Wertberichtigung von Forderungen einfach erklärt

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Nicht jede offene Forderung wird vollständig beglichen – sei es aufgrund von Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsverzug oder anderen Gründen. Damit die Buchhaltung den tatsächlichen Vermögenswert realistisch abbildet, sind sogenannte Wertberichtigungen erforderlich. Sie sorgen dafür, dass Forderungen korrekt in der Bilanz dargestellt und potenzielle Verluste rechtzeitig berücksichtigt werden.

In diesem Beitrag erfahren Sie anhand von konkreten Beispielen, was genau unter einer Wertberichtigung zu verstehen ist, welche Arten es gibt und wie die Wertberichtigung von der Buchhaltung richtig in der Bilanz gebucht werden kann.

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Was versteht man unter Wertberichtigung?

Wertberichtigung, auch «indirekte Abschreibung», ist die Korrektur des Buchwerts eines Vermögensgegenstands auf der Passivseite der Bilanz, wenn der Posten auf dem Aktivkonto zu hoch angesetzt wurde bzw. dessen tatsächlicher Wert gesunken ist. Sie dient dazu, den realistischen Wert in der Buchhaltung abzubilden und zukünftige Verluste vorsorglich zu berücksichtigen.

Wertberichtigung für verschiedene Forderungsarten

Nicht jede offene Forderung wird vollständig beglichen – entsprechend unterschiedlich wird in der Buchhaltung mit den verschiedenen Arten von Forderungen bei ihrer Bilanzierung umgegangen.

  1. Einwandfreie Forderungen gelten als sicher und müssen nicht wertberichtigt werden, da ein Zahlungsausfall nicht zu erwarten ist. Daher werden sie zu ihrem Nennwert in der Bilanz angesetzt.
    Beispiel: Ein langjähriger Kunde hat bisher stets innerhalb der Zahlungsfrist überwiesen und befindet sich aktuell nicht im Zahlungsverzug.
  2. Zweifelhafte Forderungen bergen ein Ausfallrisiko, auch Delkredere genannt, weshalb eine Wertberichtigung erforderlich ist. Dabei wird die Passivseite der Bilanz an den wahrscheinlichen Zahlungseingang angepasst. Dazu wird ein Schätzwert ermittelt, also der Betrag, mit dem man noch rechnet.
    Beispiel: Ein Schuldner hat bereits auf mehrere Mahnungen nicht reagiert und kommt seinen Verbindlichkeiten nicht nach.
  3. Uneinbringliche Forderungen werden mit Sicherheit nicht mehr beglichen und fallen somit in voller Höhe aus. Daher müssen sie zum Bilanzstichtag in der Buchhaltung komplett abgeschrieben und die Umsatzsteuer korrigiert werden.
    Beispiel: Der Schuldner ist insolvent und es ist keine Insolvenzmasse mehr vorhanden, um seine Verbindlichkeiten zu begleichen.

Welche Arten von Wertberichtigungen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Wertberichtigungen offener Forderungen: Die Einzelwertberichtigung und die Pauschalwertberichtigung. Beide Arten dienen dazu, den tatsächlichen Wert von Forderungen zum Bilanzstichtag möglichst realitätsnah abzubilden.

1. Einzelwertberichtigung

Grundsätzlich müssen Forderungen einzeln bewertet und berichtigt werden. Die Einzelwertberichtigung erfolgt somit, wenn ein ganz bestimmter Vermögensgegenstand – zum Beispiel eine einzelne offene Kundenforderung – mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr in voller Höhe oder überhaupt nicht mehr einbringlich ist und daher korrigiert werden muss.

Die Einzelwertberichtigung berücksichtigt also konkrete Risiken, etwa wenn ein Kunde insolvent ist oder sich stark im Zahlungsverzug befindet.

In der Praxis lassen sich Einzelwertberichtigungen jedoch nicht immer umsetzen. Viele Forderungen können nicht oder nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand einzeln bewertet werden. Oft fehlen Unternehmen – sofern kein Insolvenzverfahren vorliegt – detaillierte Informationen über die finanzielle Lage ihrer Schuldner. Eine verlässliche Einschätzung, ob und in welcher Höhe eine Forderung beglichen wird, ist daher nicht möglich. In solchen Fällen kommt die Pauschalwertberichtigung zum Einsatz.

2. Pauschalwertberichtigung

Anders als die Einzelwertberichtigung korrigiert die Pauschalwertberichtigung nicht eine einzelne Forderung, sondern sie wird vorgenommen, um allgemeine, noch nicht konkret bekannte Ausfallrisiken von Forderungen zu berücksichtigen. Denn erfahrungsgemäss fallen nicht nur uneinbringliche und zweifelhafte, sondern auch manche einwandfreie Forderungen aus.

Die Pauschalwertberichtigung beruht somit auf dem Grundsatz der Vorsicht und basiert auf Erfahrungswerten und statistischen Annahmen, weshalb für ihre Ermittlung in der Regel ein Durchschnittswert aus den Zahlungsausfällen der letzten Jahre genommen wird.

Somit stellen Pauschalwertberichtigungen eine vorsichtige Schätzung dar, wie viel Prozent der Gesamtforderungen voraussichtlich uneinbringlich sind.

Beispiele für Wertberichtigungen

Wertberichtigungen sind nicht nur für Forderungen notwendig, sondern auch in anderen unternehmerischen Bereichen. Die folgenden Beispiele veranschaulichen dies.

Einzelwertberichtigungen auf Forderungen

Ein Kunde hat eine Rechnung über CHF 1'000 seit Monaten nicht bezahlt. Da unklar ist, ob das Geld noch eingehen wird, nimmt das Unternehmen eine Einzelwertberichtigung über 50 % vor – also CHF 500.

Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen

Aufgrund der Erfahrung, dass ein gewisser Prozentsatz aller Forderungen ausfällt, bildet das Unternehmen pauschal 2 % Wertberichtigung auf alle einwandfreien Forderungen.

Wertberichtigungen auf Lagerbestände

Ein Onlinehändler hat 200 Winterjacken auf Lager, doch die Nachfrage ist stark gesunken. Der Marktwert liegt deutlich unter dem ursprünglichen Einkaufspreis. Deshalb wird der Lagerbestand auf den niedrigeren aktuellen Wert berichtigt.

Wertberichtigungen auf Wertschriften

Ein Unternehmen besitzt Aktien, deren Börsenwert stark gefallen ist. Wenn der Kurs dauerhaft unter den Anschaffungspreis rutscht, wird der Bestand wertberichtigt – zum Beispiel von CHF 10'000 auf CHF 6'000.

Wertberichtigungen auf Beteiligungen

Eine Firma hält eine Beteiligung an einem Startup, das wirtschaftlich stark unter Druck steht. Da der Wert der Beteiligung voraussichtlich sinkt, nimmt das Unternehmen eine ausserplanmässige Wertberichtigung vor.

Wertberichtigungen auf Vorräte mit Verfallsdatum

Ein Lebensmittelunternehmen hat Joghurtbecher mit nahendem Verfallsdatum auf Lager. Da diese möglicherweise nicht mehr verkauft werden können, wird der Bestand vorsorglich wertberichtigt.

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Abb.: Lagerbestände können aus verschiedenen Gründen wertberichtigt werden.

Wie wird eine Wertberichtigung gebucht?

Wie eine Wertberichtigung in der Buchhaltung erfolgt, hängt davon ab, ob es sich um eine Einzelwertberichtigung oder eine Pauschalwertberichtigung handelt.

a) Buchung einer Einzelwertberichtigung

Gilt eine Forderung als zweifelhaft, muss sie gemäss dem Niederwertsprinzip wertberichtigt werden.

Beispiel: Ein Unternehmen hat eine offene Forderung gegenüber einem Kunden in Höhe von CHF 10'000 netto. Inklusive 8,1 % MwSt. ergibt sich ein Bruttobetrag von CHF 10‘810. Da der Kunde in Zahlungsverzug ist und ein Zahlungsausfall von 70 % absehbar ist, muss die Forderung entsprechend berichtigt werden.

1. Umbuchung der gesamten Forderung (inklusive MwSt.) auf «Zweifelhafte Forderungen»

Der Buchungssatz lautet:

«Zweifelhafte Forderungen an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen CHF 10‘810»

2. Wertberichtigung der gefährdeten 70 % des Nettobetrags

Im zweiten Schritt wird die Höhe des Ausfalls berechnet, also 70 % des Nettobetrags.

Ausfallhöhe = CHF 10‘000 x 70 % = CHF 7‘000

Dieser Wert wird nun anhand der indirekten Abschreibungsmethode in der Bilanz verbucht. Durch die indirekte Abschreibung bleibt die ursprüngliche Forderung im Konto «Forderungen aus Lieferungen und Leistungen» bestehen.

Der Buchungssatz lautet:

«Einstellungen in Einzelwertberichtigung an Einzelwertberichtigung CHF 7‘000»

3. Teilzahlung durch den Kunden

Wird nun ein Teil des Geldes überwiesen, wird der Zahlungseingang über das Konto «Bank» verbucht. Werden 30 % der offenen Forderung durch den Schuldner beglichen, erhält das Unternehmen CHF 10‘810 x 30 % = CHF 3‘243. Der Restbetrag, also CHF 7‘567, fällt mit Sicherheit aus.

Der Zahlungseingang wird wie folgt verbucht:

«Bank an Zweifelhafte Forderungen CHF 3‘243»

4. Ausbuchung der restlichen Forderung und Korrektur der Umsatzsteuer

Erst dann, wenn es zu einem tatsächlichen Ausfall oder einer teilweisen Zahlung der Forderung kommt, wird die Umsatzsteuer korrigiert. Die nicht beglichene Umsatzsteuer beträgt CHF 810 x 70 % = CHF 567

Der Buchungssatz lautet:

«Abschreibungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen CHF 7‘000 (netto) / Umsatzsteuer CHF 567 an Zweifelhafte Forderungen CHF 7‘567»

5. Auflösung der Einzelwertberichtigung:
Nun wird zuletzt noch das Konto «Einzelwertberichtigung» aufgelöst.

Die Auflösung der Einzelwertberichtigung erfolgt mit:

«Einzelwertberichtigung an Erträge aus abgeschriebenen Forderungen CHF 7‘000»

Gilt eine Forderung hingegen als vollständig uneinbringlich, erfolgt eine direkte Abschreibung in voller Höhe – inklusive Umsatzsteuer.

Beispiel: Der Kunde begleicht die gesamte offene Forderung in Höhe von CHF 10‘000 netto bzw. CHF 10‘810 brutto nicht.

Die Forderung wird nun mit folgendem Buchungssatz ausgebucht:

«Abschreibungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen CHF 10‘000 / Umsatzsteuer CHF 810 an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen CHF 10‘810»

b) Buchung einer Pauschalwertberichtigung

Im Gegensatz zur Einzelwertberichtigung basiert die Pauschalwertberichtigung auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit.

Beispiel: Ein Unternehmen hat offene Forderungen mehrerer Schuldner in Höhe von insgesamt CHF 10‘810 brutto (CHF 10‘000 netto). Die durchschnittliche Ausfallquote der letzten Jahre liegt bei 3 %.

Die durchschnittliche Ausfallhöhe des Nettobetrags liegt somit bei CHF 10‘000 x 3 % = CHF 300.

Dieser Betrag wird indirekt über das Passivkonto «Pauschalwertberichtigung auf Forderungen» mit dem Buchungssatz

«Einstellungen in Pauschalwertberichtigung an Pauschalwertberichtigung CHF 300»

gebucht.

Da es sich bei den pauschal berücksichtigten Forderungen noch nicht um zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen handelt, wird die Umsatzsteuer (noch) nicht korrigiert. Die Korrektur erfolgt erst, wenn tatsächlich ein Forderungsausfall eintritt.

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Häufig gestellte Fragen zur Wertberichtigung

Was ist der Unterschied zwischen einer Abschreibung und einer Wertberichtigung?

Eine Abschreibung reduziert den Buchwert eines Vermögenswerts dauerhaft und kommt vor allem bei Anlagevermögen zum Einsatz – beispielsweise bei Maschinen oder Fahrzeugen, bei denen der Wert etwa wegen Abnutzung oder Alterung sinkt. Eine Wertberichtigung hingegen ist eine Korrektur des Buchwerts, wenn zum Beispiel fraglich ist, ob eine Forderung vollständig bezahlt wird bzw. eine Forderung komplett ausfällt – beispielsweise aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.

Während Abschreibungen meist fix geplant sind, wird bei Wertkorrekturen auf mögliche Risiken reagiert.

Warum macht man eine Wertberichtigung?

Die Wertberichtigung hilft, den tatsächlichen Vermögenswert realistisch und vorsichtig abzubilden. Sie ist notwendig, um die Bilanz, also die Soll- und Haben-Seite, auszugleichen und die korrekte Umsatzsteuer abzuführen und zu bilanzieren.

Würde eine offene Forderung nicht wertberichtigt werden, obwohl keine Zahlung eingeht, dann würde ein Ungleichgewicht zwischen Soll (Aktiva) und Haben (Passiva) entstehen – schliesslich steht der offenen Forderung kein Zahlungseingang gegenüber. Gleichzeitig müsste das Unternehmen die Umsatzsteuer für den Verkauf in voller Höhe abführen, obwohl keine Zahlung eingegangen ist.

Wann macht man eine Wertberichtigung?

Eine Wertberichtigung wird immer dann vorgenommen, wenn der tatsächliche Wert eines Vermögenspostens – zum Beispiel einer offenen Kundenforderung – voraussichtlich niedriger ist als der in der Buchführung angegebene Wert. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Kunde zahlungsunfähig wird oder sich Zahlungsausfälle abzeichnen. Die Wertberichtigung muss spätestens am Ende des Geschäftsjahres, wenn der Jahresabschluss erstellt wird, erfolgen.

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