Lineare Abschreibung: Berechnung und Beispiele

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Wertgegenstände, die Sie Zuhause besitzen, verlieren über die Jahre an Wert. Kaufen Sie einen Neuwagen und möchten ihn nach einem Jahr Nutzungsdauer wieder verkaufen, erhalten Sie weniger dafür, als das, was Sie für ihn ursprünglich bezahlt haben. Nach einem weiteren Jahr sinkt der Betrag, den Sie dafür erhalten, noch weiter. Genauso verhält es sich mit den Wertgegenständen, die sich im Besitz Ihres Unternehmens befinden.

Damit Sie diese jährliche Wertminderung in Ihrer Buchhaltung abbilden können, gibt es die sogenannten Abschreibungen. Es wird dabei zwischen der degressiven und linearen Abschreibung unterschieden.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann die lineare Abschreibung Sinn macht und mit welcher Formel Sie diese berechnen. Zudem lernen Sie die Regularien rund um die lineare Abschreibung in der Schweiz kennen.

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Was ist eine lineare Abschreibung?

Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungskosten eines langfristigen Vermögensgegenstands gleichmässig über seine Nutzungsdauer abgeschrieben. Da man davon ausgeht, dass der Vermögensgegenstand jedes Jahr in etwa gleich viel an Wert verliert, wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben. Im Gegensatz dazu steht die degressive Abschreibung.

Wann wird linear abgeschrieben?

Abschreibungen werden dann angewendet, wenn ein Unternehmen Anlagevermögen anschafft. Also Güter, die über mehrere Jahre im Besitz des Unternehmens bleiben sollen.

Die lineare Abschreibung ist besonders sinnvoll für Vermögenswerte, deren Wertverlust über die Zeit gleichmässig und konstant ist und deren Abnutzung oder technische Überalterung in etwa linear verläuft:

  • Fahrzeuge (wie Firmenwagen, Lieferwagen und LKWs)
  • Maschinen und Anlagen (wie Produktionsmaschinen, Werkzeuge, technische Geräte und Computerhardware)
  • Immobilien (wie Lagerhallen, Büroräume und Grundstücke)
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Immaterielle Vermögensgegenstände (wie Patente, Software, Lizenzen und Markenrechte)
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Abb.: Möbel und Einrichtungsgegenstände werden in der Regel linear abgeschrieben.

Beachten Sie, dass es immer auf den Einzelfall ankommt, ob eine lineare oder degressive Abschreibung Sinn macht. Manche IT-Ausrüstung verliert beispielsweise nach dem Kauf sehr schnell an Wert, da Technik aufgrund der rasanten Entwicklungen teilweise bereits nach kurzer Zeit veraltet ist.

Lineare vs. degressive Abschreibung

Es gibt zwei geläufige Abschreibungsmethoden: die lineare und die degressive Abschreibung. Welche der beiden Methoden besser geeignet ist, ist vom Einzelfall abhängig.

Lineare AbschreibungDegressive Abschreibung

Berechnung

Es wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben.

Der jährliche Abschreibungsbetrag wird anhand eines zu Beginn festgelegten Prozentsatzes des Restbuchwerts ermittelt.

Wertminderung

Gleichmässig über den gesamten Zeitraum der Nutzungsdauer.

Schneller zu Beginn, langsamer am Ende.

Restwert

Sinkt gleichmässig.

Sinkt schneller.

Anwendung

Wertanlagen mit konstanter Wertminderung.

Wertanlagen mit schnellem Wertverlust.

Beispiele

Firmenwagen, Büromöbel.

Schnell veraltende technologische Geräte.

Komplexität

Sehr einfache Berechnung und demzufolge ein sehr geringer buchhalterischer Aufwand.

Komplexere Berechnung, die Schätzungen über den tatsächlichen Wertverlust von Anlagegütern erfordert.

Genauigkeit

Spiegelt die Realität nicht genau wider, da die meisten Anlagegüter zu Beginn einen höheren Wertverlust haben.

Spiegelt die Realität sehr genau wider, dader Wertverlust eines Anlagegegenstands sehr genau berechnet wird.

Steuervorteile

Keine oder nur sehr geringfügige Steuervorteile.

Anfängliche steuerliche Entlastung, da in den Anfangsjahren hohe Beträge abgeschrieben werden und sich somit der zu versteuernde Gewinn verringert.

Wie funktioniert die lineare Abschreibung?

Die Höhe der jährlichen linearen Abschreibung eines Wertgegenstands wird anhand des ursprünglichen Anschaffungswerts und der geplanten Nutzungsdauer berechnet.

Formeln zur Berechnung der linearen Abschreibung

Um einen Wertgegenstand erfolgreich abschreiben zu können, ist es erforderlich, dass Sie den linearen Abschreibungsbetrag pro Jahr berechnen. Welche Formel Sie dafür verwenden sollten, ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

a) Der Wertgegenstand bleibt im Besitz des Unternehmens und wird komplett abgeschrieben

Da bei der linearen Abschreibung der Abschreibungsbetrag eines Wertgegenstands jedes Jahr gleich hoch ist, kann der jährliche Abschreibungsbetrag ganz einfach mit einer Division der Anschaffungskosten durch die geplanten Jahre der Nutzung ermittelt werden.

Linearer Abschreibungsbetrag pro Jahr = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer (in Jahren)

Alternativ können Sie den linearen Abschreibungsbetrag auch als linearen Abschreibungsprozentsatz berechnen:

Linearer Abschreibungsprozentsatz pro Jahr = 100% / Nutzungsdauer (in Jahren)

Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine neue Maschine, deren Anschaffungskosten bei CHF 80‘000 liegen. Sie soll voraussichtlich für fünf Jahre genutzt werden. Somit berechnet sich der jährliche lineare Abschreibungsbetrag wie folgt:

Linearer Abschreibungsbetrag pro Jahr = CHF 80‘000 / 5 = CHF 16‘000

Die Maschine wird also mit CHF 16‘000 im Jahr abgeschrieben.

Linearer Abschreibungsprozentsatz pro Jahr = 100% / 5 = 20%

Der jährliche Abschreibungsprozentsatz beträgt somit 20%.

Die folgende Tabelle zeigt die lineare Abschreibung des Vermögenswerts noch anschaulicher:

DatumAnschaffungskostenAbschreibungsbetragRestbuchwert

01.01.2024

CHF 80‘000

31.12.2024

CHF 16‘000

CHF 64‘000

31.12.2025

CHF 16‘000

CHF 48‘000

31.12.2026

CHF 16‘000

CHF 32‘000

31.12.2027

CHF 16‘000

CHF 16‘000

31.12.2028

CHF 15‘999

CHF 1

Doch warum wird im letzten Jahr CHF 1 weniger abgeschrieben und es verbleibt ein Restbuchwert in Höhe von CHF 1? Dies kommt daher, dass ein Wertgegenstand natürlich auch dann noch weiter genutzt werden kann, wenn die geplante Nutzungsdauer bereits überschritten wurde und er somit vollständig abgeschrieben ist.

Der Restbuchwert von CHF 1 kommt dann zum Einsatz, wenn nach dem letzten Abschreibungsjahr der Wert des Vermögensgegenstandes in der Bilanz theoretisch bei Null liegen würde. Statt den Wertgegenstand nun nicht mehr in der Bilanz zu zeigen oder seinen Wert als CHF 0 anzugeben, bleibt er mit einem Restbuchwert von CHF 1 in der Bilanz stehen, bis er tatsächlich nicht mehr im Unternehmen ist. Dieser Wert dient somit als Erinnerungswert.

b) Der Wertgegenstand soll nach mindestens einem Jahr Nutzungsdauer weiterverkauft werden.

Bei dieser Option werden nicht die gesamten Anschaffungskosten abgeschrieben. Stattdessen bleibt ein gewisser Restwert übrig – schliesslich hat der Wertgegenstand, wenn er verkauft wird, noch einen Wert.

Linearer Abschreibungsbetrag pro Jahr = (Anschaffungskosten – Restwert) / Nutzungsdauer (in Jahren)

Beispiel: Ein Unternehmen erwirbt eine Produktionsmaschine zum Preis von CHF 100'000 und plant, die Maschine nach drei Jahren wieder zu verkaufen. Der erwartete Restwert der Maschine nach drei Jahren beträgt CHF 20’000.

Anhand dieser Werte kann der lineare Abschreibungsbetrag pro Jahr ermittelt werden:

Linearer Abschreibungsbetrag pro Jahr = (CHF 100'000 – CHF 20'000) / 3 Jahre = CHF 26'666.67

Das Unternehmen wird also jedes Jahr CHF 26'666.67 abschreiben, bis nach drei Jahren der Restwert erreicht und die Maschine verkauft wird.

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c) Der Wertgegenstand wurde mitten im Kalenderjahr angeschafft

Abschreibungen werden immer zum Ende des Geschäftsjahres gebucht. In den vorherigen beiden Beispielen wurde bei der Berechnung des linearen Abschreibungsbetrags davon ausgegangen, dass der Wertgegenstand gleich zu Beginn des Geschäftsjahres erworben wurde. In der Realität ist dies aber nur selten der Fall, schliesslich wird Anlagevermögen meist während dem Kalenderjahr gekauft.

Für diesen Fall gibt es die zeitanteilige Abschreibung. Hier wird der Abschreibungsbetrag pro Jahr auf die Anzahl der Monate, in denen der Wertgegenstand tatsächlich im Besitz des Unternehmens ist, umgerechnet. Der Monat, in dem der Wertgegenstand gekauft wird, zählt komplett. Wichtig ist dabei zu beachten, dass der Tag des Kaufs zählt, nicht der Tag des Nutzungsbeginns.

Zeitanteilige Abschreibung = (Abschreibungsbetrag pro Jahr / 12) x Nutzungsmonate

Beispiel: Das Unternehmen Meiers Ersatzteile kaufte am 23. April 2024 eine neue Maschine für CHF 12‘000. Die geplante Nutzungsdauer liegt bei sechs Jahren. Vor Ablauf dieser sechs Jahre erscheint jedoch eine neuere und bessere Maschine auf dem Markt, weshalb sich das Unternehmen zu einem Verkauf der alten Maschine entscheidet. Dieser erfolgt am 12. Juni 2026.

Zunächst wird der lineare Abschreibungsbetrag pro Jahr ermittelt:

Linearer Abschreibungsbetrag pro Jahr = CHF 12‘000 / 6 = CHF 2‘000

Nun kann die zeitanteilige Abschreibung für das Jahr 2024 ermittelt werden. Da die Maschine im April gekauft wurde, wird sie im Jahr 2024 über 9 Monate abgeschrieben:

Zeitanteilige Abschreibung 2024 = (CHF 2‘000 / 12) x 9 = CHF 1‘500

Durch den Verkauf der Maschine im Juni 2023 wird auch für dieses Jahr eine zeitanteilige Abschreibung ermittelt:

Zeitanteilige Abschreibung 2026 = (CHF 2‘000 / 12) x 6 = CHF 1‘000

Die Abschreibungsbeträge bis zum Verkauf lassen sich in der folgenden Tabelle darstellen:

DatumZugangAbschreibungRestbuchwert

23.04.2024

CHF 12‘000

31.12.2024

CHF 1‘500

CHF 10‘500

31.12.2025

CHF 2‘000

CHF 8‘500

12.06.2026

CHF 1‘000

CHF 7‘500

Nach dem Verkauf der Maschine wird der Restbuchwert ausgebucht, schliesslich befindet sich die Maschine nun nicht mehr im Besitz des Unternehmens und taucht somit nach diesem Jahr nicht mehr in der Bilanz auf.

Abschreibungssatz und Nutzungsdauer

Die Nutzungsdauer spielt bei Abschreibungen eine entscheidende Rolle. Sie gibt an, wie lange ein Vermögensgegenstand voraussichtlich im Unternehmen genutzt wird und sollte möglichst genau bestimmt werden.

Das Schweizer Obligationenrecht gibt allerdings keinen Katalog vor, in dem die Nutzungsdauer für verschiedene Anlagegüter festgelegt wird (wie die AfA-Tabelle für Deutschland). Darum können Sie, basierend auf Ihren eigenen Erfahrungswerten, den Herstellerangaben wie auch den branchenüblichen Normen festlegen, über wie viele Jahre Sie einen Anlagegegenstand abschreiben möchten.

Wählen Sie aufgrund des Grundsatzes der Vorsicht aber im Zweifel eher eine kürzere Nutzungsdauer. Unternehmen sollten sich bei Abschreibungen keine Steuervorteile verschaffen und sind mit einer kürzeren angesetzten Zeitspanne auf der sicheren Seite.

Zudem hat die Eidgenössische Steuerverwaltung eine ESTV Abschreibungstabelle veröffentlicht. Hier ist beispielsweise festgelegt, dass Maschinen zu Produktionszwecken mit 30% abgeschrieben werden – mit dem Hinweis, dass bei der Berechnung des Abschreibungswerts anhand des Anschaffungswerts, wie es bei der linearen Abschreibung der Fall ist, die aufgeführten Abschreibungssätze halbiert werden müssen.

Lineare Abschreibung buchen

Art. 960a des Schweizer Obligationenrechts besagt: «[Abschreibungen] sind direkt oder indirekt bei den betreffenden Aktiven zulasten der Erfolgsrechnung abzusetzen und dürfen nicht unter den Passiven ausgewiesen werden.»

Abschreibungen werden also zum Ende des Geschäftsjahres in der Anlagenbuchhaltung gebucht und in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Es gibt zwei Möglichkeiten, die lineare Abschreibung zu verbuchen:

1) Direkte Verbuchung der Abschreibung

Bei der direkten Verbuchung der Abschreibung wird die Abschreibung des jeweiligen Vermögensgegenstands direkt auf dessen Aktivkonto erfasst. Die Wertminderung wird somit direkt als Aufwand gebucht. Am Geschäftsjahresende wird das Abschreibungskonto mit der Erfolgsrechnung verrechnet und der Buchwert des Vermögensgegenstands wird in der Bilanz verringert.

Buchwert des Vermögensgegenstands = Anschaffungskosten – Abschreibungen

2) Indirekte Verbuchung der Abschreibung

Bei der indirekten Verbuchung der Abschreibung wird der Vermögensgegenstand mittels einer Wertberichtigung indirekt abgeschrieben. Die Buchung erfolgt auf ein Wertberichtigungskonto, das sogenannte «Minus-Aktivkonto». Der im Wertberichtigungskonto verbuchte Betrag wird anschliessend vom Aktivkonto des Wertgegenstands abgezogen.

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Mithilfe der Buchhaltungssoftware von bexio und der Integration Accrio können Sie Ihre Abschreibungen von nun an automatisieren. Erfassen Sie dazu den Anlagegegenstand gleich nach dem Kauf in der Software und lassen Sie den zu Beginn festgelegten Abschreibungsbetrag mit wenigen Klicks am Geschäftsjahresende in Ihre Bilanz übertragen. Testen Sie jetzt bexio 30 Tage kostenlos und unverbindlich.

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Häufig gestellte Fragen zur linearen Abschreibung

Welche Vorteile hat die lineare Abschreibung?

Die lineare Abschreibung bietet Unternehmen klare Vorteile. Ihre einfache Anwendung ermöglicht eine gleichmässige Verteilung der jährlichen Wertminderungen über die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts. Dies erleichtert die Buchführung, Budgetierung und finanzielle Planung.

Welche Auswirkungen haben Abschreibungen?

Abschreibungen haben einen Einfluss auf den Gewinn und das Eigenkapital eines Unternehmens. Da sie in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden, reduzieren sie den Gewinn des Unternehmens, weshalb sie das steuerpflichtige Einkommen verringern. Gleichzeitig reduzieren sie den Buchwert von Anlagevermögen und beeinflussen somit das Eigenkapital des Unternehmens.

Wieso schreibt man ab?

In der Bilanz soll möglichst der tatsächliche Wert des jeweiligen Vermögensgegenstandes wiedergegeben werden. Schliesslich sinkt der Wert von sämtlichem Anlagevermögen mit der Zeit aufgrund von Abnutzung, zunehmendem Alter oder auch technischem Fortschritt.

Abschreibungen dienen der Information und dem Schutz der Anleger und Gläubiger, da ein Unternehmen dadurch keinen überhöhten, irreführenden Wert seines Vermögens zeigen kann. Durch Abschreibungen von Vermögenswerten kann somit die Bonität eines Unternehmens von Aussenstehenden besser eingeschätzt werden.

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