit dem Papierkram und die Lösung

Du kennst das. Du willst dich um deine Kunden kümmern, dein Handwerk ausüben oder dein Team führen, aber der administrative Papierkram stapelt sich. Neue Gesetze wie das TJPG bringen zusätzliche Pflichten mit sich: Identitäten prüfen, Pässe kopieren, Fristen überwachen und Dokumente für 10 Jahre revisionssicher ablegen.

Das kostet dich wertvolle Abende. Wenn man müde ist, passieren Fehler. Dokumente gehen in physischen Ordnern verloren, Adressänderungen von Gesellschaftern werden vergessen und Fristen verstreichen. Im schlimmsten Fall drohen beim neuen Transparenzgesetz massive Bussen.

Mach es dir einfacher. Mit bexio hast du die Administration deines Unternehmens sicher und zentral im Griff. In unserer Schweizer Business-Software verwaltest du nicht nur deine Buchhaltung und Rechnungen, sondern auch deine zentralen Kontakte und Stammdaten. Dank dem integrierten Dokumenten-Archiv (einem vollwertigen digitalen Aktenschrank) speicherst du Ausweiskopien, Statuten und Aktienbuchauszüge sicher, strukturiert und GeBüV-konform ab. Über die Mobile-App digitalisierst du neue Belege in Sekunden. So hast du bei der nächsten Behördenanfrage oder beim Gang auf EasyGov alle notwendigen Daten deiner wirtschaftlich berechtigten Personen mit einem Klick griffbereit.

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