Transitorische Passiven - Die passive Rechnungsabgrenzung

Jahresabschlüsse sollen eine möglichst unverfälschte Abbildung des geschäftlichen Erfolgs einer Unternehmung im abzuschliessenden Geschäftsjahr darstellen. Diese realitätsgetreue Buchführung ist einerseits aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nötig. Sie dient dazu, den an der Unternehmung interessierten und juristischen Personen sowie dem Staat aussagekräftige und wahrheitsgetreue Informationen über die finanzielle Lage bereitzustellen. Es liegt aber andererseits auch im Interesse der Buch führenden Unternehmung selbst, dass sie ihre Buchhaltung sorgfältig und korrekt vornimmt. Das Konto der transitorischen Passiven dient in diesem Zusammenhang der Buchhaltung dazu, beim Jahresabschluss die passive Rechnungsabgrenzung vorzunehmen. Ohne die Möglichkeit, transitorische Konten einzusetzen, ergäbe sich für Unternehmungen folgendes Problem: Die Schlussbilanz, welche über den von einer Firma erzielten Gewinn oder Verlust Auskunft geben soll, wäre nur bedingt aussagekräftig.

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Unterschied zwischen transitorischen Passiven & transitorischen Aktiven

Während die transitorischen Aktiven dazu dienen, das vergangene Geschäftsjahr in Bezug auf den erwirtschafteten Gewinn vor einer Schlechterstellung zu bewahren, ist es die Aufgabe der transitorischen Passiven, eine Schlechterstellung des neuen Jahres zu verhindern. Es existieren zwei Anwendungsfälle, in welchen diese transitorischen Buchungen zur Anwendung kommen. Der eine Fall betrifft Aufwendungen, welche eindeutig in einem anderen Jahr verursacht wurden, beim zweiten Fall handelt es sich um Erträge, welche einem anderen Jahr „gehören“.

Transitorische Buchungen brauchen die Erfolgsrechnung

Um transitorische Buchungen vornehmen zu können, werden Aufwands- oder Ertragskonten benötigt. Ohne diese Konten der Erfolgsrechnung geht es nicht. Solche Buchungssätze können beispielsweise nicht mit dem Konto „Bank“ als Gegenkonto vorgenommen werden. Der Sinn transitorischer Buchungen liegt nicht darin, Vermögen oder Schulden in die neue Bilanz zu übertragen, sondern es sollen Aufwände und Erträge periodengerecht zugeteilt werden.

Was sind nicht periodengerecht verbuchte Aufwände und Erträge?

In der Theorie ist die Zuordnung von Aufwänden und Erträgen zu den entsprechenden Geschäftsperioden einfach. Es ist klar, dass ein Aufwand in derjenigen Periode verbucht werden muss, in welcher er verursacht wird. In der Buchhaltungspraxis gestaltet sich das Ganze jedoch ein bisschen komplizierter: Manchmal kommt es vor, dass zum Beispiel ein Aufwand, welcher eigentlich dem alten Geschäftsjahr zuzuordnen wäre, erst in der neuen Geschäftsperiode verbucht werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Unternehmen Waren oder Dienstleistungen zwar bereits bezogen, der entsprechende Kreditor aber noch keine Rechnung für seine Leistung ausgestellt hat. Somit steht die Buchhaltungsabteilung vor dem Problem der Zuordnung dieser Leistung. Wenn der genaue Betrag noch nicht bekannt ist, muss er zudem durch die Mitarbeiter der Buchhaltungsabteilung geschätzt werden. Umgekehrt gibt es Fälle, in welchen ein Ertrag verbucht wird, der in die neue Rechnungsperiode gehört, da die Unternehmung die entsprechende Leistung erst im neuen Jahr erbringen wird.

Bereinigung der Schlussrechnung mithilfe der transitorischen Passiven

Bei nicht periodengerecht verbuchten Geschäftsvorfällen stellt sich folgende Frage: Wie können diese Aufwendungen und Erträge der richtigen Rechnungsperiode zugewiesen werden, damit das alte Jahr durch die Bilanz nicht besser dargestellt wird, als es tatsächlich war? Dazu braucht die Buchhaltungsabteilung das Konto der transitorischen Passiven, welches die Möglichkeit bietet, solche Aufwände provisorisch zu verbuchen und zu früh erhaltene Erträge vom aktuellen Jahr in die neue Geschäftsperiode zu übertragen. Die transitorischen Buchungen dienen dazu, die Bilanz und die Erfolgsrechnung zu bereinigen. Alle nicht periodengerecht verbuchten Geschäftsvorfälle sollen zu diesem Zweck entfernt werden, damit das Geschäftsergebnis auch der Realität entspricht. Beim Eröffnen des neuen Geschäftsjahres werden alle diese transitorischen Buchungen wieder rückgebucht und in die Eröffnungsbilanz übertragen. Dazu werden die ursprünglichen transitorischen Buchungssätze einfach umgekehrt. Somit wird das neue Jahr bereits mit einem Guthaben in diesen Bereichen ausgestattet. Wenn nun die Lieferantenrechnung für die im vergangenen Jahr bezogenen Waren eintrifft und verbucht wird, so wird dieser Aufwand durch das vorsorglich angelegte Guthaben im Konto Warenaufwand „unschädlich“ gemacht. Dieser Aufwand hat nun keinen Einfluss auf den Reingewinn der neuen Geschäftsperiode mehr. Bei den nicht periodengerecht verbuchten Erträgen geschieht die Buchung nach demselben Prinzip. Wenn also ein Mieter die für das nächste Jahr geschuldeten Mietzinse zu früh bezahlt hat, so wird dieser Betrag mittels transitorischer Buchungen im alten Jahr vom Konto Mietertrag wieder abgezogen. Mit der Rückbuchung bei Eröffnung der neuen Geschäftsperiode wird dieser Betrag dann vom transitorischen Konto auf das Konto Mietertrag übertragen. Diese Mieteinnahmen sind nun ordnungsgemäss im neuen Geschäftsjahr verbucht.

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Rechnungsabgrenzung ganz einfach automatisieren

Nutzen Sie das Buchhaltungsprogramm bexio zusammen mit der Integration Accrio, um die Rechnungsabgrenzung Ihrer Rechnungen und manuellen Buchungen zu automatisieren: Beim Erfassen einer Rechnung den Leistungszeitraum ganz einfach in den Rechnungstitel schreiben – Beim Jahresabschluss werden die Rechnungsabgrenzungen dann per 31.12. berechnet und die Resultate direkt in bexio verbucht.

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