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Mutterschaftsurlaub in der Schweiz

Mutter werden – ein ganz besonderes Ereignis. Wenn du in einem Unternehmen angestellt bist, gibt es einige Dinge, die es im Falle einer Schwangerschaft zu beachten gilt. So hast du beispielsweise unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und eine gesetzlich verankerte Mutterschaftsentschädigung. Dies und vieles mehr findest du in unserem übersichtlichen Beitrag.

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Wir haben für dich ein FAQ-Dokument mit Tipps, Fragen und Antworten erstellt, das die wichtigsten Punkte zum Thema Mutterschaftsurlaub zusammenfasst.

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Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub in der Schweiz?

ℹ️ Der Mutterschaftsurlaub in der Schweiz dauert in der Regel 14 Wochen (98 Tage). Der Mutterschaftsurlaub beginnt direkt nach der Geburt des Kindes. Der unterliegt auch gewissen Regeln: Du bist beispielsweise 16 Wochen nach der Geburt des Kindes als Mutter von einer Kündigung geschützt.

Muss das Kind länger als drei Wochen aus medizinischen Gründen im Spital verbleiben, beispielsweise bei Frühgeburten, kann die Mutter den Mutterschaftsurlaub dann beginnen, sobald das Kind zu Hause ist. Die Zeit im Spital wird nicht angerechnet.

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Abb.: Die Familie im Fokus.

Wer bezahlt die Mutterschaftsentschädigung?

Die Schweizerische Ausgleichskasse zahlt dem Arbeitgeber die Mutterschaftsentschädigung aus. Die Entschädigung beträgt 80 % des früheren Einkommens, maximal jedoch CHF 196 pro Tag. Bei einem Lohn von CHF 5'000 würdest du maximal CHF 4'000 erhalten.

Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung seitens der Ausgleichskasse beginnt mit dem Geburtstag des Kindes. Die Berechtigung für die Mutterschaftsentschädigung endet nach 14 Wochen oder dann, wenn du deine Arbeit ganz oder teilweise wieder aufnimmst.

Grundsätzlich zahlt die AHV deinem Arbeitgeber die Mutterschaftsentschädigung aus und du erhältst entsprechend deinen Lohn. Wenn der Arbeitgeber jedoch in der Zwischenzeit Konkurs gehen sollte oder Zahlungen versäumt, bekommst du deinen Lohn direkt von der Ausgleichskasse überwiesen.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung?

Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben alle werdenden Mütter, die:

  • Mindestens 9 Monate vor der Geburt in einem Angestelltenverhältnis stehen, oder

  • Selbstständig erwerbend sind, oder

  • Arbeitslos sind und bereits ein Taggeld erhalten, oder

  • Wegen Unfällen oder psychischen Problemen Gelder der IV beziehen, oder

  • 9 Monate vor der Geburt AHV-versichert sind.

Mütter, die im Kanton Genf erwerbstätig sind oder waren, haben möglicherweise Anspruch auf zusätzliche, kantonale Gelder. Informationen dazu findest du hier.

Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen?

Du hast als werdende Mutter mehrere Möglichkeiten, deine Ansprüche für deine zustehende Mutterschaftsentschädigung geltend zu machen. Du kannst:

  • Deinem Arbeitgeber eine Mitteilung machen. Dieser meldet dich im Anschluss der AHV.

  • Dich direkt bei deiner Ausgleichskasse melden und das entsprechende Formular ausfüllen, solltest du selbstständig erwerbend sein.

  • Bei Unmündigkeit deine nächsten Angehörigen als Unterstützer zu Rate ziehen. Diese dürfen dann die Ansprüche für dich geltend machen.

Fragen und Antworten

Können meine Ferien während der Schwangerschaft gekürzt werden?

Bist du in deinem Betrieb für mehr als zwei Monate aufgrund der Schwangerschaft abwesend, kann der Arbeitgeber deine Ferien kürzen. Dies sollte aber unbedingt bilateral abgeklärt werden.

Du hast nach Ablauf des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs bis zu fünf Jahre Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung. Wenn die Mutter ihre Arbeit vorzeitig wieder aufnimmt, endet der Anspruch.

Bin ich während des Mutterschaftsurlaubs unfallversichert?

Wenn du in einem Angestelltenverhältnis tätig warst oder arbeitslos bist, bist du unfallversichert. Ausserdem bist du von der Prämienzahlung befreit.

Ich erwarte Mehrlinge: Habe ich andere Ansprüche?

Nein. Das Schweizer Gesetz macht keinen Unterschied, ob du ein Kind, Zwillinge, Drillinge oder Mehrlinge erwartest.

Wenn du ein Kind adoptierst, hast du gesetzlich keinen Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung oder auf Mutterschaftsurlaub.

Ein Beispiel: Wieviel verdiene ich während des Mutterschaftsurlaubs?

Frau M. ist frisch gebackene Mutter. Ausserdem arbeitet sie in einem KMU als Teamleiterin in der Sachbearbeitung. Sie arbeitetet vor der Geburt Vollzeit mit einem monatlichen Lohn von 5’750 Franken. Sie erhält ab dem Zeitpunkt der Geburt 14 Wochen lang 80 % ihres Lohns ausbezahlt.

Frau M. verdient nach der folgenden Gleichung:

CHF 5’750 Lohn x 0.8 Auszahlungsentschädigung / 31 Tage = CHF 148 pro Tag (CHF 4’600 pro Monat)

Für werdende Väter: Wir haben für dich einen Beitrag rund um das Thema Vaterschaftsurlaub- und entschädigung verfasst.
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