Die Frage stellt sich jeder mehrwertsteuerpflichtige Kleinunternehmer: Wie muss ich meine Mehrwertsteuer abrechnen? Er steht vor zwei Alternativen: Die effektive Methode oder die Abrechnung mit Saldosteuersätzen. Die Wahl ist entscheidend, so hat die Methode zur MWST-Abrechnung einen starken Einfluss auf die gesamte Buchhaltung. Doch was sind die Unterschiede?
Die Standardmethode: Effektive Mehrwertsteuer-Abrechnung
Bei der effektiven Methode deklarieren Sie als Unternehmer quartalsweise Ihren erzielten Umsatz und ziehen gleichzeitig die Vorsteuer auf bezogene Leistungen ab. Sie reichen also vierteljährlich eine detaillierte Abrechnung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ein.
Wichtige Eckpunkte:
- Umsatzschwelle: Unternehmen mit einem steuerbaren Jahresumsatz von über CHF 100'000 (oder CHF 150'000 für bestimmte gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen) unterliegen grundsätzlich der Mehrwertsteuerpflicht.
- Quartalsweise Abrechnung: Sie müssen Ihre MWST-Abrechnung in der Regel alle drei Monate bei der ESTV einreichen.
- Detaillierte Erfassung: Jeder einzelne Beleg, sowohl für Einnahmen als auch für Ausgaben, muss mit dem korrekten MWST-Satz erfasst werden, um die Vorsteuer korrekt abziehen zu können.
Bin ich mehrwertsteuerpflichtig?
Grundsätzlich sind alle Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als CHF 100'000 pro Jahr mehrwertsteuerpflichtig. Sie müssen Ihre Mehrwertsteuer entweder effektiv oder mit Hilfe von Saldosteuersätzen abrechnen.
Weniger Aufwand mit der Saldosteuersatz-Methode (SSM)
Die Saldosteuersatz-Methode, oft auch Pauschalsteuersatz-Methode genannt, ist eine administrative Erleichterung für kleinere Unternehmen und Treuhänder. Statt die Vorsteuer detaillert abzurechnen, multiplizieren Sie Ihren gesamten Umsatz (inkl. der an Ihre Kunden verrechneten MWST) mit einem von der ESTV bewilligten Saldosteuersatz. Dieser Satz ist branchenabhängig und deckt die Vorsteuer pauschal ab.
Die Vorteile der SSM auf einen Blick:
- Reduzierter Administrationsaufwand: Sie müssen die Vorsteuer nicht detailliert erfassen und abziehen.
- Halbjährliche Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt nur zweimal jährlich bei der ESTV, was den administrativen Aufwand weiter minimiert.
- Planungssicherheit: Der einmal festgelegte Saldosteuersatz bietet gute Planbarkeit.
Voraussetzungen für die Anwendung der SSM:
Die Anwendung der Saldosteuersatz-Methode ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die Sie unbedingt prüfen müssen:
- Der steuerbare Jahresumsatz aus Leistungen, die der MWST unterliegen, darf maximal CHF 5'000'000 betragen.
- Die geschuldete Steuer (ohne Bezugsteuer) darf maximal CHF 100'000 pro Jahr betragen.
- Es muss ein Antrag bei der ESTV gestellt und die Bewilligung abgewartet werden.
Bei der Abrechnung mit Hilfe von Saldosteuersätzen (SSS) multiplizieren Sie Ihren Umsatz (inkl. der Ihren Kunden in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer) mit dem Saldosteuersatz; daraus ergibt sich die Steuerschuld (vgl. Art. 37 MWSTG). Der Steuersatz wird dabei von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bewilligt und ist branchenabhängig. Der Vorteil dieser Abrechnungsmethode: Die Vorsteuer wird pauschal abgegolten und muss nicht abgerechnet werden. Ob Sie mit Hilfe von Saldosteuersätzen abrechnen können, hängt vom steuerbaren Jahresumsatz ab und ist an eine maximale jährliche Steuerschuld gebunden. Zudem muss die offizielle Abrechnung mit Saldosteuersätzen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) mitgeteilt werden. Weitere Informationen zu den Bedingungen der Saldosteuersatzmethode.
Die Abrechnung mit Saldosteuersätzen minimiert den administrativen Aufwand: Einerseits müssen Sie die Mehrwertsteuer nur halbjährlich – statt quartalsweise wie bei der effektiven Methode – abrechnen. Andererseits entfällt die Ermittlung der Vorsteuer. Aus diesen Gründen setzen viele KMU auf die Saldobesteuerung.
Die Mehrwertsteuer in der bexio-Buchhaltung: Einfach und aktuell
Ob Sie sich für die effektive Methode oder die Saldosteuersatz-Methode entscheiden: Mit bexio können Sie Ihre Mehrwertsteuer-Abrechnung für beide Verfahren mühelos abwickeln. Unsere Software ist immer auf dem neuesten Stand der Schweizer MWST-Gesetzgebung. Der MWST-Abrechnungsformular in bexio wird automatisch gemäss dem aktuellen Formular der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) angezeigt und mit jeder Buchung aktualisiert. So haben Sie jederzeit den Überblick über Ihre MWST-Verbindlichkeiten.
Unabhängig ob Effektiv- oder Saldobesteuerung: Innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode – sprich pro Quartal oder Semester - müssen Sie das Formular bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) einreichen und gleichzeitig auch die Steuerschuld bezahlen. Weitere Informationen und Fristen finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
In unserem Support-Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie in bexio die Abrechnungsmethode Ihrer Mehrwertsteuer festlegen bzw. anpassen. Zusätzlich zu den beiden Abrechnungsmethoden unterstützt bexio die Bezugsteuer, bietet eine Offene Posten-Liste an und hat die MWST-Rekapitulation integriert.
Die MWS.-Abrechnig isch doch en choge Seich!
Das Plus: Mit dem richtigen Treuhänder
Die Wahl der passenden MWST-Methode und die korrekte Abwicklung können komplex sein. Ein versierter Treuhänder, der die bexio-Software kennt, kann Sie optimal beraten und unterstützen. Er hilft Ihnen nicht nur bei der Entscheidung für die richtige Methode, sondern sorgt auch für eine reibungslose und gesetzeskonforme MWST-Abrechnung.
Erfahren Sie hier unsere kostenlosen Tipps, worauf es bei der Suche nach dem richtigen Treuhänder ankommt und finden Sie mit dem Treuhänder-Verzeichnis denjenigen in Ihrer Nähe.