Körperschaftsteuer in der Schweiz: Berechnung, Fristen und Beispiele

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Ob Start-up, KMU oder etablierte Aktiengesellschaft: Wer in der Schweiz eine Kapitalgesellschaft führt, muss sich mit der Körperschaftsteuer auseinandersetzen. Sie gehört zu den wichtigsten Abgaben für Unternehmen und beeinflusst die finanzielle Planung wesentlich.

In diesem Beitrag erfahren Sie anhand von konkreten Beispielen, was die Körperschaftsteuer genau ist, wer sie bezahlen muss, wie sie berechnet wird und welche Möglichkeiten es gibt, die Steuerbelastung zu senken.

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Was ist eine Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer, auch Gewinnsteuer, ist eine Steuer auf den Gewinn von juristischen Personen, also von Kapitalgesellschaften wie AGs oder GmbHs. Sie wird auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erhoben und ist auch als «Einkommensteuer juristischer Personen» bekannt. Natürliche Personen sind davon nicht betroffen.

Wer bezahlt in der Schweiz Körperschaftsteuer?

In der Schweiz sind juristische Personen verpflichtet, Körperschaftsteuer zu zahlen. Dazu zählen Kapitalgesellschaften wie AGs und GmbHs, aber auch Genossenschaften, einige Stiftungen, Vereine und Institutionen sowie Investmentgesellschaften mit festem Kapital.

Beispiel: Ein Start-up gründet eine GmbH. Sobald das Unternehmen Gewinne erzielt, muss es darauf Körperschaftsteuer zahlen – im Gegensatz zu einem Einzelunternehmen, bei dem der Inhaber Einkommensteuer entrichtet.

Wie berechnet man die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer fällt in der Schweiz auf Bundesebene, wie auch auf Kantons- und Gemeindeebene an. Die Steuerbelastung variiert dabei je nach Kanton erheblich. Sie wird auf den steuerbaren Reingewinn des Unternehmens erhoben. Für die Berechnung werden die Zahlen aus dem Jahresabschluss bzw. der Bilanz sowie der Erfolgsrechnung benötigt.

1. Ermittlung des steuerbaren Reingewinns

Der steuerbare Reingewinn wird wie folgt berechnet:

Saldo der Erfolgsrechnung (unter Berücksichtigung des Vorjahres-Saldovortrags)

+ verdeckte Gewinnausschüttungen

+ nicht verbuchte Erträge (z. B. aus Aufwertungen oder Liquidationen)

- steuerlich nicht anerkannte Aufwände (z. B. private Auslagen)

= steuerbarer Reingewinn

Demnach lautet die Formel:

Steuerbarer Reingewinn = Erträge – Aufwendungen +/- steuerliche Korrekturen

2. Auswahl des Steuersatzes

Nun wird auf den steuerbaren Reingewinn der jeweils geltende Steuersatz angewendet. Dieser Steuersatz setzt sich aus drei Elementen zusammen:

  • Bundessteuer: Einheitlich 8.5 % des steuerbaren Reingewinns
  • Kantonale und kommunale Steuern: Unterschiedlich je nach Standort

So liegt die effektive Gesamtsteuerbelastung (Kombination von Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer) im Kanton Zug beispielsweise bei 11,85 %, während sie in Bern 20,54 % beträgt.

Dieser erhebliche Unterschied verdeutlicht die Bedeutung der Standortwahl für Unternehmen in der Schweiz.

3. Anwendung des Steuersatzes

Die Formel für die Berechnung der Körperschaftsteuer lautet:

Körperschaftsteuer = steuerbarer Reingewinn × effektiver Gesamtsteuersatz

Beispiel: Ein Unternehmen in Zug erzielt einen steuerbaren Reingewinn von CHF 500'000.
Der effektive Gesamtsteuersatz in Zug beträgt 11,85 %.

Berechnung: CHF 500'000 × 11,85 % = CHF 59'250

Das Unternehmen muss somit CHF 59'250 an Körperschaftsteuer zahlen.

Ein Unternehmen in Bern, das einen steuerbaren Reingewinn von CHF 500’000 erzielt, muss bei einem effektiven Gesamtsteuersatz von 20,54 % hingegen folgende Körperschaftsteuer bezahlen:

CHF 500’000 x 20,54 % = CHF 102’700

Wer ist von der Körperschaftsteuer befreit?

In der Schweiz gibt es bestimmte juristische Personen, die ganz oder teilweise von der Körperschaftsteuer befreit sind.

1. Gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Organisationen

Organisationen, die ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen und dem Wohl Dritter dienen, sind in der Regel von der Körperschaftsteuer befreit.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Stiftungen für Bildung, Kultur oder Umweltschutz
  • Vereine, die humanitäre Hilfe leisten
  • Non-Profit-Organisationen mit klarem Gemeinwohlbezug
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Abb.: Gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Organisationen sind von der Körperschaftsteuer befreit.

Klare Voraussetzung für die Befreiung von der Körperschaftsteuer ist, dass durch die Organisation keine privaten Personen bereichert werden und der Vorstand ehrenamtlich tätig ist. Die Mittel müssen vollständig dem gemeinnützigen Zweck dienen.

Erhält ein Verein keine Steuerbefreiung, gelten Freigrenzen, deren Höhe vom jeweiligen Kanton abhängig ist.

2. Kirchliche Organisationen

Kirchliche Einrichtungen, wie z. B. Kirchen oder kirchliche Stiftungen, sind steuerbefreit, wenn sie religiöse, karitative oder seelsorgerische Tätigkeiten ausüben.

Wichtig zu beachten ist allerdings, dass nur das Vermögen und Einkommen, das kirchlichen Zwecken dient, also beispielsweise Gottesdiensten und Seelsorge, von der Steuer befreit ist. Gewerbliche Aktivitäten der Kirche, wie beispielsweise der Betrieb eines Cafés, unterliegen der Besteuerung.

3. Öffentliche Institutionen

Auch öffentliche Institutionen wie Bund, Kantone, Gemeinden sowie deren Anstalten oder Betriebe sind in der Regel steuerbefreit, sofern sie eine staatliche Aufgabe erfüllen.

4. Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen

Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen, die vom Bund beauftragt wurden und deren ganzjähriger Betrieb von nationaler Bedeutung ist, sind von der Steuerpflicht ausgenommen.

Beispiel: Ein gemeinnütziger Verein in Zürich, der kostenlose Nachhilfe für benachteiligte Kinder organisiert, erzielt jährlich kleine Spendenüberschüsse. Da der Verein keine kommerziellen Zwecke verfolgt, ausschliesslich gemeinnützig tätig ist und sämtliche Mittel in den Vereinszweck fliessen, wird er von der Steuerverwaltung als steuerbefreit anerkannt.

Wie können Unternehmen die Steuerlast senken?

Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, um die Steuerlast zu senken.

  1. Standortwahl: Die effektive Steuerbelastung variiert je nach Kanton stark. Daher lohnt es sich gegebenenfalls, den Standort in einen steuerlich günstigeren Kanton zu legen.
  2. Verlustvortrag: Verluste aus Vorjahren können mit Gewinnen verrechnet werden und so den steuerbaren Reingewinn senken.
  3. Patentboxen & F&E-Abzüge: Viele Kantone bieten für Unternehmen mit Innovations- oder Forschungsaktivitäten steuerliche Entlastungen.

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Häufig gestellte Fragen zur Körperschaftsteuer

Wie hoch fällt die Körperschaftsteuer in der Schweiz aus?

Die Gesamthöhe der Körperschaftsteuer variiert je nach Kanton, da Bund, Kantone und Gemeinden jeweils eigene Steuern erheben. Auf Bundesebene beträgt der Steuersatz der Bundeskörperschaftsteuer 8,5 % auf den Reingewinn. Hinzu kommen Körperschaftsteuern der Kantone und Gemeinden, die individuell festgelegt werden. Je nach Standort liegt die Gesamtbelastung (Bund, Kanton und Gemeinde) etwa zwischen 11 % und 21 %.

Unternehmen in steuergünstigen Kantonen zahlen somit eine geringere Körperschaftsteuer als Unternehmen in anderen Regionen.

Können bei der Körperschaftsteuer Steuervorteile geltend gemacht werden?

Die gezahlte Körperschaftsteuer kann als Betriebsausgabe abgezogen werden, was den steuerbaren Gewinn mindert und den effektiven Steuersatz reduziert.

Wann wird die Körperschaftsteuer fällig?

Zur Abführung der Körperschaftsteuer verpflichtete Kapitalgesellschaften müssen nach Ende des Geschäftsjahres eine Steuererklärung bei den Steuerbehörden einreichen, auf deren Basis die Körperschaftsteuer berechnet wird. Die Frist für die Einreichung variiert je nach Kanton.

Zudem wird in vielen Kantonen vierteljährlich eine Körperschaftsteuer-Vorauszahlung fällig. Die Höhe dieser Vorauszahlung richtet sich nach der letzten Festsetzung der Steuer und wird somit jedes Jahr neu berechnet.

Wie fülle ich die Körperschaftsteuererklärung aus?

Um die Körperschaftsteuererklärung auszufüllen, wird der Jahresabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung) benötigt. Die Steuererklärung kann je nach Kanton online oder auf Papier eingereicht werden. Man trägt darin alle relevanten Geschäftszahlen ein, insbesondere den steuerbaren Gewinn. Viele Kantone bieten digitale Hilfsmittel oder Formulare an, die durch die einzelnen Schritte führen. Bei Unsicherheiten lohnt es sich, einen Treuhänder hinzuzuziehen.

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf den Gewinn von juristischen Personen wie Aktiengesellschaften oder GmbHs. Sie fällt in der Schweiz und in vielen weiteren Ländern an. Die Gewerbesteuer hingegen gibt es in der Schweiz nicht – sie ist typisch für Deutschland. Dort wird sie zusätzlich zur Körperschaftsteuer auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs erhoben und geht an die Gemeinden.

Gibt es bei der Körperschaftsteuer Freibeträge?

Während natürliche Personen bei der Einkommensteuer von Freibeträgen profitieren können, gibt es für Kapitalgesellschaften wie AGs und GmbHs bei der Körperschaftsteuer keine Freibeträge. Für Vereine oder Organisationen mit ideellen Zwecken gibt es einen Freibetrag bei geringen Gewinnen. Die Höhe ist vom jeweiligen Kanton abhängig.

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