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11. OKTOBER 2022

BVG-Beitrag: Die berufliche Vorsorge einfach erklärt – inkl. grossem FAQ

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, auch berufliche Vorsorge oder BVG genannt, ist eine wichtige Stütze im Schweizer Vorsorgesystem. Neben der AHV, die primär zum Ziel hat, Ihre Existenz nach dem Eintritt in die wohlverdiente Pension zu sichern, hat die BVG das Ziel, circa 60 Prozent Ihres gewohnten finanziellen Lebensstandards vor Ihrer Pension weiterzuführen. Lesen Sie in diesem Beitrag alles, was Sie über die berufliche Vorsorge wissen müssen: Inklusive grossem FAQ, indem wir auf alle Fragen eine Antwort haben.

In diesem Beitrag

ℹ️ Was ist die BVG?

Die BVG ist die Abkürzung für das «Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge». Es regelt die Vorschriften rund um die berufliche Vorsorge bei einer Pensionskasse. Sie ist ausserdem Bestandteil des sogenannten Drei-Säulen-System der Altersvorsorge in der Schweiz.

Wie ist die Relation zu der AHV?

Die 1. Säule deckt lediglich den Existenzbedarf einer Person nach ihrem ordentlichen Rentenalter ab. Die 2. Säule mit der beruflichen Vorsorge hat zum Ziel, dass Sie Ihren finanziellen Lebensstandard, den Sie vor Ihrer Pension gelebt haben, zu circa 60 Prozent sicherstellen können.

FOKUS: Die Geschichte der BVG & das Säulenprinzip

Das Schweizer Vorsorgesystem ist mit seinem 3-Säulen-Prinzip einzigartig. Es gewährt allen Schweizern eine möglichst finanziell unabhängige Altersvorsorge. Diese 3 Säulen lassen sich bildlich sehr gut darstellen:

Abb.: Das 3-Säulen Modell der Vorsorge in der Schweiz.
Abb.: Das 3-Säulen Modell der Vorsorge in der Schweiz.
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AHV-Reform: Die Schweiz hat abgestimmt

Die Schweiz hat am 25. September 2022 die AHV-Reform angenommen, welche zum 01.01.2024 in Kraft trat. Unter anderem wird das Rentenalter, neu als Referenzalter bezeichnet, für Frauen und Männer auf 65 Jahre erhöht.

Lesen Sie hier alle Details nach »

Seit 1985 ist die berufliche Vorsorge (BV) die zweite Säule des Schweizer Sozialsystems.

Zuvor gab es lediglich die AHV. Jedoch gibt es seit 1925 Pensionskassen, die über die AHV hinaus Rentenbeiträge an ihre Mitglieder auszahlen. Diese Mitgliedschaft war aber nur gewissen «privilegierten» Arbeitnehmenden vorbehalten: Beamte, Bank- und Versicherungsangestellte, SBB-Personal etc.

Die Krankentaggeldversicherung (KTG) sowie die Arbeitslosenversicherung (ALV) gehören ebenso zum Schweizerischen Vorsorgesystem. Lesen Sie alles Wissenswerte über diese Versicherungen über die jeweiligen Links.

Was ist der Unterschied zwischen BVG und Pensionskasse?

Die BVG ist das Prinzip, die Pensionskasse die verwaltende und auszahlende Einrichtung.

Die Pensionskassen sind Einrichtungen, die die Beiträge des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers für das BVG verwalten und es auch nach der Pensionierung in der Regel dem Pensionierten lebenslang auszahlen.

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Abb.: Verlieren Sie sich nicht in der Berechnung der Abzüge. Mit einer Software geht das (fast) automatisch.
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Wer ist in der Schweiz BVG-pflichtig?

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmenden, die bereits in der 1. Säule versichert sind und einen jährlichen Lohn von mindestens CHF 22'050 (ab 2024) erhalten, verpflichtet sich in der 2. Säule zu versichern. Ausserdem müssen sie mindestens 17 Jahre alt sein. Alle anderen dürfen sich jedoch auch freiwillig versichern.

FOKUS: Wie sieht das im Detail aus?

Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres sind Sie für die Risiken Tod und Invalidität versichert. Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Lebensjahres gibt es zusätzlich den Sparanteil des BVG.

Nicht BVG-pflichtig sind:

  • Selbstständige

  • Arbeitnehmende mit einem befristeten Arbeitsvertrag (jedoch höchstens bis drei Monate)

  • Familienmitglieder in einem Landwirtschaftsbetrieb

  • Menschen, die mindestens 70 % erwerbsunfähig sind

Beachten Sie, dass auch diese Personen sich freiwillig in der zweiten Säule versichern können.

Wie hoch ist der BVG-Abzug?

Obligatorisch versichert ist der Jahreslohn zwischen CHF 21’510 und CHF 86’040 (Stand 2022). Der sogenannte BVG-Mindestlohn (meist spricht man hier auch von der BVG-Eintrittsschwelle) ist ein Jahreslohn von CHF 21’510. Ab diesem Betrag wird der BVG-Lohn auf ein Minimum von CHF 3’585 aufgerundet. Das heisst, dass anhand dieses Lohns die Beiträge an die 2. Säule bezahlt werden.

Der koordinierte Lohn ist der versicherte Betrag. Dieser geht durch den Koordinationsabzug hervor, der im Jahr 2022 CHF 25’095 beträgt.

Der maximal versicherte Jahreslohn beträgt CHF 86’040. Sollten Sie über ein höheres Jahreseinkommen verfügen, werden Sie trotzdem nur bis zu diesem Betrag versichert. Hier springt dann die 3. Säule ein.

Die Abzüge vom koordinierten Lohn betragen:

  • Von 25 bis 34 Jahren: 7 %

  • Von 35 bis 44 Jahren: 10 %

  • Von 45 bis 54 Jahren: 15 %

  • Von 55 bis 65 Jahren: 18 %

Einfaches Beispiel einer BVG-Beitragsberechnung

Frau B., 41 Jahre, arbeitet in einer Autowerkstatt:

  • Ihre AHV-pflichtige Jahreslohnsumme beträgt: CHF 65'000

  • Der Koordinationsabzug (Stand 2022) beträgt: CHF 25’095

Berechnung der BVG

Der Jahreslohn abzüglich Koordinationsabzug, also der versicherte Lohn beträgt: CHF 39’905.

Altersabzug: 10 % vom versicherten Lohn = CHF 3’990.50 / Jahr

Arbeitnehmerbeitrag: CHF 1’995.25 pro Jahr oder CHF 166.25 pro Monat

Arbeitgeberbeitrag: CHF1’995.25 pro Jahr oder CHF 166.25 pro Monat


Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens die Hälfte der BVG-Kosten zu übernehmen.

Dazu kommen noch Risikobeiträge und Verwaltungskosten, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern je zur Hälfte getragen werden. Diese werden individuell definiert und nicht pauschal geregelt. Sollten Sie beispielsweise durch Ihre berufliche Tätigkeit viel reisen, können höhere Risikobeiträge definiert werden.

Beispiel einer Lohnabrechnung

Auf jeder Lohnabrechnung sind die jeweiligen Lohnabzüge aufgelistet und genau definiert. Die Lohnabrechnung ist ein Dokument, das die Zusammensetzung des Lohns aufzeigt. Das bedeutet, welche Abzüge vom Grundgehalt (dem Bruttolohn) abgezogen werden. Dazu gehören zum Beispiel die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge wie AHV, IV und ALV. Ausbezahlt wird dem Mitarbeiter dann der Nettolohn.

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Sie wollen mehr über die Lohnabrechnung erfahren? In diesem Beitrag führen wir Sie in die Welt der Lohnabrechnung ein. Ausserdem haben wir einen umfassenden Ratgeber erstellt, wie Sie Ihren effektiven Nettolohn berechnen können.

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