Taxes
26. NOVEMBER 2019

MWST-Fristverlängerung: So geht's

Wer kennt es nicht? Viel zu schnell verstreichen die Tage und plötzlich merkt man, dass man viel zu spät dran ist, um noch rechtzeitig die Mehrwertsteuerabrechnung einzureichen. Damit Sie bei der eidg. Steuerverwaltung keinen Verzugszins zahlen müssen, zeigen wir Ihnen, wie Sie ganz einfach eine MWST-Fristverlängerung einreichen, um die Abgabe-Frist verlängern zu können.

Um die Mehrwertsteuer kommen Sie als Unternehmer nicht herum. Unabhängig von der Rechtsform ist jedes Unternehmen zur Abrechnung der Mehrwertsteuer verpflichtet. Die einzige Ausnahme bilden Unternehmen, die einen geringeren Jahresumsatz als CHF 100’000.- erwirtschaften.

Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Bundessteuer und wird auf Güter und Dienstleistungen erhoben.

Welche Buchungsmethoden gibt es?

Brutto-Methode: Die Vor- und Umsatzsteuer werden zuerst auf die Erfolgs- & Aktivkonten verbucht und erst am Ende der Abrechnungsperiode auf die jeweiligen MWST.-Konten umgebucht.

Netto-Methode: Die Vor- und Umsatzsteuer werden beim Ein- und Verkauf sofort mit dem entsprechenden Konto verbucht.

Fälligkeiten und Fristverlägerung

In der Regel haben Sie 60 Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode Zeit, Ihre Mehrwertsteuerabrechnung einzureichen. Also keine Panik vor Fälligkeitsterminen! Lassen Sie sich nicht stressen – wenn Sie merken, dass Sie zu spät für die Einreichung der Mehrwersteuerabrechnung dran sind, verlängern Sie einfach die Frist.

Für das dritte Quartal (1. Juli bis 30. September) läuft die Frist bis zum 30. November.

Eine Fristverlängerung der MWST geht heute ganz einfach online.

Info: Gemäss dem Mehrwertsteuergesetz Art. 87 Abs. 1 wird bei verspäteter Zahlung ohne Mahnung direkt ein Verzugszins* geschuldet. Dieser beträgt seit dem 01. Januar 2012 4.0%.

* Verzugszinsen sind auch mit Fristverlängerung geschuldet.

Fristverlängerung online

Besuchen Sie die Seite der eidg. Steuerverwaltung oder suchen Sie in Ihrer Suchmaschine nach den Begriffen «estv mwst»: https://www.moa.estv.admin.ch/moa/frist.html
Dort finden Sie ein Online-Formular, welches Sie einfach nur ausfüllen müssen. Dafür sollten Sie Ihre MWST-Nummer zur Hand haben. Online werden Ihnen alle offenen Abrechnungen angezeigt, für die Sie noch eine Fristverlängerung beantragen können.

Screenshot taxes

Fristverlängerung schnell, einfach und mit nur wenigen Mausklicks!

Damit auch für Sie die Mehrwertsteuer nicht länger ein ungeliebtes Ungeheuer ist, unterstützt bexio Sie bei Ihrer Mehrwertsteuerabrechnung. Die Software stellt Ihnen das Abrechnungsformular so dar, dass es dem der Eidgenössischen Steuerverwaltung entspricht. bexio aktualisiert das MWST-Formular jedes Mal automatisch, wenn Sie eine Buchung tätigen. Es kann so einfach sein! Probieren Sie es aus!

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