Vereinbartes vs. vereinnahmtes Entgelt
Bei der MWST-Abrechnung nach vereinbarten Entgelten ist die MWST fällig, wenn du den Beleg erhalten hast. Bei der Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten ist die MWST hingegen erst fällig, nachdem du die Zahlung erhalten hast.
Abrechnung nach vereinbarten Entgelten
DIe Abrechnung nach vereinbarten Entgelten (Art. 39 Abs. 1 MWSTG) ist das Standardverfahren der eidgenössischen Steuerverwaltung. Bei dieser Methode wird die MWST fällig, sobald die Rechnung dem Kunden gestellt wurde. Bezahlt dieser die Rechnung erst in einem späteren Quartal, finanzierst du als Unternehmer die MWST vor.