Vereine sind sehr beliebt und entsprechend gross ist ihre Zahl. Ob Sportverein, Schachklub oder Verein für Briefmarkensammler: Alle möglichen Bereiche lassen sich mit dieser beliebten, unkomplizierten Rechtsform abdecken. Die Bestimmungen über die Vereine sind hauptsächlich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Art. 60 ff. ZGB) festgehalten. Da diese Personenvereinigungen grundsätzlich nicht einer gewerbsmässigen Tätigkeit nachkommen, unterscheiden sich die Anforderungen an die Vereinsbuchhaltung in verschiedener Hinsicht von denjenigen an die Buchhaltung anderer juristischer Personen.
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