Bei einer Gutschrift handelt es sich um eine besondere Rechnung. Im Gegensatz zur herkömmlichen Rechnung wird die Gutschrift nicht vom Leistungserbringer, sondern vom Leistungsempfänger (also in der Regel dem Kunden) ausgestellt. Daher wird die Gutschrift auch als umgekehrte Rechnung bezeichnet.
Beispiele: Wann werden Gutschriften verwendet?
Gutschriften finden u. a. in den folgenden Situationen Verwendung:
Rechnungskorrektur
Häufig werden Gutschriften verwendet, um eine Rechnung zu korrigieren. In so einem Fall wird von einer kaufmännischen Gutschrift gesprochen. Diese wird vom Leistungserbringer statt vom Leistungsempfänger ausgestellt, weshalb es empfehlenswert ist, auf dem Dokument die Bezeichnung «Rechnungskorrektur» oder «Stornorechnung» statt «Gutschrift» zu verwenden.
Mangelhafte Ware
Gutschriften können auch erstellt werden, wenn mangelhafte Ware geliefert wurde und dem Kunden aufgrund dessen ein Teil des Betrags erstattet werden soll. In diesem Fall handelt es sich, wie im vorherigen Beispiel, um eine kaufmännische Gutschrift, die vom Leistungserbringer ausgestellt wird. Daher empfiehlt sich in diesem Fall auch die Bezeichnung «Rechnungskorrektur» oder «Stornorechnung».
Der Kunde hat zu viel bezahlt
Gutschriften werden beispielsweise erstellt, wenn ein Kunde für ein Produkt oder eine Leistung zu viel bezahlt hat.
Rechnungsersatz
In einigen Fällen lohnt es sich auch auf Gutschriften als Ersatz für Rechnungen zurückzugreifen. Ein Vorteil: Der Kunde übernimmt die Kostenkontrolle.
Rabatte und Skonti
Rabatte oder Skonti sind ebenfalls Arten von Gutschriften. Hinter Rabatten steckt meistens die Idee, Kunden zum Kauf zu motivieren.
Wie sieht eine Gutschrift aus?
Damit eine Gutschrift als gültige Rechnung anerkannt wird, müssen auf ihr alle, für Rechnungen gesetzlich vorgeschriebenen, Pflichtangaben enthalten sein:
- Name, Adresse und Mehrwertsteuernummer des Leistungserbringers
- Rechnungsadresse: Name und Adresse des Leistungsempfängers (erst ab einem Rechnungsbetrag von CHF 400 Pflicht)
- Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum und, falls dieses nicht dem Rechnungsdatum entspricht, das Leistungsdatum
- Menge und Bezeichnung der Ware oder Dienstleistungen
- Anzuwendender Mehrwertsteuersatz und Mehrwertsteuerbetrag
- Entgelt
Folgende weitere Angaben, sollten auf der Gutschrift nicht fehlen:
- Rechnungsnummer der Rechnung, auf die sich die Gutschrift bezieht
- Grund der Gutschrift
Wie erstelle ich eine Gutschrift?
Vereinzelte Gutschriften kannst du beispielsweise mit Microsoft Word oder Excel erstellen. Erstellst du viele Rechnungen und Gutschriften, so lohnt sich allerdings schnell der Einsatz eines Rechnungsprogramms. Ein gutes Rechnungsprogramm kann zu einer enormen Zeitersparnis bei der Auftragsbearbeitung führen, da viele Arbeitsschritte vereinfacht oder sogar ganz automatisiert werden können.
Mit unserer Software bexio, beispielsweise, kannst du Gutschriften mit wenigen Klicks erstellen und direkt mit offenen Rechnungen verbuchen. Alternativ kannst du auch eine Gutschrift automatisiert aus einer vorhandenen Rechnung erstellen. Ausführliche Informationen hierzu findest du auch in unserem Support-Beitrag.
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