1. Jahresabschluss optimieren
Der Jahresabschluss bietet so manchem Geschäftsführer einige Möglichkeiten, Steuern zu optimieren. Alte, kaum verkäufliche Artikel sollten bei der Inventur beispielsweise wertberichtigt bzw. abgeschrieben werden. Es kann in der Schweiz so um ein Drittel abgeschrieben werden. Daher kommt auch der Fachbegriff «Warendrittel». Es ist allerdings zu empfehlen, sich über die geltenden, kantonalen Vorschriften zu informieren, bevor man das «Warendrittel» abzieht.
2. Vorausbezahlte Pensionskassengelder abziehen
Als Angestellter seiner eigenen AG oder GmbH kann ein Unternehmer von steuerlich absetzbaren Beiträgen und Einkäufen in die Pensionskasse (2. Säule) profitieren. Wenn du Inhaber einer Einzelfirma bist, kannst du deine Vorsorge zusätzlich durch die dritte Säule verbessern und dabei gleichzeitig Steuern sparen. Selbständige, die nicht einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen bis zu 20 Prozent des jährlichen Erwerbseinkommens (maximal 35'280 Franken) in die dritte Säule einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wichtig: Die maximalen Beträge können regelmässig variieren und sollten immer aktuell geprüft werden.
3. Rückstellungen für Risiken
Rückstellungen sind laut Definition und nach Handelsrecht Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen, die hinsichtlich ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind. Wenn du auf dein Unternehmen bezogene und begründete Rückstellungen bildest, kannst du diese auf das Folgejahr verschieben. Durch die Rückstellung wird die Steuerbelastung im ersten Jahr einmalig reduziert. Rückstellungen können in gewissem Umfang beispielsweise für drohende Risiken gebildet werden. Das Steuerrecht gestattet Rückstellungen in den folgenden Fällen: Beispielsweise Garantieleistungen, Produkthaftung, Prozessrisiken, Wechselkurse, Unterhaltsarbeiten und Grossreparaturen.
4. Besteuerungsort im Blick
Bei der Wahl der Rechtsform eines Unternehmens (beispielsweise GmbH, AG oder Einzelfirma) sollten neben Haftungsfragen auch der steuerliche Aspekt betrachtet werden, denn die Rechtsform entscheidet über den Besteuerungsort. Grundsätzlich ist es der Fall, dass das Einkommen am Wohnsitz versteuert wird. Aber es gibt auch Ausnahmen: Während der Einzelunternehmer sein gesamtes Einkommen am Sitz der Gesellschaft versteuert, versteuert der Kollektivgesellschafter mindestens einen grösseren Teil des Geschäftseinkommens am Sitz der Gesellschaft. Wenn sich der Geschäftsort also in einem Kanton mit tieferem Steuersatz als dein privater Wohnort befindet, kannst du Steuern sparen. Bitte beachte allerdings, dass damit jeder Kanton anders umgeht. Am besten informierst du dich bei der zuständigen Stelle über die Rahmenbedingungen.
5. Spesen und Fringe Benefits
Beim Lohnausweis gibt es vieles zu beachten. Es muss alles angegeben werden, was dem Mitarbeiter neben dem Lohn möglich gemacht wird (Fringe-Benefits wie Geschäftsauto, Essensgutscheine etc.). Dennoch bleibt in der Schweiz bei den Spesen weiterhin ein erheblicher Spielraum. Es lohnt sich, ein Spesenreglement auszuarbeiten und dieses von den Steuerbehörden absegnen zu lassen.
6. Sparen je nach Rechtsform
Wenn du selbstständig bist und die Rechtsform einer Einzelfirma nutzt, darfst du einige Ausgaben von deinem Einkommen abziehen. Darunter fallen beispielsweise die Mietkosten für deine Büros und Werkstätten, die Einrichtung und Unterhaltskosten der Räumlichkeiten, Versicherungsprämien sowie Spesen (Fahrzeug, Geschäftsreisen, Berufsbekleidung) und Weiterbildungen. Dabei musst du beachten, dass geschäftliche und private Ausgaben ordentlich getrennt ausgewiesen und mit Belegen nachweisbar sind. Detaillierte Informationen findest du auf der Seite der des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.
7. Experten hinzuziehen
Oft ist die isolierte Betrachtung der AG oder GmbH unzureichend, da erst die Gesamtbetrachtung von Dividende, Lohn, Sozialversicherungen, Gewinn- sowie privater Einkommens- und Vermögenssteuer ein aussagekräftiges Gesamtbild für die Jahresabrechnung bietet. Erst dadurch sind sinnvolle, nachhaltige Massnahmen möglich. Deshalb sollten Gründer und auch Unternehmer von KMUs für ihre Bilanz im Sinne einer Zweitmeinung stets einen Experten zur Beurteilung zu Rate ziehen. Hier ganz einfach einen zertifizierten Treuhänder in deiner Nähe finden.