Weshalb ist Saldierung wichtig für die Bilanz?
Die Saldierung ist entscheidend für die Bilanz, da sie eine klare und übersichtliche Darstellung der finanziellen Lage eines Unternehmens ermöglicht. Ohne die Saldierung könnte keine Bilanz und Erfolgsrechnung und somit auch kein Jahresabschluss erstellt werden.
Unternehmen mit doppelter Buchhaltung haben zahlreiche Konten. Zum Geschäftsjahresende wird jedes dieser Konten abgeschlossen, indem für jedes der Konten eine Saldierung durchgeführt, also je ein Saldo ermittelt wird. In der Schlussbilanz können dann alle diese Salden zusammengefasst und umgebucht werden. Im Rahmen der Umbuchung werden die Salden auf die entsprechenden Abschlusskonten übertragen.
Durch das Verrechnen von Soll- und Haben-Beträgen werden Doppelzählungen vermieden, was die Genauigkeit der Bilanz erhöht und eine transparente Bewertung von Vermögen und Verbindlichkeiten sicherstellt.
Wie erfolgt die Saldierung?
Eine Saldierung erfolgt in folgenden Schritten:
- Addieren aller Zahlungseingänge auf der Haben- bzw. Aktiva-Seite.
- Addieren aller Zahlungsausgänge auf der Soll- bzw. Passiva-Seite.
- Vergleichen der Summe der Soll-Seite mit der der Haben-Seite.
Ein positiver Saldo, auch Habensaldo genannt, entsteht, wenn die Soll-Seite einen geringeren Wert hat als die Haben-Seite. Ein negativer Saldo, der Sollsaldo, entsteht, wenn der Wert auf der Soll-Seite höher ist als auf der Haben-Seite.
Eine Saldierung der Bestands- und Erfolgskonten ist dringend erforderlich, um Abschlussbuchungen zur Erstellung der Schlussbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen können.
Bestandskonten
Bestandskonten erfassen das Vermögen und Kapital eines Unternehmens und sind in aktive (z. B. Anlagevermögen und Umlaufvermögen) sowie passive Bestandskonten (z. B. Eigenkapital, Fremdkapital und Verbindlichkeiten) unterteilt. Die Saldierung dieser Konten dient dazu, die Schlussbilanz korrekt zu erstellen.
Dabei wird der Saldo (also der Unterschied zwischen Soll und Haben) aktiver Bestandskonten auf der Habenseite gebucht, wenn der Soll-Wert höher ist. Der Buchungssatz lautet vereinfacht: Schlussbilanzkonto an Aktives Bestandskonto.
Der Saldo passiver Bestandskonten wird hingegen auf der Soll-Seite gebucht, wenn die Haben-Seite den höheren Wert aufweist. Der Buchungssatz hierfür lautet dementsprechend: Passives Bestandskonto an Schlussbilanzkonto.
Erfolgskonten
Auch Erfolgskonten, die Erträge und Aufwendungen abbilden, müssen vor dem Jahresabschluss saldiert werden. Dabei erfolgen Buchungen der Zugänge der Erträge auf der Sollseite und Zugänge bei den Aufwendungen auf der Habenseite. Anders als bei Bestandskonten erfolgt die Abschlussbuchung hier nicht auf das Schlussbilanzkonto, sondern auf die Erfolgsrechnung.
Die ordnungsgemässe Saldierung der Bestands- und Erfolgskonten ist essentiell für die Bilanzierung und gewährleistet eine präzise finanzielle Berichterstattung.
Beispiel für eine Saldierung
Die folgenden beiden Beispiele verdeutlichen das Prinzip der Saldierung.
Beispiel 1: Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten
Ein Unternehmen hat zum Geschäftsjahresende folgende offenen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber demselben Geschäftspartner:
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: CHF 10'000
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: CHF 4'000
Da es sich um denselben Geschäftspartner handelt, kann das Unternehmen die Forderungen und Verbindlichkeiten saldieren:
Saldierter Betrag: CHF 10'000 – CHF 4'000 = CHF 6'000 (offene Forderung)
In der Bilanz wird nun nur noch die verbleibende Forderung von CHF 6'000 ausgewiesen, was die Darstellung vereinfacht und eine realistische Einschätzung der finanziellen Situation ermöglicht.
Beispiel 2: Saldierung eines aktiven Bestandskontos
Ein Unternehmen führt das Konto «Fahrzeuge» als aktives Bestandskonto. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden neue Fahrzeuge angeschafft, während einige ältere Fahrzeuge verkauft wurden. Ausserdem wurden Abschreibungen gebucht. Die Kontobewegungen sehen folgendermassen aus:
Sollseite:
- Anfangsbestand: CHF 75‘000
- Zugänge (neue Fahrzeuge): CHF 40‘000
Gesamt: CHF 115‘000
Habenseite:
- Abgänge durch Verkäufe: CHF 15‘000
- Abschreibungen: CHF 20‘000
Gesamt: CHF 35‘000
Da die Sollseite wertmässig höher ist, wird der Saldo auf der Habenseite gebucht.
CHF 115‘000 – CHF 35‘000 = CHF 80‘000
Auf der Habenseite wird somit CHF 80‘000 als Saldo gebucht. Dieser Endbestand wird in die Bilanz übertragen, der Buchungssatz lautet: Schlussbilanzkonto CHF 80‘000 an Fahrzeuge CHF 80‘000
Was besagt das Saldierungsverbot?
Das Saldierungsverbot, auch Verrechnungsverbot, besagt, dass Posten der Aktiv- und Passivseite, also Vermögenswerte und Schulden der Bilanz bzw. Erträge und Aufwendungen der Erfolgsrechnung grundsätzlich nicht miteinander verrechnet (saldiert) werden dürfen. Auch Grundstücksrechte dürfen nicht mit Grundstückslasten saldiert werden.
Stattdessen müssen sie separat ausgewiesen werden, um die Transparenz und Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses bzw. der Finanzberichterstattung zu gewährleisten.
Konkret bedeutet dies: Ein Unternehmen darf nicht einfach sein Bankguthaben mit seinen Verbindlichkeiten verrechnen oder mit Fremdkapital saldieren oder Umsatzerlöse direkt um die Materialkosten kürzen.
Diese klare Trennung sorgt dafür, dass die finanzielle Lage eines Unternehmens realistisch und nachvollziehbar dargestellt wird. Ansonsten wäre es nicht mehr möglich, das Verhältnis von Schulden und Vermögen zu erkennen. Dies würde zu einem verzerrten Bild der finanziellen Situation des Unternehmens führen und dies wiederum würde gegen Bilanzierungsregelungen verstossen.
In bestimmten Fällen ist eine Saldierung aber erlaubt, zum Beispiel, wenn gleichartige Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber demselben Geschäftspartner aufgerechnet werden können.
Das Saldierungsverbot dient somit dazu, ein möglichst getreues Bild der finanziellen Lage, also der Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens zu vermitteln und eine Verschleierung von Risiken zu verhindern. Nur so können sich die Eidgenössische Steuerverwaltung, Banken, Aktionäre und Investoren ein klares Bild von einem Unternehmen machen.
Beispiel: Ein Unternehmen hat Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von CHF 50‘000 und gleichzeitig Schulden in Höhe von CHF 70‘000. Nach dem Saldierungsverbot dürfen diese Beträge nicht einfach verrechnet und als CHF 20‘000 Verbindlichkeiten ausgewiesen werden.
Stattdessen müssen die Forderungen und Verbindlichkeiten getrennt in der Bilanz erscheinen, um die tatsächliche finanzielle Situation des Unternehmens korrekt abzubilden. Schliesslich hat das Unternehmen real viel höhere Schulden als CHF 20‘000. Durch eine Saldierung würde ein verzerrtes Bild nach Aussen erzeugt werden.