Als Unternehmer brennt man für sein aufgebautes Business und möchte dementsprechend, dass auch die Mitarbeitenden mit demselben Einsatz und derselben Energie für die Firma arbeiten. Doch der Prozess, neue Mitarbeitende zu suchen und zu gewinnen, ist meistens langwierig und aufwändig. Umso wichtiger, dass die ausgewählten Personen zum Unternehmen passen. Damit sich Arbeitgebender und Arbeitnehmender sicher sein können, gibt es die Probezeit zu Beginn eines neuen Anstellungsverhältnisses. Die Probezeit gibt beiden Parteien die Möglichkeit, sich gegenseitig kennenzulernen und zu testen, ob das Verhältnis für beide stimmig ist und eine längerfristige Zusammenarbeit angestrebt wird. In diesem Beitrag erklären wir den Begriff «Probezeit» in der Schweiz und gehen dabei auf Kündigungsfrist und weitere Bedingungen ein.
In diesem Beitrag
- Was ist die Probezeit?
- Wie lange dauert die Probezeit?
- Kann die Probezeit verlängert werden?
- Wie lange ist die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit?
- Was passiert bei Krankheit oder Unfall während der Probezeit?
- Vorteile der Probezeit: Warum die Probezeit sinnvoll ist
- Kann ich bei einer Kündigung in der Probezeit ein Arbeitszeugnis verlangen?
- Probezeitgespräch: Das Ende der Probezeit
ℹ️ Was ist die Probezeit?
Die Probezeit ist ein zeitlich begrenzter Zeitraum zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses. Arbeitgebender und -nehmender können sich kennenlernen und prüfen, ob sie eine langfristige Zusammenarbeit eingehen möchten. Während der Probezeit gilt eine gesonderte Kündigungsfrist von sieben Tagen. Nach der Probezeit gilt das im Arbeitsvertrag festgehaltene Beschäftigungsverhältnis inklusive der vereinbarten Kündigungsfrist.
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Entdecken Sie unser kostenloses WebinarWie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit dauert bei unbefristeten Verträgen zwischen einem und maximal drei Monaten und wird im Arbeitsvertrag festgehalten. Für befristete Arbeitsverhältnisse sieht das OR keine Probezeit vor. Grundsätzlich gilt dabei für Arbeitnehmende und -gebende dieselbe Probezeit. Unter gewissen Umständen kann die Probezeit verlängert und angepasst werden.
Prinzipiell haben Unternehmen das Recht, individuelle Probezeiten oder das Auslassen dieser im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im Arbeitsvertrag festzuhalten.
Ist bei unbefristeten Verträgen keine Probezeit explizit definiert, dann gilt die gesetzliche Probezeit von einem Monat. Eine Ausnahme bilden Lehrverträge. Hier ist die Probezeit von mindestens einem Monat verpflichtend und kann bei Zustimmung des Kantons auf bis zu sechs Monate verlängert werden.
Kann die Probezeit verlängert werden?
Ja, die Probezeit kann verlängert werden. Verhindern gewisse Umstände, dass die Probezeit in der vorgesehenen Zeit erfüllt werden kann, wird diese verlängert. Die ausgefallene Zeit wird dann an das Ende angehängt, sodass beiden Parteien weiterhin die Möglichkeit bleibt, sich ausreichend kennenzulernen.
Auf die Umstände, unter denen die Probezeit verlängert werden kann, gehen wir weiter unten im Detail ein.
Wie lange ist die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit?
Während der Probezeit kann innerhalb von sieben Tagen gekündigt werden. Die Besonderheit hierbei ist nicht nur die Kürze der Kündigungsfrist, sondern auch, dass jeder Tag als Kündigungstag akzeptiert wird. Nach der Probezeit werden in der Regel nur Kündigungen zum Ende des Monats angenommen. Die Probezeit und deren Bedingungen werden jeweils schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten.
Wichtig bei der Kündigungsfrist ist, dass nicht das Datum des Versands als Kündigungsdatum gilt, sondern der Zeitpunkt, an dem der Empfänger das Schreiben erhält.
Ist der Arbeitgebende beispielsweise gerade verreist oder fällt aufgrund von Krankheit einige Tage aus, so wird die Kündigung vom Arbeitnehmenden erst wirksam, sobald der Arbeitgebende darüber informiert wird. Entsprechend verspätet startet dann erst die Kündigungsfrist.
Kündigungsfristen in der Schweiz
Alle Details erfahrenWas passiert bei Krankheit oder Unfall während der Probezeit?
Kann die Probezeit aufgrund von Krankheit, Unfall oder einer nicht freiwilligen gesetzlichen Pflicht (z. B. Militärdienst) nicht geleistet werden, so wird die Probezeit verlängert. Die ausgefallene Zeit wird an das ursprüngliche Ende hinzugefügt. Somit ist garantiert, dass beide Parteien weiterhin die Möglichkeit haben, sich und den Arbeitsablauf kennenzulernen.
Ein Beispiel
Susanna Pell startet am 01. Februar 2023 ihre neue Arbeitsstelle als Verkäuferin bei Marinas Blumenlädeli. Im Arbeitsvertrag ist keine gesonderte Probezeit vereinbart. Es gilt damit eine Frist von einem Monat. Die beiden Damen sind damit zu zweit im Geschäft. Marina Krahn rutscht unglücklich auf Glatteis aus und muss mehrere Tage im Spital bleiben. In dieser Zeit kann Susanna Pell ihre Probezeit nicht fortführen, da die Geschäftsinhaberin krankheitsbedingt ausfällt. Nach 10 Tagen kann Marina Krahn ihre Arbeit wieder aufnehmen und damit auch Susanna Pell. Das ursprüngliche Ende der Probezeit fällt damit nicht auf den 28. Februar 2023, sondern auf den 10. März 2023.
Sonderfall: Schwangerschaft
In der Probezeit ist die Kündigung einer Mitarbeitenden aufgrund von Schwangerschaft gültig. Dies liegt daran, dass in der Schweiz während der Probezeit kein gesonderter Kündigungsschutz gilt. Allerdings sind Frauen nicht verpflichtet, den Arbeitgebenden über die Schwangerschaft zu informieren. Nach der Probezeit unterliegen Frauen im Falle einer Schwangerschaft einem Kündigungsschutz während der Schwangerschaft sowie 16 Wochen nach der Geburt.
Vorteile der Probezeit : Warum die Probezeit sinnvoll ist
Kennenlernen & prüfen: Arbeitgebende und Arbeitnehmende können sich in der Probezeit kennenlernen und prüfen, ob die Zusammenarbeit für beide Parteien stimmig ist.
Höhere Flexibilität: Die kürzere Kündigungsfrist während der Probezeit bietet beiden Parteien mehr Flexibilität. Wenn einer die Zusammenarbeit beenden möchte, kann dies schneller und einfacher geschehen.
Zeit für Einarbeitung: Die Probezeit kann genutzt werden, um den neuen Mitarbeitenden einzuarbeiten und mit Arbeitsprozessen vertraut zu machen, sodass der Mitarbeitende nach Ende der Probezeit – im besten Fall selbstständig seine Aufgaben übernehmen und dem Unternehmen direkt Mehrwert bieten kann.
Mögliche Anpassungen: Die Probezeit können Arbeitgebender und Arbeitnehmender nutzen, um mögliche Anpassungen bezüglich der Vertragsinhalte zu besprechen und umzusetzen.
Wert und Bedeutung von Mitarbeiter-Job-Fit
Mitarbeiter-Job-Fit bedeutet, dass Unternehmen und Mitarbeitender bestmöglich zusammenpassen. Wenn der Mitarbeitende die Werte teilt und gut zur gelebten Unternehmenskultur passt, erleichtert das die Zusammenarbeit im Team und führt zu einer höheren Effizienz. Die Kommunikation im Team wird erleichtert und Mitarbeitende verstehen Ziele und Strategien einfacher, was die Umsetzung wiederum erleichtert. Doch der Mitarbeiter-Job-Fit bezieht sich nicht nur auf die persönliche Ebene, sondern auch auf den Leistungsumfang des Mitarbeitenden und auf die ihm übertragenen Aufgaben. Das bedeutet, dass die Aufgaben dem Können und Wissen des Arbeitnehmenden entsprechen sollten. Langweilt sich der Mitarbeitende oder fühlt er sich überfordert, schlägt sich das jeweils auf die Performance nieder. Um das zu verhindern, sollten die Aufgaben bestmöglich zum Mitarbeitenden passen.
Kann ich bei einer Kündigung in der Probezeit ein Arbeitszeugnis verlangen?
Ein Mitarbeitender hat jederzeit das Recht auf ein Arbeitszeugnis gemäss OR, somit auch in der Probezeit. Das Arbeitszeugnis ist ein Dokument, in dem Zeit und Aufgaben der Beschäftigung sowie eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Mitarbeitenden festgehalten werden.
Ein Arbeitszeugnis für die Probezeit fällt in der Regel kürzer aus als eines nach einer mehrjährigen Beschäftigung. Dies liegt daran, dass die Dauer der Beschäftigung und der Umfang mit zunehmender Firmenzugehörigkeit zunehmen. Ein Arbeitszeugnis während der Probezeit kann für den Mitarbeitenden hilfreich sein, wenn er sich nach einer neuen Anstellung umsieht oder auch um diese Zeit in seinem Lebenslauf zu füllen.
Probezeitgespräch: Das Ende der Probezeit
Am Ende der Probezeit setzen sich Arbeitgebender und Arbeitnehmender zusammen und besprechen die vergangene Zeit. Auch ist dies nochmals der Zeitpunkt, um Vorschläge oder Änderungswünsche anzusprechen.
Der Arbeitgebende hat die Möglichkeit nachzufragen, wie es dem Mitarbeitenden gefallen hat und wie er die übertragenen Aufgaben erfüllen konnte. Ebenso hat der Arbeitnehmene die Chance, Feedback zu geben und kann auch nochmals betonen, wie sehr ihm die Arbeitsstelle gefällt.
Ziel des Probezeitgesprächs ist es, dass beide Parteien herausfinden, ob die Vorstellungen und Versprechen eingehalten werden konnten und ob beide einer weiteren Zusammenarbeit zustimmen.