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Gewerbe anmelden Schweiz: Voraussetzungen, Schritte und Kosten

Die Gewerbeanmeldung ist ein wichtiger Schritt bei der Firmengründung eines angehenden selbständigen Unternehmers. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Gewerbeanmeldung überhaupt erforderlich ist, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, wie Sie ein Gewerbe in der Schweiz anmelden können und wie hoch die Kosten dafür sind.

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

In der Schweiz ist es gesetzlich vorgeschrieben, ein Gewerbe anzumelden, sobald man eine selbstständige, auf eigene Rechnung und Gefahr ausgelegte Tätigkeit mit einem gewissen Umfang, regelmässigen Einkünften und mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich nachgegangen wird.

Typische Beispiele sind etwa der Verkauf von Produkten, das Anbieten von Dienstleistungen oder die Führung eines eigenen Online-Shops. Sobald also Einnahmen erzielt und selbst wirtschaftlich gehandelt wird (also nicht im Auftrag eines Arbeitgebenden), sollte das Gewerbe offiziell angemeldet werden.

Wie meldet man in der Schweiz ein Gewerbe an?

Für die erfolgreiche Gewerbeanmeldung in der Schweiz müssen 9 Schritte durchlaufen werden – von der Geschäftsidee über die Wahl der Rechtsform bis hin zur Einholung von Genehmigungen, der offiziellen Eintragung des Gewerbes und dem Abschliessen von Versicherungen.

1. Finden einer Geschäftsidee und Erstellen eines Businessplans

Zunächst sollte genau überlegt werden, was konkret angeboten werden soll – also welches Produkt oder welche Dienstleistung. Im Businessplan muss die Tätigkeit klar beschrieben und wirtschaftlich nachvollziehbar dargestellt werden. Dazu gehören unter anderem Ziele, Strategien, Finanzierung und Marktanalyse. Dies erleichtert später nicht nur die Anmeldung des Gewerbes, sondern auch die Kommunikation mit Behörden und Versicherungen.

2. Wahl einer Rechtsform

Auch die Entscheidung für eine Rechtsform ist notwendig, bevor die eigentliche Gewerbeanmeldung stattfinden kann. Die Wahl der Rechtsform hat später u. a. Auswirkungen auf Haftung, Buchhaltung und Steuern und sollte daher wohlüberlegt sein.

Gründer in der Schweiz entscheiden sich am häufigsten für eine der folgenden Rechtsformen:

  • Einzelfirma (am unkompliziertesten, oft für Freelancer oder kleine Shops)

  • GmbH (benötigt mindestens CHF 20'000 Stammkapital)

  • AG (eher für grössere Unternehmungen, mind. CHF 100'000 Kapital)

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3. Ggfs. Bewilligungen einholen

Je nach Tätigkeit, der nachgegangen wird, sowie Standort sind unter Umständen spezielle Genehmigungen erforderlich. Soll beispielsweise ein Restaurant oder eine Bar eröffnet werden, wird eine Gastgewerbegenehmigung benötigt.

Weitere Branchen, in denen üblicherweise eine zusätzliche Bewilligung benötigt wird, sind z. B.:

  • Gesundheitswesen

  • Handwerk und Bau

  • Kinderbetreuung

  • Vermittlungen

4. Offizielle Anmeldung des Gewerbes

Nun kann das Gewerbe offiziell im Gewerbeamt angemeldet werden. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefülltes Anmeldeformular

  • Identitätskarte

  • Polizeiliches Führungszeugnis

  • Ggfs. Aufenthaltserlaubnis (falls Sie keine Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen)

  • Ggfs. Gesellschaftervertrag (falls Sie das Gewerbe gemeinsam mit Geschäftspartnern anmelden)

  • Ggfs. Nachweise zu speziellen Bewilligungen

Wird die Gewerbeanmeldung genehmigt, wird ein Gewerbeschein ausgestellt.

5. Eintrag ins Handelsregister (falls notwendig)

GmbHs und AGs müssen sich zwingend in das Handelsregister eintragen lassen. Einzelunternehmen ab einem Jahresumsatz von CHF 100‘000 bzw. bei nach kaufmännischer Art geführter Tätigkeit sind ebenfalls zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet. Bei einem Jahresumsatz von weniger als CHF 100‘000 können Einzelunternehmen sich freiwillig eintragen lassen.

Mit dem Eintrag verpflichtet sich das Unternehmen zur Buchführung wie auch zur Veröffentlichung der Jahresrechnung. Zudem wird der Firmenname dadurch rechtlich geschützt.

Der Eintrag erfolgt über das Handelsregisteramt des jeweiligen Kantons.

6. Beantragung der Steuernummer

Als nächstes steht die Registrierung beim zuständigen Steueramt an. In diesem Zuge wird auch die Steuernummer beantragt. Dazu muss der voraussichtlich zu erwartende Umsatz angegeben werden.

Wird mehr als CHF 100'000 Umsatz pro Jahr erzielt, muss das Gewerbe bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung für die MWST registriert werden. Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz von unter CHF 100’000 können sich freiwillig anmelden – das kann bei hohen Ausgaben sinnvoll sein, um die Vorsteuer abziehen zu können. Wird hingegen eine Tätigkeit als Kleinunternehmen angestrebt, entfällt die Umsatzsteuer.

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Abb.: Wer ein Unternehmen gründen will, sollte sich vorab mit den Bestimmungen zur Gewerbeanmeldung auseinandersetzen.

7. Anmeldung bei der Ausgleichskasse

Neue Gewerbetreibende müssen sich zudem bei der kantonalen Ausgleichskasse für die Sozialversicherung registrieren. Hierbei wird das Gewerbe danach geprüft, ob es die Kriterien für eine Selbstständigkeit erfüllt – wie z. B. eigenes Unternehmerrisiko und mehrere Auftraggeber.

Nach der Anerkennung erhält man die AHV-Nummer als individuelle Sozialversicherungsnummer und bezahlt Sozialversicherungsbeiträge. Erst mit der Anmeldung bei der Ausgleichskasse wird somit die Sozialversicherungspflicht korrekt erfüllt.

8. Abschliessen weiterer Versicherungen

Um in der Geschäftstätigkeit abgesichert zu sein, sollten nun neben der Sozialversicherung auch weitere notwendige Versicherungen abgeschlossen werden.

Je nach Tätigkeit und Rechtsform werden benötigt:

  • Unfallversicherung (obligatorisch bei Angestellten)

  • Pensionskasse (für Angestellte ab einem Jahreseinkommen von CHF 22'680 obligatorisch)

  • Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (meist freiwillig, aber sinnvoll; in speziellen Branchen bzw. Kantonen obligatorisch)

  • Rechtsschutzversicherung (sinnvoll, da sie bei rechtlichen Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitenden Unterstützung bietet und oft Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt)

  • Hausrat- und Geschäftsversicherung (schützt Betriebsausstattung, Warenlager und Inventar gegen Schäden und ist daher für viele Betriebe sehr sinnvoll)

  • Krankentaggeldversicherung (besonders für Selbstständige und kleinere Betriebe ratsam, da längere Krankheit die Existenz bedrohen kann)

  • Cyber-Versicherung (gewinnt für viele Branchen zunehmend an Bedeutung, da sie Risiken durch Datenverlust, Hacking oder Cyberangriffe abdeckt)

9. Eröffnung eines Bankkontos

Um nun die Geschäftstätigkeit aufnehmen zu können, muss nun nur noch ein Geschäftskonto eröffnet werden. Dafür werden die Gründungsdokumente bzw. die Gewerbeanmeldungsurkunde benötigt.

Welche Voraussetzungen müssen für die Gewerbeanmeldung erfüllt sein?

Um in der Schweiz ein Gewerbe anzumelden, müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören eine gültige Aufenthaltsbewilligung, ein Wohnsitz in der Schweiz, die Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit, ausreichende finanzielle Mittel sowie je nach Branche bestimmte Bewilligungen oder Nachweise.

1. Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz

Wer in der Schweiz ein Gewerbe anmelden möchte, muss entweder in der Schweiz wohnhaft sein oder eine gültige Aufenthalts- bzw. Arbeitsbewilligung besitzen. Für ausländische Staatsangehörige gelten je nach Herkunftsland unterschiedliche Bedingungen.

2. Wohnsitz in der Schweiz

Der Geschäftssitz des Gewerbes muss in der Schweiz liegen. Dies bedeutet, dass bei der Gewerbeanmeldung in der Regel eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz als Geschäftsführer oder Verwaltungsratsmitglied benannt werden muss.

3. Volljährigkeit

Eine Anmeldung ist in der Regel erst ab 18 Jahren möglich. Wer 16 oder 17 Jahre jung ist, braucht für die Gründung einer Einzelfirma oder einer Kollektivgesellschaft die Zustimmung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters. Eine Kapitalgesellschaft darf nicht von einem Minderjährigen gegründet werden.

4. Geschäftsfähigkeit

Die Person muss geschäftsfähig sein – also in der Lage, Verträge abzuschliessen und rechtlich zu handeln.

5. Selbstständige Erwerbstätigkeit

Das Gewerbe muss in selbstständiger Form betrieben werden – also auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und mit wirtschaftlichem Risiko. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die zuständige AHV-Ausgleichskasse bei der Anmeldung.

6. Branchenabhängige Bewilligungen, Ausbildungen, Nachweise oder Zulassungen

Je nach Tätigkeit kann es sein, dass zusätzlich eine Bewilligung, eine Zulassung oder ein Fachausweis notwendig ist. So müssen beispielsweise unter Umständen für die Arbeit mit Lebensmitteln, im Baugewerbe oder in der Versicherungsvermittlung kantonale Vorgaben erfüllt werden, wie der Nachweis über eine entsprechende Ausbildung oder Berufserfahrung. Auch im Gesundheitswesen sind häufig spezielle Zulassungen erforderlich, wie z. B. ein Hygienezertifikat.

7. Persönliche Eignung

Im Rahmen der Gewerbeanmeldung wird unter Umständen auch überprüft, ob der Unternehmer dazu geeignet ist. In bestimmten Branchen – etwa im Sicherheitsdienst, im Gastgewerbe oder bei Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung – kann ein aktueller Strafregisterauszug verlangt werden. Wer einschlägig vorbestraft ist, bekommt in einigen Fällen keine Erlaubnis zur Gewerbeanmeldung. Auch Schulden sind in manchen Fällen ein Ausschlusskriterium.

8. Ausreichende finanzielle Mittel

Je nach gewählter Rechtsform muss der Unternehmer ggfs. nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel für den Gewerbestart verfügt. Bei der Gründung einer Einzelfirma ist kein Mindestkapital erforderlich, bei der Gründung einer GmbH muss hingegen ein Stammkapital von mindestens CHF 20‘000 eingezahlt werden und bei der Gründung einer AG ist ein Mindestkapital von CHF 100‘000 erforderlich, von dem mindestens CHF 50‘000 eingezahlt werden müssen.

Wie viel kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung in der Schweiz hängen vom Kanton sowie der gewählten Rechtsform ab. Bei der reinen Gewerbeanmeldung fällt eine Bearbeitungsgebühr von etwa CHF 25 bis CHF 50 an. Hinzu kommen ggfs. Kosten für den Handelsregistereintrag, für Spezialbewilligungen und für Berater.

  • Bearbeitungsgebühr für Gewerbeanmeldung: Je nach Kanton etwa CHF 25 bis CHF 50.

  • Eintragung ins Handelsregister: Ca. CHF 80 bis CHF 200 bei einer Einzelfirma, ca. CHF 400 bis CHF 600 bei einer GmbH oder AG.

  • Gebühren für behördliche Bewilligungen (z.  B. Gastronomie, Sicherheitsdienst, Gesundheitswesen): Preise unterscheiden sich stark je nach Tätigkeit und Kanton und können zwischen CHF 50 und CHF 1‘000 liegen.

  • Beratungskosten: Bei Hinzuziehung eines Beraters (z. B. Treuhänder, Notar oder Anwalt) entstehen zusätzliche Beratungskosten.

Eine Gewerbeanmeldung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bringt auch Steuervorteile, rechtliche Absicherung und einen positiven Einfluss auf die Aussenwahrnehmung des Gewerbes mit sich.

Welche Vorteile bringt die Gewerbeanmeldung mit sich?

Eine Gewerbeanmeldung sollte nicht nur durchgeführt werden, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch aus dem Grund, dass sie einige Vorteile für die selbstständigerwerbende Person mit sich bringt, wie Steuervorteile, rechtliche Absicherung und ein positiver Einfluss auf die Aussenwahrnehmung des Gewerbes.

1. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

Die Gewerbeanmeldung sorgt dafür, dass eine Firma in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften betrieben wird, wodurch Bussgelder und rechtliche Streitigkeiten vermieden werden können.

2. Steuervorteile

Da durch die Gewerbeanmeldung geschäftliche Ausgaben steuerlich abgesetzt werden können, ergeben sich Steuervorteile für den Unternehmer. Abgesetzt werden können beispielsweise Kosten für Arbeitsmittel, Versicherungen, Weiterbildung, Personal und Geschäftsreisen.

Manche Kantone bieten zudem steuerliche Anreize für bestimmte Branchen, wie z. B. Forschung und Entwicklung.

3. Rechtliche Absicherung

Ohne Gewerbeanmeldung zu arbeiten bedeutet ein grosses finanzielles Risiko, das zur Insolvenz führen kann. Denn wird ein Schaden verursacht oder gibt es eine sonstige Rechtsstreitigkeit, besteht kein Schutz durch eine Berufshaftpflichtversicherung und es muss stattdessen persönlich dafür gehaftet werden.

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4. Seriosität und Vertrauen

Ist die Geschäftstätigkeit offiziell ein Gewerbe, hat dies auch einen positiven Einfluss auf die Aussenwahrnehmung. Die Gewerbeanmeldung signalisiert Geschäftspartnern, Banken und Kunden Professionalität und Seriosität. Schliesslich zeigt dies, dass die Tätigkeit professionell betrieben und sich an gesetzliche Vorgaben gehalten wird. Kunden nehmen das geschäftliche Schaffen dadurch als seriöser wahr, vertrauen dem Unternehmen und neigen eher zu einem Kauf.

5. Ermöglichung von Geschäftsbeziehungen

Viele Geschäftspartner und Banken verlangen einen gültigen Gewerbeschein zur Eröffnung von Geschäftskonten, zur Aufnahme von Krediten oder als Voraussetzung für Lieferverträge. Eine offizielle Anmeldung erleichtert daher finanzielle und betriebliche Aktivitäten.

6. Zugang zu Versicherungen

Mit dem Gewerbeschein können Unternehmer sich bei der Ausgleichskasse anmelden, um den Status als selbstständig Erwerbender zu erhalten. Dies ist Voraussetzung für den Zugang zu Sozialversicherungen wie AHV, Invalidenversicherung und vor allem für den Aufbau der Altersvorsorge.

7. MWST-Nummer

Die Gewerbeanmeldung ist erforderlich, um Rechnungen mit MWST-Nummer ausstellen und die Vorsteuer abziehen zu können.

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