Was hat es mit der Verprobung oder Rekapitulation auf sich? Was bedeuten die Begriffe? Wie führt man eine MWST-Verprobung durch?
Die Verprobung (oder Rekapitulation) entspricht dem Überprüfen der MWST-Abrechnung.
Kennen Sie die Begriffe MWST-Rekapitulation oder das MWST-Journal? Falls nicht, kein Problem: Das MWST-Journal ist die Grundlage für die Verprobung. Darin sind alle Mehrwertsteuer-Buchungen aufgeführt; inklusive dem dazugehörigen Umsatz und Ertragskonto und geordnet nach den Ziffern im MWST-Formular.
Zum Vorgehen: Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das Verproben oder Rekapitulieren der Mehrwertsteuer nichts anderes als zu überprüfen, ob das MWST-Formular korrekt ausgefüllt ist. Dazu kontrolliert man…
- ob die Ertragskonten zu den Buchungen auch zum MWST-Satz passen,
- ob der ausgewiesene Umsatz auch zu den MWST-Beträgen passt (allfällige Fehlbuchungen werden korrigiert).