In den vereinbarten Zahlungsbedingungen sind Zahlungsfristen festgelegt. Soweit dazu nichts vereinbart wurde, gelten beim Handel oder Leistungsaustausch zwischen Kaufleuten als Rahmen gesetzliche Zahlungsbedingungen. Hiernach liegt zwischen Leistungsbezug und Zahlung eine Frist von maximal 30 Tagen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen können längere Zahlungsfristen vereinbart werden. Spätestens also zum vereinbarten Zeitpunkt oder nach 30 Tagen wird die Zahlung fällig.
Insbesondere Kleinunternehmen, Selbstständige und Startups sind häufig auf die pünktliche Zahlung ihrer Kunden angewiesen, um liquide zu bleiben. Allzu schnell gerät eine Rechnung in Vergessenheit. Mit einer freundlichen Zahlungserinnerung können Kunden höflich auf die offene Rechnung hingewiesen werden und Sie werden schneller bezahlt.