Old woman riding a bicycle at lake
08. SEPTEMBER 2022

AHV-Beitrag: Wie hoch sind die Abzüge in der Schweiz?

Als Arbeitnehmer sehen Sie ihn Monat für Monat auf Ihrer Lohnabrechnung – den AHV-Abzug. Als Arbeitgeber müssen Sie dafür sorgen, dass der AHV-Beitrag vom Lohn Ihrer Mitarbeitenden korrekt abgeführt wird. Je nach Alter beschäftigen Sie sich mehr oder weniger mit diesem Thema. Trotzdem ist es wichtig, über alle gesetzlichen Sozialversicherungen Bescheid zu wissen und die Hintergründe für den Abzug zu kennen, um Ihr Leben im Alter geniessen zu können. In diesem Beitrag gehen wir im Detail auf die Alters- und Hinterlassenenversicherung ein und beantworten alle wichtigen Fragen.

In diesem Beitrag

Was ist die AHV?

Die Alters- und Hinterlassenenrente (kurz AHV) gehört zu den obligatorischen Lohnabzügen in der Schweiz und ist in der ersten Säule der Schweizer Vorsorge verankert. Jeder Erwerbstätige ab 17 Jahren ist verpflichtet, in diese Versicherung einzuzahlen. Die AHV sichert im Alter die Rente und damit die Existenz.

Ob man sich im jungen Alter von 17 Jahren bereits Gedanken um eine private Altersvorsorge macht? Vermutlich eher weniger. Genau deswegen gibt es die AHV, um im Alter von einer Rente neben der privaten Vorsorge leben und seinen Ruhestand geniessen zu können. Die Hinterlassenenrente greift im unerwarteten Todesfall der Eltern oder des Ehepartners und schützt so vor einer finanziellen Krise.

AHV-Reform – Das wichtigste im Überblick

Im September 2022 wurde über die Reform der AHV abgestimmt, welche zum 01.01.2024 in Kraft trat. Über diese Punkte wurde entschieden:

  • Anhebung des Rentenalters bei Frauen von 64 auf 65 Jahren (Ausnahme Jahrgänge 1961-69).

  • Flexibler Bezug der Rente zwischen dem Lebensalter 63 und 70.

  • Höhere Renten (bis Maximalrente), wenn auch nach dem 65. Lebensjahr weitergearbeitet wird.

Erfahren Sie hier mehr über die AHV-Reform »

Wie hoch sind die AHV-Beiträge?

Die AHV-Beiträge werden direkt auf der Lohnabrechnung ausgewiesen und vom Bruttolohn abgezogen. Der AHV-Beitragssatz 2024 beträgt 8.7 Prozent und wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Wer in der AHV versichert ist, ist automatisch auch in der IV (Invalidenversicherung) und EO (Erwerbsersatzordnung) versichert.

Die Beiträge für diese obligatorischen Beiträge setzen sich wie folgt zusammen:

Unselbstständigerwerbend

Selbstständigerwerbend

AHV

8.7%

8.1%

IV

1.4%

1.4%

EO

0.5%

0.5%

Total

10.6%

10.0%

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Der Beitragssatz reduziert sich, sobald das Jahreseinkommen geringer als CHF 57’400 ist.

Wer ist in der Schweiz AHV-pflichtig ?

Wie bei den Beitragssätzen wird auch hier zwischen Unselbstständigerwerbender und Selbstständiger unterschieden. Als Arbeitnehmer ist man ab Vollendung des 17. Lebensjahres zur Beitragszahlung verpflichtet. Ist man selbstständig, zählt die Vollendung des 20. Lebensjahres. Der Beitrag ist so lange zu zahlen, bis die Erwerbstätigkeit aufgegeben wird oder das Rentenalter erreicht wird.

Info: Nichterwerbstätige Ehepartner

Auch Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind beitragspflichtig. Eheleute sind allerdings von der Beitragspflicht befreit, wenn der Ehepartner mindestens den doppelten Mindestbetrag von CHF 503 mit seinen Sozialabgaben an die AHV zahlt.

Sonderfälle für Beitragspflicht

Einige Lohnbezüge sind unabhängig von der Einkommenshöhe beitragspflichtig:

Entlohnung für:

  • Betreuungsaufgaben im Privathaushalt (z. B. von Kindern)

  • Reinigungsaufgaben in Privathaushalten

  • Tätigkeiten beim Radio oder Fernsehen

  • Arbeiten von Tanz- und Theaterproduzenten oder Orchestern

Mehr über die Beitragspflicht bei geringfügigen Löhnen finden Sie hier »

Abb.: Die Berechnung der eigenen Rente kann kompliziert sein. Eine frühzeitige Auseinandersetzung ist ratsam.
Abb.: Die Berechnung der eigenen Rente kann kompliziert sein. Eine frühzeitige Auseinandersetzung ist ratsam.

Welches Einkommen ist AHV-pflichtig?

Grundsätzlich gilt, dass jedes Einkommen AHV-pflichtig ist. Das bedeutet, jedes Einkommen inklusive Gratifikationen, 13. Monatslohn und Provisionen. Dazu zählen auch Einkommen aus Nebenerwerbstätigkeiten, Gelegenheitsarbeiten oder Bagatelleinkommen. Wenn das Einkommen hier unter CHF 2’300.- liegt, sind Sie von Zahlungen an die AHV befreit.

Wie wird der AHV-Beitrag berechnet?

Für die Berechnung des AHV-Beitrags wird das Einkommen in Brutto herangezogen. Von diesem Betrag werden 8.7 Prozent (bzw. 8.1 Prozent für Selbstständige) ausgerechnet. Da Arbeitnehmer nur 50 Prozent des Beitrags zahlen, wird auch nur dieser Wert auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.

Berechnungsbeispiel für den AHV-Beitrag

Monatslohn Brutto

CHF 6’000

AHV-Beitragssatz

8.7 Prozent

AHV-Abzug

CHF 522

AHV-Anteil Arbeitgeber

CHF 261

AHV-Anteil Arbeitgeber

CHF 261


Dieses Berechnungsbeispiel berechnet den AHV-Beitrag für Erwerbstätige mit Arbeitgeberanteil.

AHV-Berechnung für Nichterwerbstätige

Als nichterwerbstätig gelten folgende Personen:

  • Vorzeitig Pensionierte

  • Empfänger von Kranken- und Unfalltaggeldern

  • Studierende

  • Weltreisende

  • Verwitwete

  • Geschiedene

  • Ehepartner von im Ausland erwerbstätigen Ehepartnern

  • u.w.

Grundlage für die Berechnung der AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige ist das verfügbare Vermögen (wie zum Beispiel Wertpapiere, Liegenschaften etc. ) sowie das 20-fache jährliche Renteneinkommen.

Bei verheirateten Personen, die nicht erwerbstätig sind, gelten die Beiträge des Ehepartners, unabhängig vom Vermögen.

AHV-Beiträge bei vorzeitiger Pensionierung

Das Rentenalter liegt derzeit bei 65 Jahren bei Männern und bei 64 Jahren bei Frauen. Es ist jedoch möglich, sich früher für die Pensionierung zu entscheiden. Ein Vorbezug der AHV-Rente ist frühestens ein bis zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter möglich. Jedoch muss berücksichtigt werden, dass mit einem vorzeitigen Bezug eine Rentenkürzung einhergeht.

Wenn Sie sich im Rentenalter dafür entscheiden, weiterhin einer Tätigkeit nachzugehen, müssen Sie auch weiterhin AHV-Beiträge, jedoch keine ALV-Beiträge zahlen. Auf einen Freibetrag von CHF 1’400.- im Monat sind Sie beitragsbefreit.

Kann man sich die AHV auszahlen lassen?

  • Nein, Sie können jedoch den Bezug der AHV-Rente um ein oder zwei Jahre vorziehen oder um maximal fünf Jahre aufschieben Rentenvorbezug und Rentenaufschub.

  • Nein, CH-, EU-, EFTA-Bürger und Bürgerinnen können sich die AHV beim Wegzug ins Ausland nicht auszahlen lassen.

  • Ja, falls Sie beim Wegzug ins Ausland die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen mit dem die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Zusätzlich müssen Sie mindestens während eines vollen Jahres Beiträge einbezahlt haben.

Hätten Sie es gewusst? Sie können jederzeit einen Kontoauszug Ihrer Versicherungsleistungen kostenlos anfragen.

Wie bekommt man die AHV?

Um eine Auszahlung zu bekommen, muss man wenige Monate vor dem Erreichen des Rentenalters bei der AHV einen Antrag stellen. Sobald die Anmeldung durch ist, erhält man analog einer Lohnzahlung monatlich eine Zahlung von der AHV.

Mehr Rente – mehr Qualität im Alter?

Wenn Sie die AHV-Rente um höchstens fünf Jahre aufschieben, erhöht sich entsprechend der Auszahlungsbetrag ab Bezug der Rente. Die Zeit dazwischen, also ab dem Ende der Erwerbstätigkeit und dem Start der Rente, muss privat finanziert werden können. Dafür können Sie zum Beispiel Ihre Einzahlungen in die 3. Säule der Vorsorge oder anderes Privatvermögen heranziehen. Je früher Sie sich im Erwerbsalter bereits Gedanken über Ihre Rente machen, desto besser können Sie vorsorgen.

Abb.: Glücklich auch im Rentenalter – dank bester Vorsorge.
Abb.: Glücklich auch im Rentenalter – dank bester Vorsorge.

Lohnabrechnungs-Vorlage

Die AHV-Berechnung für die Lohnabrechnung Ihrer Mitarbeiter bereitet Ihnen Kopfschmerzen? Machen Sie es sich einfach – und erledigen Sie Ihre Lohnbuchhaltung mit einer Software für Ihre Lohnbuchhaltung wie bexio. bexio bietet Ihnen zusätzlich eine kostenlose Lohnabrechnungs-Vorlage zum Download an.

Jetzt zur kostenlosen Lohnabrechnungs-Vorlage »

Blond-woman-bexio-dashboard