Da der Unternehmenserfolg (Gewinn) als Unterschiedsbetrag der Summe der Vermögensgegenstände vermindert um die Verbindlichkeiten am Ende des Wirtschaftsjahres beschrieben wird, erklärt sich, dass ein Unternehmer pro Wirtschaftsjahr zwei Bilanzen zu erstellen hat: eine Anfangsbilanz (-> Eröffnungsbilanz) und eine Schlussbilanz. Dieses Prinzip gilt nicht nur für lokale, sondern auch für internationale Bilanzierungsvorschriften.
Beginn eines Wirtschaftsjahres mit der Eröffnungsbilanz
Soweit ein Unternehmen bereits länger als ein Jahr bilanziert, stellt die Eröffnungsbilanz im Grunde wertmässig die Schlussbilanz des abgelaufenen Wirtschaftsjahres dar. Dieser einfache Sachverhalt spiegelt den Bilanzzusammenhang und die Bilanzkontinuität wider. Wirtschaftsprüfer werden sich diesen wertmässigen Zusammenhang zu Beginn einer jeder Prüfung belegen lassen. Am Anfang eines Wirtschaftsjahres ist lediglich die Änderung der Bilanzstruktur aus wichtigem Grund erlaubt. Damit auch das Prinzip der doppelten Buchführung eingehalten wird, werden alle Aktiva (Vermögensgegenstände) und Passiva (Verbindlichkeiten) als Anfangsbestand der Bestandskonten übertragen. Moderne Buchhaltungssysteme, wie zum Beispiel bexio, vollziehen diesen Schritt automatisch durch die Altdatenübernahme. Aber auch hier muss sich vergegenwärtigt werden, dass lediglich zwei Buchungssätze umgesetzt werden: per Aktivkonten an EBK (Eröffnungsbilanzkonten) und per EBK an Passivkonten. Eröffnungsbilanzkonten sind Teil des mechanischen Schrittes, die Positionen und Werte der Eröffnungsbilanz in die neuen Bestandskonten zu übertragen.