Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, auch berufliche Vorsorge oder BVG genannt, ist eine wichtige Stütze im Schweizer Vorsorgesystem. Neben der AHV, die primär zum Ziel hat, deine Existenz nach dem Eintritt in die wohlverdiente Pension zu sichern, hat die BVG das Ziel, circa 60 Prozent deines gewohnten finanziellen Lebensstandards vor deiner Pension weiterzuführen. Lies in diesem Beitrag alles, was du über die berufliche Vorsorge wissen musst: Inklusive grossem FAQ, indem wir auf alle Fragen eine Antwort haben.
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Inhaltsverzeichnis
Was ist die BVG?
ℹ️ Die BVG ist die Abkürzung für das «Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge». Es regelt die Vorschriften rund um die berufliche Vorsorge bei einer Pensionskasse. Sie ist ausserdem Bestandteil des sogenannten Drei-Säulen-System der Altersvorsorge in der Schweiz.
Wie ist die Relation zu der AHV
Die 1. Säule deckt lediglich den Existenzbedarf einer Person nach ihrem ordentlichen Rentenalter ab. Die 2. Säule mit der beruflichen Vorsorge hat zum Ziel, dass du deinen finanziellen Lebensstandard, den du vor deiner Pension gelebt hast, zu circa 60 Prozent sicherstellen kannst.
Das Schweizer Vorsorgesystem ist mit seinem 3-Säulen-Prinzip einzigartig. Es gewährt allen Schweizern eine möglichst finanziell unabhängige Altersvorsorge. Diese 3 Säulen lassen sich bildlich sehr gut darstellen:
Abb.: Das 3-Säulen Modell der Vorsorge in der Schweiz.
AHV-Reform: Die Schweiz hat abgestimmt
Die Schweiz hat am 25. September 2022 die AHV-Reform angenommen, welche seit dem 01.01.2024 in Kraft ist. Unter anderem wurde das Rentenalter, neu als Referenzalter bezeichnet, für Frauen und Männer auf 65 Jahre erhöht.
Zuvor gab es lediglich die AHV. Jedoch gibt es seit 1925 Pensionskassen, die über die AHV hinaus Rentenbeiträge an ihre Mitglieder auszahlen. Diese Mitgliedschaft war aber nur gewissen «privilegierten» Arbeitnehmenden vorbehalten: Beamten, Bank- und Versicherungsangestellten, SBB-Personal etc.
Die Krankentaggeldversicherung (KTG) sowie die Arbeitslosenversicherung (ALV) gehören ebenso zum Schweizerischen Vorsorgesystem. Lies alles Wissenswerte über diese Versicherungen über die jeweiligen Links.
Was ist der Unterschied zwischen BVG und Pensionskasse?
Die BVG ist das Prinzip, die Pensionskasse die verwaltende und auszahlende Einrichtung.
Die Pensionskassen sind Einrichtungen, die die Beiträge des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers für das BVG verwalten und es auch nach der Pensionierung in der Regel dem Pensionierten lebenslang auszahlen.
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Wer ist in der Schweiz BVG-pflichtig?
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmenden, die bereits in der 1. Säule versichert sind und einen jährlichen Lohn von mindestens CHF 22'680 (2025) erhalten, verpflichtet sich in der 2. Säule zu versichern. Ausserdem müssen sie mindestens 17 Jahre alt sein. Alle anderen dürfen sich jedoch auch freiwillig versichern.
FOKUS: Wie sieht das im Detail aus?
Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres bist du für die Risiken Tod und Invalidität versichert. Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Lebensjahres gibt es zusätzlich den Sparanteil des BVG.
Arbeitnehmende mit einem befristeten Arbeitsvertrag (jedoch höchstens bis drei Monate)
Familienmitglieder in einem Landwirtschaftsbetrieb
Menschen, die mindestens 70 % erwerbsunfähig sind
Beachte, dass auch diese Personen sich freiwillig in der zweiten Säule versichern können.
Wie hoch ist der BVG-Abzug?
Obligatorisch versichert ist ein Jahreslohn zwischen CHF 22'680 und CHF 90'720 (Stand 2025). Der sogenannte BVG-Mindestlohn (meist spricht man hier auch von der BVG-Eintrittsschwelle) ist ein Jahresgehalt von CHF 22'050. Ab diesem Betrag wird die BVG-Prämie fällig und mindestens zu 50% vom Arbeitgeber übernommen. Die Höhe der Prämie richtet sich dabei immer nach Alter, gewähltem Vorsorgeplan des Arbeitgebers sowie der Lohnhöhe.
Der koordinierte Lohn ist der versicherte Betrag. Dieser geht durch den Koordinationsabzug hervor, der im Jahr 2025 CHF 22'680 beträgt.
Der maximal versicherte Jahreslohn beträgt CHF 90'720. Solltest du über ein höheres Jahreseinkommen verfügen, wirst du trotzdem nur bis zu diesem Betrag versichert. Hier springt dann die 3. Säule ein.
Dazu kommen noch Risikobeiträge und Verwaltungskosten, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern je zur Hälfte getragen werden. Diese werden individuell definiert und nicht pauschal geregelt. Solltest du beispielsweise durch deine berufliche Tätigkeit viel reisen, können höhere Risikobeiträge definiert werden.
Beispiel einer Lohnabrechnung
Auf jeder Lohnabrechnung sind die jeweiligen Lohnabzüge aufgelistet und genau definiert. Die Lohnabrechnung ist ein Dokument, das die Zusammensetzung des Lohns aufzeigt. Das bedeutet, welche Abzüge vom Grundgehalt (dem Bruttolohn) abgezogen werden. Dazu gehören zum Beispiel die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge wie AHV, IV und ALV. Ausbezahlt wird dem Mitarbeiter dann der Nettolohn.
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FAQ zu den wichtigsten Fragen
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