Die Mehrwertsteuer (MWST) in der Schweiz
Die Schweizer Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer und wird vom Bund erhoben. Doch warum braucht es eine Mehrwertsteuer? Der Grundgedanke dahinter ist einfach: Jeder Konsument soll den Staat finanziell unterstützen. Damit nicht jeder Bürger seinen Konsum einzeln abrechnen muss, wird der Einfachheit halber bei den Unternehmen eine Steuer erhoben. Diese wälzen sie dann auf die Konsumenten über - als Mehrwertsteuer im Preis miteingerechnet. Was wird genau besteuert? Steuerobjekt sind gemäss der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) «alle Leistungen, die im Inland gegen Entgelt erbracht werden und für die das Gesetz keine Ausnahme vorsieht.»
Welche MWST-Sätze gelten?
Der MWST-Normalsatz beträgt 7,7% des Umsatzes; er gilt für die meisten Produkte und Dienstleistungen. Für Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Zeitungen oder Medikamente gilt ein reduzierter Steuersatz von 2,5%, für Hotelübernachtungen gilt ein Sondersatz von 3,7%.
Die obigen Mehrwertsteuer-Sätze gelten seit dem 01.01.2018. Zusätzliche Informationen erhalten Sie zudem auf der Website der ESTV.
MWST Abrechnung mit Vorsteuer? Erklärung und Berechnung der Vorsteuer
Die Vorsteuer und ihre Berechnung lässt sich am einfachsten an einem Beispiel zeigen: Ein Schreiner bezieht Holz im Wert von CHF 100 und bezahlt dem Waldbesitzer CHF 108 (MWST: CHF8). Anschliessend nutzt er das Holz für einen Kundenauftrag, den er für CHF 216 weiterverrechnet (MWST: CHF 16). Um Steuerkumulation, sprich die übermässige Besteuerung auszugleichen, darf er die Vorsteuer gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) in Abzug bringen: Also die MWST, die er beim Holzkauf (CHF 8) bezahlt hat. Damit zahlt der Schreiner für den Auftrag in diesem Beispiel «nur» CHF 8 bzw. 4% Mehrwersteuer.
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Die MWST-Nummer und die UID
Alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen sind gemäss dem Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) verpflichtet, auf Rechnungen ihre Mehrwertsteuernummer anzugeben. Deshalb muss hinter der UID zwingend die Ergänzung «MWST» stehen. Auf Rechnungen entspricht die Mehrwertsteuernummer deshalb folgendem Format:
CHE-322.646.985 MWST
UID, was ist das? Die Unternehmens-Identifikationsnummer ist eine eindeutige und übergreifende Nummer, die jedem in der Schweiz aktiven Unternehmen zugeordnet wird; dies geschieht durch das Bundesamt für Statistik (BFS). Die UID löste sowohl die 6-stellige MWST-Nummer (Bsp. MWST 123 456) als auch die 11-stellige Handelsregisternummer (Bsp. CH-320.3.074.699-6) vollständig ab.

MWST-Abrechnung mit der Buchhaltungssoftware bexio
Sie möchten Ihre Mehrwertsteuer einfach abrechnen? Dann arbeiten Sie mit Buchhaltungssoftware wie bexio und erledigen Sie Ihre Buchhaltung online: Das Formular in der Software wird automatisch so dargestellt, dass es dem Abrechnungsformular der Eidgenössichen Steuerverwaltung (ESTV) entspricht. Egal ob Sie Ihre MWST effektiv oder mit Saldosteuersätzen, nach vereinbartem oder vereinnahmtem Entgelt abrechnen: bexio unterstützt Sie.
Mit jeder Buchung wird das MwSt.-Formular in bexio automatisch aktualisiert. Alle erforderlichen Angaben und Ziffern, wie zum Beispiel das Umsatztotal der verschiedenen Sätze, sind im Formular von bexio enthalten. So können Sie die Zahlen einfach übertragen und haben Ihre Mehrwertsteuer-Abrechnung im Griff.
Die MWST-Abrechnung: Saldosteuersatz oder effektiv?
Alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen müssen ihre MWST abrechnen, doch wie? Ein Unternehmen muss sich entscheiden, ob es nach vereinbartem oder vereinnahmtem Entgelt abrechnet.
- Vereinbartes Entgelt: Die Abrechnung nach vereinbarten Entgelten ist das Standardverfahren der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Die Mehrwertsteuer wird bei der Rechnungsstellung fällig. Das impliziert, dass Unternehmen die MWST vorfinanzieren müssen, falls Kunden die Rechnung beispielsweise erst in der nächsten Abrechnungsperiode bezahlen.
- Vereinnahmtes Entgelt: Rechnet ein Unternehmen nach vereinnahmtem Entgelt ab, wird die Mehrwertsteuer erst beim Zahlungseingang fällig.
Darüber hinaus gilt es, sich auf eine der beiden MWST-Abrechnungsmethoden festzulegen: Die effektive Methode oder die Mehrwertsteuer-Abrechnung mit Saldosteuersätzen. Je nach Wahl verändert sich das Führen der Buchhaltung - doch was sind die Unterschiede?

Die Mehrwertsteuerabrechnung mit Saldosteuersatz
Viele Kleinunternehmen setzen bei der MWST-Abrechnung auf die Saldosteuersatz-Methode, denn sie minimiert den administrativen Aufwand: Einerseits muss die Mehrwertsteuer nur jedes Semester abgerechnet werden - statt quartalsweise wie bei der effektiven Methode. Andererseits entfällt durch die Verwendung eines Saldosteuersatzes die Ermittlung der Vorsteuer.
Die effektive Mehrwertsteuer-Abrechnung
Bei der effektiven Mehrwertsteuerabrechnung müssen Unternehmer den erzielten Umsatz und die angefallene Vorsteuer deklarieren. Zum Einsatz kommen die oben erwähnten Steuersätze. Effektiv besteuerte Unternehmen reichen jedes Quartal eine Abrechnung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ein; die Frist beträgt 60 Tagen nach Quartalsende. Die gleiche Frist gilt auch für die Bezahlung.
Die Saldosteuersatz-Methode im Detail
Bei der MWST-Abrechnung mit Hilfe von Saldosteuersätzen (SSS) ergibt sich die Steuerschuld wie folgt: Der Umsatz (inkl. der den Kunden in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer) wird mit dem Saldosteuersatz multipliziert (vgl. Art. 37 MWSTG). Dieser reduzierte MWST-Satz muss von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bewilligt werden und hängt von der Branche des Unternehmens ab. Der Vorteil dieser MWST-Abrechnungsmethode liegt auf der Hand: Die Vorsteuer wird pauschal abgegolten und muss nicht abgerechnet werden.
Ob ein Unternehmen mit Hilfe von Saldosteuersätzen abrechnen kann, hängt vom steuerbaren Jahresumsatz ab und ist zudem an eine maximale jährliche Steuerschuld gebunden. Darüber hinaus muss die offizielle Abrechnung mit Saldosteuersätzen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) mitgeteilt werden. Weitere Informationen zu den Bedingungen der Saldosteuersatzmethode.
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