BVG-Beiträge können jetzt als Prozentsatz festgelegt werden
29. Oktober 2024
Neu ist es möglich, den BVG-Beitrag in Prozent zu setzen. Dies kann in den Mitarbeiterdetails unter Versicherungen erfolgen. Der von Ihnen festgelegte Prozentsatz wird von der Summe aller „relevanten Lohnarten“ abzüglich des Koordinationsabzugs auf der Lohnabrechnung abgezogen. Die massgebenden Löhne sind in der Lohnartentabelle definiert.
Ausführlichere Informationen über den BVG-Beitrag als Prozentsatz finden Sie im Helpcenter Artikel, indem Sie auf „Mehr erfahren“ klicken.