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16. AUGUST 2022

ALV-Beitrag: Unterstützung bei Erwerbsausfall

Niemand wünscht sich den Fall – und doch kann er Realität werden. Man ist plötzlich arbeitslos. Vor allem die Pandemie hat in den vergangenen Jahren bei vielen Arbeitnehmern zu Kurzarbeit und damit bei vielen zu teilweisen oder gänzlichen Erwerbsausfall geführt. Als Arbeitnehmender fällt in solch einem Fall einer hoher Anteil am Gehalt von einem Tag auf den anderen weg. Dasselbe kann bei einer Kündigung passieren. Damit man seine Rechnungen und Kosten weiter tragen kann, gibt es in der Schweiz die ALV, die sogenannte Arbeitslosenversicherung. Diese Versicherung ist für jeden obligatorisch und wird vom Lohn abgezogen. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen zur ALV und welche Beitragssätze für 2022 gelten.

In diesem Beitrag

Was ist die ALV?

Die ALV ist die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz und unterteilt sich in ALV 1 und ALV 2. Die Beitragspflicht im Rahmen dieser Versicherung ist für jeden Arbeitnehmenden ab dem 17. Lebensjahr obligatorisch und gültig bis ins Rentenalter. Die Versicherung zahlt im Falle eines Erwerbsausfalles, so dass die Versicherten ihre finanzielle Lage stabilisieren können.

Die ALV gehört genauso wie die AHV, IV und EO zur ersten Säule des Drei-Säulen-Modells für die Vorsorge in der Schweiz.

Wer zahlt in die ALV ein?

Die Beiträge für die ALV werden zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmenden eingezahlt. Dieser Split ist so vom Bund vorgeschrieben. Welcher Betrag im Detail bezahlt werden muss, ist abhängig vom Jahreseinkommen. Der Arbeitgeber zieht 50 Prozent des Beitragssatzes vom Bruttolohn seines Mitarbeitenden ab und zahlt beide Teile an die ALV.

Wie hoch ist der ALV-Abzug 2022?

Beitragspflichtig ist jeder Arbeitnehmende, der auch AHV-pflichtig ist. Selbstständige Personen können nicht bei der ALV versichert sein, müssen aber zu 50 Prozent die Beiträge für Ihre Mitarbeitenden tragen. Das bedeutet, dass die Beitragssätze je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmenden bezahlt werden.

Wie Sie als Selbstständiger vorsorgen können, lesen Sie weiter unten im Beitrag.

Die Beitragssätze können sich jedes Jahr ändern und daher ist es wichtig, jedes Jahr die aktuellen Beitragssätze zu kennen. Als Mitarbeitender können Sie so die Lohnabzüge von Ihrer Gehaltsabrechnung besser nachvollziehen. Als Arbeitgeber benötigen Sie die Information, um eine korrekte Lohnabrechnung für Ihre Mitarbeitenden zu erstellen.

Eine letzte Anpassung der Beitragssätze fand im Jahr 2020 statt.

Voraussetzung für Beitragspflicht:

  • Erwerbstätige ab dem 17. Lebensjahr

  • Arbeitnehmende, die nicht das Rentenalter erreicht haben

  • Einkommen pro Jahr > CHF 2’300

  • Nicht selbstständig tätig


Die aktuellen Beiträgssätze für 2022 lauten wie folgt:

Einkommen bis CHF 148’200

Einkommen über CHF 148’200

ALV-Beitrag

1.1 %

0.5 %


Hinweis: Zu berücksichtigen ist dabei, dass der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer je diesen Teil an die ALV zahlen. Das bedeutet, in Summe gehen 2.2 Prozent vom Einkommen (50 Prozent Arbeitnehmender, 50 Prozent Arbeitgeber) an die ALV, bei einem Einkommen bis CHF 148’200.

Was ist der Unterschied zwischen ALV 1 und ALV 2?

Die ALV-Beiträge unterscheiden sich in ALV 1 und ALV 2. Die Unterscheidung richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen.

Mit einem Jahreslohn unter CHF 148’200 muss 1.1 Prozent an die ALV gezahlt werden. Bei einem höheren Jahreseinkommen wird der Betrag, der CHF 148’200 übersteigt, nur noch mit 0.5 Prozent berechnet.

Welcher Lohn ist ALV-pflichtig?

Da die Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung (1. Säule) für jeden Arbeitnehmenden obligatorisch ist, ist auch jedes Einkommen beitragspflichtig. Damit soll die Existenz jedes Arbeitnehmenden bei Erwerbsausfall oder Arbeitsplatzverlust gesichert sein. Der gemeldete Bruttolohn ist ausschlaggebend für den Beitragssatz und wird auch als massgebender Lohn bezeichnet.

Ausnahmen vom massgebenden Lohn sind beispielsweise:

  • Militärsold

  • Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankheit oder Invalidität

  • Familienzulagen

  • Umzugsentschädigungen bei beruflich bedingtem Ortswechsel

  • Und weitere

In welchen Fällen greift die ALV?

Die ALV greift dann, wenn einer der folgende Fälle eintrifft:

  • Kurzarbeit

  • Wetterbedingte Arbeitsausfälle

  • Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

  • Arbeitslosigkeit

Sonderfall: Corona-Pandemie

In 2020 mussten viele Unternehmen aufgrund der Pandemie für längere Zeit teilweise oder ganz schliessen. Um diesen Verdienstausfall aufzufangen, wurden viele Arbeitnehmende in Kurzarbeit geschickt. Da die Masse der Personen, die plötzlich Kurzarbeit beantragt hatte, zu gross wurde, entschied sich der Bund für ein schnelleres und einfacheres Verfahren für die Anmeldung sowie für eine gesonderte finanzielle Unterstützung. Damit wollte der Bund verhindern, dass aufgrund des Corona-Virus viele Kündigungen ausgesprochen werden und damit die Arbeitslosenquote in der Schweiz steigt.

Abb.: Eine Jobsuche kann anstrengend und zeitintensiv sein. Gut, wenn man finanziell abgesichert ist.
Abb.: Eine Jobsuche kann anstrengend und zeitintensiv sein. Gut, wenn man finanziell abgesichert ist.

Wie berechne ich den ALV-Beitrag?

Für die Berechnung des ALV-Beitrags benötigen Sie als Grundlage den massgebenden Jahreslohn. Je nach Höhe des Lohns sehen Sie, ob Sie den ALV 1 oder die ALV 2 Prozentsatz für die Berechnung nutzen müssen.

Beispiel zur Berechnung des ALV-Beitrags

In unserem Beispiel sind Sie der Arbeitgeber für Sabine L. und müssen für die Lohnabrechnung den ALV-Beitrag berechnen. Sabine L. ist alleinstehend und seit mehreren Jahren in Ihrer Firma als Marketing-Assistentin angestellt. Sie bezieht kein Familiengeld oder Militärsold. Damit wird der Jahreslohn vollständig als massgebender Lohn zur Berechnung herangezogen.

  • Brutto-Jahreslohn von Sabine L. : CHF 120’000

  • Keine Ausnahmen vom massgebenden Lohn

  • Beschäftigung: 80%

  • Es liegt keine Kurzarbeit vor


Jahreseinkommen

ALV 1 oder ALV 2

Beitragssatz

Anteil Arbeitgeber

Anteil Arbeitnehmender

Betrag gesamt

Betrag je Anteilnehmer

CHF 120’000

ALV 1, da Einkommen < CHF 148’200

2.2%

50%

50%

CHF 2’640

CHF 1’320


In unserem Beispiel beträgt der Jahresbeitrag für die Arbeitslosenversicherung CHF 2’640, der zu gleichen Teilen jeweils von Sabine L. und ihrem Arbeitgeber getragen wird.

Bei einer monatlichen Lohnabrechnung handelt es sich folglich um einen Beitrag von CHF 220 und damit CHF 110 für beide Parteien.

Abb.: Für jeden Mitarbeiter muss der ALV-Beitragssatz separat berechnet werden.
Abb.: Für jeden Mitarbeiter muss der ALV-Beitragssatz separat berechnet werden.

Kann ich mich als Selbstständiger mit der ALV versichern?

Grundsätzlich können sich selbstständig Erwerbstätige nicht in der ALV versichern. Dies macht soweit Sinn, da die Arbeitslosenversicherung z. B. im Falle einer Kündigung zum finanziellen Ausgleich einspringt. Vor allem soll verhindert werden, dass jemand «arbeitslos» ist, also in keinem Angestelltenverhältnis steht und dabei aber selbstständig tätig ist. Ob jemand als Selbstständigerwerbender gilt oder nicht, prüft die Ausgleichskasse im Einzelfall.

Ist dies der Fall, muss der Selbstständige seine Beiträge alleine tragen. Es kommt also nicht zu einem 50/50-Split, wie in einem Angestellten-Verhältnis.

ALV in bexio

Mit bexio können Sie selbstverständlich auch Ihre Lohnabrechnung erledigen. Ein Lohnprogramm erleichtert Ihnen nicht nur Ihre Arbeit und spart Ihnen Geld – es ist auch weniger fehleranfällig. Somit fällt es Ihnen leichter, korrekte Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeitenden zu erstellen.

In bexio wird die ALV immer Monat für Monat unter Berücksichtigung der Vormonate berechnet. Zu hohe oder zu niedrige Beiträge werden automatisch korrigiert, so dass Sie sicher sein können, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Eine Lohnabrechnungs-Vorlage zum Download finden Sie hier.

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Lohnabrechnungs-Vorlage zum Download

Wir stellen Ihnen unser Muster für die Lohnabrechnung kostenlos zum Download zur Verfügung. Das Muster eignet sich als Vorlage für alle Unternehmen in der Schweiz, um die Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter zu erstellen.

Jetzt herunterladen »

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