Abschreibungen einfach erklärt

Wenn Sie sich in Ihrem Unternehmen eine neue Anlage, wie z. B. eine Maschine oder ein Fahrzeug anschaffen, dann verliert diese über die Jahre ihrer Nutzung an Wert. Mithilfe von Abschreibungen wird dieser jährliche Wertverlust in der Buchhaltung veranschaulicht. Wir erklären, was Abschreibungen sind, beantworten Fragen rund um die verschiedenen Abschreibungsmethoden, erklären wie Sie Abschreibungen buchen und mehr!

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Was versteht man unter Abschreibungen?

Anhand eines Beispiels erklären wir, was man unter einer Abschreibung versteht:

Ein Unternehmen schafft sich einen neuen Vermögensgegenstand, z. B. eine Maschine, im Wert von CHF 30’000 an. Bei der Maschine handelt es sich um eine Sachanlage, da sie langfristig im Unternehmen bleiben soll. Sachanlagen gehören zum Anlagevermögen und sind in der Bilanz auf der Aktivseite aufzufinden.

Über die nächsten drei Jahre im Unternehmen wird die Maschine genutzt und verliert daher an Wert. Nun stellt sich die Frage: Wie wird diese Wertminderung korrekt in der Buchhaltung erfasst? Genau diesen Vorgang der Verrechnung und Erfassung der Wertminderung über die voraussichtliche Nutzungsdauer nennt man in der Buchhaltung Abschreibung.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlage werden hierfür gleichmässig (linear) oder in absteigender Höhe (degressiv) über die Geschäftsjahre verteilt. In Bilanz und Erfolgsrechnung würde unser Beispiel in etwa wie folgt aussehen:

BILANZ
Liquide Mittel
BILANZ
Sachanlagen
ERFOLGSRECHNUNG
Eigenkapital
ERFOLGSRECHNUNG
Erträge
ERFOLGSRECHNUNG
Aufwendungen
Einkauf~30'000+30'000
ab Jahr 1-10'000-10'000+10'000
ab Jahr 2-10'000-10'000+10'000
ab Jahr 3-10'000-10'000+10'000

Da Abschreibungen als Betriebsausgaben verbucht werden, sinkt der Gewinn und die Steuerlast kann vermindert werden.

Welche Arten von Wertminderungen werden abgeschrieben?

Verschiedene Wertverluste können abgeschrieben werden. Hierzu gehören u. a. zeitlich bedingter Abbau und Verschleiss, Abnutzung durch Gebrauch, witterungsbedingter Wertverlust, technischer Fortschritt oder Veränderungen in der Nachfrage und Ablauf von Schutzrechten oder Nutzungsrechten.

Hierbei wird zwischen planmässiger und ausserplanmässiger Wertminderung unterschieden:

Planmässige Wertminderung

Bei abnutzbarem Anlagevermögen ist die Wertminderung in der Regel vorhersehbar oder planmässig. Beispiele wären die Abnutzung durch Gebrauch oder witterungsbedingte Wertminderungen.

In solch einem Fall wird von einer planmässigen Abschreibung gesprochen: Es wird ein Abschreibungsplan erstellt, in dem die Herstellungs- oder Anschaffungskosten, die voraussichtliche Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode festgehalten werden.

Ausserplanmässige Wertminderung

Im Falle von Wertminderung aufgrund von Naturkatastrophen, versteckten Mängeln, Unfällen oder anderen unvorhersehbaren Problemen, handelt es sich um eine ausserplanmässige Wertminderung.

Ausserplanmässige Wertminderungen sind im Abschreibungsplan nicht enthalten. Daher ist in solch einem Fall eine ausserplanmässige Abschreibung nötig. Der neue verminderte Wert des Gegenstands dient nun als Basis für die Berechnung der neuen Abschreibungsbeträge im Abschreibungsplan.

Welche Abschreibungsmethoden gibt es?

Es gibt zwei Möglichkeiten eine Abschreibung festzuhalten:

Lineare Abschreibung

Bei der linearen Abschreibung wird der Gegenstand jedes Jahr für den gleichen Betrag abgeschrieben. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gegenstands können daher ganz einfach gleichmässig über die Geschäftsjahre verteilt werden, in denen dieser voraussichtlich genutzt werden wird.

Beispiel: Eine Maschine wird für CHF 30’000 eingekauft und soll voraussichtlich für 5 Jahre genutzt werden. Der Abschreibungsplan würde in diesem Fall wie folgt aussehen:

JahrAbschreibungsbetragRestbuchwert
1CHF 6'000(CHF 30'000 - CHF 6'000) = 24'000
2CHF 6'000(CHF 24'000 - CHF 6'000) = 18'000
3CHF 6'000CHF 12'000
4CHF 6'000CHF 6'000
5CHF 6'000CHF 0

Jedes Jahr werden CHF 6’000 abgeschrieben: Im ersten Jahr werden CHF 6’000 vom Anschaffungspreis von CHF 30’000 abgeschrieben. Ab dem zweiten Jahr werden CHF 6’000 vom jeweiligen Restbuchwertes des Vorjahres abgeschrieben.

Degressive Abschreibung

Bei der degressiven Abschreibung sind die jährlichen Abschreibungsbeträge im Gegensatz zur linearen Abschreibungsmethode nicht gleichbleibend hoch. Die Abschreibungsbeträge sinken jedes Jahr.

Beispiel: Eine Maschine wird für CHF 30’000 eingekauft und soll voraussichtlich für 5 Jahre genutzt werden. Die Abschreibung soll mit dem für diese Sachanlage gesetzlich vorgeschriebenen Abschreibungssatz von 40% erfolgen. Der Abschreibungsplan würde in diesem Fall wie folgt aussehen:

JahrAbschreibungsbetragRestbuchwert
1(CHF 30'000 * 0.4) = CHF 12'000(CHF 30'000 - CHF 12'000) = CHF 18'000
2(CHF 18'000 * 0.4) = CHF 7'200(CHF 18'000 - CHF 7'200) = CHF 10'800
3CHF 4'320CHF 6'480
4CHF 2'592CHF 3'888
5CHF 1'555.20CHF 2'332.80
6CHF 2'332.80CHF 0

Im ersten Jahr werden die Anschaffungskosten mit dem Degressionsfaktor multipliziert, um den Abschreibungsbetrag zu erhalten. Ab dem zweiten Jahr wird der Restbuchwert mit dem Degressionsfaktor multipliziert, um den jeweiligen Abschreibungsbetrag zu erhalten. Im letzten Jahr wird der gesamte Restbuchwert des Vorjahres abgeschrieben.

Abschreibungen buchen

Es gibt zwei Möglichkeiten Abschreibungen zu verbuchen: die direkte und die indirekte Verbuchung:

Direkte Abschreibung

Bei der direkten Abschreibung wird die Abschreibung vom Wert des Anlagengegenstands abgezogen (Sachanlagevermögen - Wertminderung = Abschreibung). Der Abschreibungsbetrag wird vom jeweiligen Anlagenkonto abgebucht.

Beispiel Buchungssatz: Konto Abschreibung auf Maschinen an Konto Maschinen.

Indirekte Abschreibung

Der Anlagegegenstand wird mittels einer Wertberichtigung indirekt abgeschrieben. Diese wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

Beispiel Buchungssatz: Abschreibung von Anlagen an Wertberichtigung von Anlagen.

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Ebenfalls wichtig: Beginn und Ende der Abschreibung

Weiterhin ist wichtig zu beachten, wann die Abschreibungen vorgenommen werden.

Beginn der Abschreibung

Die Abschreibung beginnt mit dem Tag des Kaufs oder der Lieferung und nicht mit dem Tag der Nutzung. Weiterhin ist zu beachten, dass auf den Monat genau gerechnet wird.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine neue Maschine für CHF 30’000 am 10. April, die für 5 Jahre genutzt werden soll. Nun muss das Unternehmen den ganzen Monat April abschreiben sowie die restlichen Monate des ersten Kalender- bzw. Geschäftsjahres (also insgesamt 9 Monate): Die Abschreibung beläuft sich im ersten Jahr pro rata temporis auf CHF 4’500.

Ende der Abschreibung

Abgeschrieben wird so lange, bis der Gegenstand nicht mehr genutzt wird, also z. B. verkauft wird, kaputt geht oder verschrottet wird. Ist eine Maschine z. B. nach 5 Jahren komplett abgeschrieben, so darf diese selbstverständlich dennoch weiterhin genutzt werden. In solch einem Fall wird in den Büchern weiterhin ein sogenannter Erinnerungswert von CHF 1 abgeschrieben.

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