Drei Kriterien für eine geldwerte Leistung
Damit eine geldwerte Leistung vorliegt, müssen demnach folgende drei Kriterien erfüllt sein:
- Es erfolgt eine Leistung, ohne dass eine angemessene Gegenleistung erbracht wird.
- Die Leistung geht an den Beteiligten selbst oder an eine ihm nahestehende Person (z. B. Ehepartner oder Kind).
- Für die Gesellschaftsorgane ist ein deutliches Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung erkennbar.
Beispiele geldwerter Leistungen
Geldwerte Leistungen können in vielen Alltagssituationen entstehen – etwa bei der privaten Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs oder bei der Übernahme von Vermögenswerten zu Vorzugspreisen. Auch private Ausgaben, die über das Geschäft abgerechnet werden, oder gemischt genutzte Aufwendungen wie Clubmitgliedschaften können in der Schweiz steuerlich als geldwerte Vorteile gelten.
Geschäftsfahrzeug
In Zusammenhang mit einem Geschäftsfahrzeug entstehen häufig geldwerte Leistungen. Wird ein Firmenauto auch privat genutzt, muss dieser Vorteil korrekt als Einkommen erfasst werden. Üblicherweise wird dafür einPrivatanteil von 10.8 % des Anschaffungspreises (ohne MWST) verbucht. Erfolgt keine solche Verrechnung oder erhält jemand ein Fahrzeug ohne betriebliche Notwendigkeit, gilt dies als geldwerter Vorteil, da keine angemessene Gegenleistung erfolgt.
Beispiel: Die Unternehmensinhaberin nutzt ein Geschäftsauto für Kundenbesuche und geschäftliche Termine. Da das Fahrzeug für ihre Arbeit erforderlich ist und der jährliche Privatanteil ordnungsgemäss mit 10.8 % des Kaufpreises (exkl. MWST) verbucht wird, liegt kein steuerliches Problem vor.
Anders ist es bei ihrem Ehemann, der kein Arbeitsverhältnis mit der Firma seiner Frau hat, aber ebenfalls ein Geschäftsauto von ihrem Unternehmen erhält. Da weder eine geschäftliche Begründung noch eine Gegenleistung besteht, stellen die dafür verbuchten Fahrzeugkosten eine geldwerte Leistung dar – also einen privaten Vorteil, der steuerlich zu korrigieren ist.
Leasing von Fahrzeugen
Auch bei Leasingverträgen können geldwerte Leistungen entstehen.
Beispiel: Der Unternehmensinhaber least ein hochwertiges Auto für mehrere Jahre. Kurz vor Vertragsende überträgt er den Vertrag auf einen nahestehenden Angehörigen, während der Geschäftsinhaber selbst ein neues Fahrzeug least. Die nahestehende Person kann dieses Auto nun mit einer vertraglich festgelegten, geringen Restkaufsumme erwerben, die weit unter dem aktuellen Marktwert des Fahrzeuges liegt. Demzufolge liegt hier ein geldwerter Vorteil vor.
Die geldwerte Leistung entspricht dabei in der Regel dem aktuellen Marktwert des Fahrzeugs, abzüglich der verbleibenden Leasingraten und des Restkaufpreises.
Darlehen an Aktionäre oder Gesellschafter
Nimmt ein Beteiligter Geld aus seiner Gesellschaft in Form eines Darlehens auf, muss dies zu marktüblichen Bedingungen erfolgen – also zu Konditionen, die auch zwischen unabhängigen Parteien gelten würden. Fehlt eine klare Rückzahlungsabsicht oder ist die Rückzahlung wirtschaftlich nicht realistisch, wird das Darlehen steuerlich nicht anerkannt.
In diesem Fall gilt der Betrag als geldwerte Leistung, da es sich wirtschaftlich um eine verdeckte Ausschüttung handelt.
Privataufwendungen, die über die Firma bezahlt werden
Werden private Ausgaben über die Geschäftsbuchhaltung verbucht, liegt ebenfalls eine geldwerte Leistung vor. Dazu gehören beispielsweise Kleidung, Unterhaltungselektronik oder Familienreisen, die hauptsächlich privat genutzt oder unternommen werden. Selbst wenn auf einer Reise vereinzelt geschäftliche Kontakte gepflegt werden, gelten die gesamten Reisekosten in der Regel nicht als geschäftsmässig begründet.
Beispiel: Der Unternehmensinhaber reist mit seiner Frau und seinen zwei Kindern in die USA. Zwar trifft er während seines Aufenthalts einen Geschäftspartner und zwei Kunden, dennoch zählt diese Reise nicht als Geschäftsreise, sondern als Familienferien. Die Kosten der Reise gelten also nicht als geschäftsmässig begründete Aufwendungen.
Übernahme von Vermögenswerten aus der Gesellschaft
Auch die Übernahme von Wertgegenständen zu einem unter dem Marktwert liegenden Preis kann eine geldwerte Leistung darstellen.
Beispiel: Ein Aktionär des Unternehmens kauft sein bisheriges Geschäftsfahrzeug für CHF 10’000, obwohl der aktuelle Marktwert CHF 50’000 beträgt. In diesem Beispiel entsteht ihm ein geldwerter Vorteil von CHF 40'000, welcher steuerlich als Einkommen behandelt wird.
Aufwendungen mit gemischtem Charakter
Bestimmte Ausgaben können sowohl private als auch geschäftliche Aspekte enthalten – etwa Mitgliedschaften in Clubs oder Vereinen wie einem Golfclub oder eine Geburtstagsfeier, zu der viele private, aber auch Geschäftskunden eingeladen sind. Da solche Ausgaben oft sowohl der Freizeit als auch der geschäftlichen Kontaktpflege dienen, lassen sie sich nicht eindeutig zuordnen.
Kann nicht eindeutig anhand eines Belegs nachgewiesen werden, dass es sich um einen geschäftsmässig begründeten Aufwand handelt, sollte die Summe privat getragen werden. Ist der Nachweis anhand eines Belegs zwar möglich, der Aufwand kann dennoch nicht eindeutig vollständig zugewiesen werden, sollte ein angemessener Privatanteil verbucht werden, um steuerliche Risiken zu vermeiden.
Was sind die Steuerfolgen von geldwerten Leistungen?
Geldwerte Leistungen können für Unternehmen und Anteilsinhaber erhebliche steuerliche Konsequenzen haben – insbesondere, wenn sie im Rahmen einer Steuerprüfung oder MWST-Kontrolle entdeckt werden. Oft sind sie nicht nur ein kleiner Buchhaltungsfehler, sondern führen zu Nachsteuern, Verzugszinsen und unter Umständen sogar Strafverfahren. Aus diesem Grund sollte unbedingt auf die korrekte steuerliche Deklaration von geldwerten Leistungen geachtet werden.
1. Steuerfolgen von geldwerten Leistungen für das Unternehmen
Wird eine geldwerte Leistung durch die Steuerbehörden festgestellt, muss der betreffende Betrag dem steuerbaren Gewinn des Unternehmens zugerechnet werden. Damit erhöht sich die Steuerbelastung der Gesellschaft. Zudem können Mehrwertsteuerkorrekturen anfallen: Die nicht korrekt deklarierten Leistungen werden nachversteuert, und unrechtmässig geltend gemachte Vorsteuern müssen zurückerstattet werden.
2. Steuerfolgen von geldwerten Leistungen für den Inhaber oder Aktionär
Auch auf privater Ebene hat eine geldwerte Leistung steuerliche Auswirkungen. Der empfangene Vorteil – beispielsweise ein Fahrzeug, eine Reise oder ein Darlehen – wird als steuerbares Einkommen behandelt. Meist erfolgt die Besteuerung wie bei einer Dividende, also als Vermögensertrag, der je nach Kanton und Beteiligungshöhe teilweise privilegiert besteuert wird.
3. Verrechnungssteuer
Geldwerte Leistungen unterliegen zusätzlich der Verrechnungssteuer in Höhe von 35 %. Diese muss die Gesellschaft grundsätzlich auf den Empfänger überwälzen. Wird die Verrechnungssteuer nicht auf den Leistungsempfänger abgewälzt, wird der Betrag ins Hundert aufgerechnet – was effektiv einer Steuerbelastung in Höhe von rund 53,8 % für die Gesellschaft entspricht.
Unter bestimmten Bedingungen kann die Verrechnungssteuer jedoch später zurückgefordert werden, etwa wenn der Leistungsempfänger in der Schweiz steuerpflichtig ist und die Leistung korrekt deklariert wurde.
4. Mögliche Nach- und Strafsteuern
Werden geldwerte Leistungen erst im Nachhinein entdeckt, etwa bei einer Revision, kann die Eidgenössische Steuerverwaltung Nachsteuern und Verzugszinsen erheben. In schwerwiegenden Fällen droht zusätzlich ein Strafsteuerverfahren.
Gerade deshalb sind eine saubere Buchführung und eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben entscheidend. Unternehmen sollten alle Transaktionen mit Beteiligten sorgfältig dokumentieren und sicherstellen, dass Leistungen stets zu marktüblichen Konditionen erfolgen. So lassen sich Missverständnisse und teure Steuerfolgen vermeiden.