Wer bezahlt die Mutterschaftsentschädigung?
Die Schweizerische Ausgleichskasse zahlt dem Arbeitgeber die Mutterschaftsentschädigung aus. Die Entschädigung beträgt 80 % des früheren Einkommens, maximal jedoch CHF 196 pro Tag. Bei einem Lohn von CHF 5'000 würdest du maximal CHF 4'000 erhalten.
Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung seitens der Ausgleichskasse beginnt mit dem Geburtstag des Kindes. Die Berechtigung für die Mutterschaftsentschädigung endet nach 14 Wochen oder dann, wenn du deine Arbeit ganz oder teilweise wieder aufnimmst.
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung?
Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben alle werdenden Mütter, die:
Mindestens 9 Monate vor der Geburt in einem Angestelltenverhältnis stehen, oder
Selbstständig erwerbend sind, oder
Arbeitslos sind und bereits ein Taggeld erhalten, oder
Wegen Unfällen oder psychischen Problemen Gelder der IV beziehen, oder
9 Monate vor der Geburt AHV-versichert sind.
Mütter, die im Kanton Genf erwerbstätig sind oder waren, haben möglicherweise Anspruch auf zusätzliche, kantonale Gelder. Informationen dazu findest du hier.
Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen?
Du hast als werdende Mutter mehrere Möglichkeiten, deine Ansprüche für deine zustehende Mutterschaftsentschädigung geltend zu machen. Du kannst:
Deinem Arbeitgeber eine Mitteilung machen. Dieser meldet dich im Anschluss der AHV.
Dich direkt bei deiner Ausgleichskasse melden und das entsprechende Formular ausfüllen, solltest du selbstständig erwerbend sein.
Bei Unmündigkeit deine nächsten Angehörigen als Unterstützer zu Rate ziehen. Diese dürfen dann die Ansprüche für dich geltend machen.
Fragen und Antworten
Können meine Ferien während der Schwangerschaft gekürzt werden?
Bist du in deinem Betrieb für mehr als zwei Monate aufgrund der Schwangerschaft abwesend, kann der Arbeitgeber deine Ferien kürzen. Dies sollte aber unbedingt bilateral abgeklärt werden.
Du hast nach Ablauf des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs bis zu fünf Jahre Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung. Wenn die Mutter ihre Arbeit vorzeitig wieder aufnimmt, endet der Anspruch.
Bin ich während des Mutterschaftsurlaubs unfallversichert?
Wenn du in einem Angestelltenverhältnis tätig warst oder arbeitslos bist, bist du unfallversichert. Ausserdem bist du von der Prämienzahlung befreit.
Ich erwarte Mehrlinge: Habe ich andere Ansprüche?
Nein. Das Schweizer Gesetz macht keinen Unterschied, ob du ein Kind, Zwillinge, Drillinge oder Mehrlinge erwartest.
Wenn du ein Kind adoptierst, hast du gesetzlich keinen Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung oder auf Mutterschaftsurlaub.
Ein Beispiel: Wieviel verdiene ich während des Mutterschaftsurlaubs?
Frau M. ist frisch gebackene Mutter. Ausserdem arbeitet sie in einem KMU als Teamleiterin in der Sachbearbeitung. Sie arbeitetet vor der Geburt Vollzeit mit einem monatlichen Lohn von 5’750 Franken. Sie erhält ab dem Zeitpunkt der Geburt 14 Wochen lang 80 % ihres Lohns ausbezahlt.
Frau M. verdient nach der folgenden Gleichung:
CHF 5’750 Lohn x 0.8 Auszahlungsentschädigung / 31 Tage = CHF 148 pro Tag (CHF 4’600 pro Monat)