Der Einstandspreis und seine Berechnung

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Der Einstandspreis ist ein wichtiger Begriff aus dem Rechnungswesen. Er wird benötigt, um Verkaufspreise zu kalkulieren und den Gewinn zu ermitteln. Gleichzeitig verhindert die Berechnung des Einstandspreises, bei der Preisgestaltung unwissend gegen das Gesetz zu verstossen.

Doch was genau ist der Einstandspreis eigentlich und mit welcher Formel kann man ihn berechnen? In diesem Beitrag gehen wir der Bedeutung des Einstandspreises für Unternehmen auf den Grund.

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Was ist der Einstandspreis?

Beim Einstandspreis, auch bekannt als «Bezugspreis» oder «Beschaffungspreis», handelt es sich um den tatsächlichen Kaufpreis, den ein Unternehmen für den Bezug einer Ware oder Dienstleistung zahlt. Es handelt sich dabei um den Netto-Listenpreis abzüglich Preisabschlägen (wie Rabatte und Skonti) und zuzüglich Bezugskosten (wie Transportkosten).

Wie berechnet man den Einstandspreis?

Der Einstandspreis ist also der Preis, den ein Unternehmen für den Einkauf von Waren oder Dienstleistungen zahlt. Für die Berechnung des Einstandspreises benötigen Sie drei Beträge: den Netto-Listenpreis, Preisnachlässe und die Bezugskosten.

  1. Der Netto-Listenpreis ist der Preis, den Sie als Unternehmen für den reinen Kauf der Ware bezahlt haben. Netto bedeutet, dass der Listenpreis ohne Vorsteuer verwendet wird. Da die Vorsteuer für Unternehmen lediglich ein durchlaufender Posten ist, wird sie bei der gesamten Berechnung ausser Acht gelassen.
  2. Von diesem Netto-Listenpreis ziehen Sie nun sämtliche Preisnachlässe, die Sie beim Kauf erhalten haben – wie Boni, Skonti und Rabatte – ab.
  3. Im Anschluss addieren Sie alle Bezugskosten – wie Kosten für Transport, Lagerhaltung, Einfuhrzölle, Verpackung und Transportversicherung – zu dem Betrag hinzu.

Die Formel zur Berechnung des Einstandspreises lautet demnach wie folgt:

Einstandspreis = Nettolistenpreis – Preisnachlässe + Bezugskosten

Beispiel: Der E-Bike-Händler E-Riding möchte zum Saisonstart neue E-Bikes kaufen. Dazu erhält er ein Angebot eines Herstellers. Mit diesem Angebot wird nicht direkt ersichtlich, wie hoch der Einstandspreis und somit die Kosten, für die er im Rahmen des Einkaufs der E-Bikes aufkommen muss, sind.

E-Bike vor roter Mauer


Das Angebot setzt sich aus dem Netto-Listenpreis der Räder in Höhe von CHF 1‘500 je E-Bike sowie Transportkosten in Höhe von insgesamt CHF 400 zusammen. Zudem muss eine Transportversicherung in Höhe von CHF 200 abgeschlossen werden. Da der E-Bike-Händler 15 E-Bikes bestellen möchte, gewährt der Hersteller ihm einen Mengenrabatt von 15%. Bei Bezahlung innerhalb von 12 Tagen nach Rechnungserhalt wird zusätzlich ein Skonto von 2,5% gewährt.

Der Besitzer von E-Riding möchte nun anhand dieser Werte den Einstandspreis berechnen. Dazu muss er vorab einige Berechnungen durchführen:

  • Nettolistenpreis = CHF 1‘500 x 15 = CHF 22‘500
  • Preisnachlass Mengenrabatt = CHF 22‘500 x 15% = CHF 3‘375
  • Preisnachlass Skonto = (CHF 22‘500 – CHF 3‘375) x 2,5% = CHF 478

Daraus ergibt sich folgender Einstandspreis:

Einstandspreis = CHF 22‘500 (Nettolistenpreis) – CHF 3‘375 (Mengenrabatt) – CHF 478 (Skonto) + CHF 400 (Transport) + CHF 200 (Versicherung) = CHF 19‘247

Der Einstandspreis ist somit aufgrund der grosszügigen Rabatte und geringen Bezugskosten günstiger als der Netto-Listenpreis der Fahrräder. Pro E-Bike fallen für den Händler lediglich CHF 1‘283.13 an.

Wann wird der Einstandspreis angewandt?

Durch die Ermittlung des Einstandspreises weiss man als Unternehmen, wie viel man tatsächlich für ein Produkt oder eine Dienstleistung zahlt. Dies ist aus verschiedenen Gründen wichtig:

  • Vergleich von Angeboten verschiedener Unternehmen und Lieferanten.
  • Kalkulation des Verkaufspreises an die Kunden.
  • Berechnung des Gewinns und Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit.
  • Ermittlung des Wertes der Warenbestände im Lager.

Aus diesen Gründen zeigt sich, dass der Einstandspreis die Rentabilität und den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens direkt beeinflusst.

Schliesslich können anhand der Berechnung des Einstandspreises die Kosten, die tatsächlich für den Einkauf von Produkten entstanden sind, ermittelt werden. Diese Kosten wiederum können nun in die eigene Preisgestaltung mit einbezogen werden. Denn ein Unternehmen sollte den Verkaufspreis stets so ansetzen, dass damit nicht nur die Kosten für den Einkauf gedeckt werden können, sondern auch ein angemessener Gewinn erzielt werden kann.

Warum die Ermittlung des Einstandspreises auch beim Vergleich verschiedener Angebote sinnvoll ist, wird im folgenden Beispiel deutlich:

Um das Angebot vergleichen zu können, holt sich der Händer E-Riding noch weitere Angebote von anderen E-Bike-Herstellern ein. Tatsächlich findet er einen Hersteller, der die E-Bikes zu einem um CHF 300 pro Bike günstigeren Preis anbietet:

Hersteller A

Hersteller B

Netto-Listenpreis

Für 15 E-Bikes

CHF 1‘500 pro E-Bike

CHF 22‘500

CHF 1‘200 pro E-Bike

CHF 18‘000

- Mengenrabatt

- CHF 3‘375 (15%)

- CHF 540 (3%)

- Skonto

- CHF 478 (2,5%)

/

+ Transportkosten

+ CHF 400

+ CHF 700

+ Versicherungskosten

+ CHF 200

+ CHF 400

+ Einfuhrzölle

/

+ CHF 1‘000

= Einstandspreis

CHF 19‘247

CHF 19‘560

Aus der Berechnung des Einstandspreises ergibt sich somit, dass Hersteller B, trotz der viel günstigeren Preise für die E-Bikes, am Ende der teurere Anbieter ist. Ergewährt weniger Preisnachlässe und hat gleichzeitig höhere Beschaffungskosten als Hersteller A.

Wie ist der Verkauf unter Einstandspreis in der Schweiz gesetzlich geregelt?

Der wiederholte Verkauf von Waren oder Dienstleistungen unter dem Einstandspreis wird als Preisunterbietung angesehen und ist unzulässig, insbesondere wenn es darauf abzielt, den Wettbewerb zu verzerren oder eine monopolistische Position zu erreichen.

In der Schweiz ist es laut Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Kap.1 Art.3 f.) somit gesetzlich verboten, dauerhaft unter Einstandspreis zu verkaufen. Laut Kartellgesetz dürfen Unternehmen eine marktbeherrschende oder marktmächtige Stellung nicht missbrauchen.

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Abb.: In der Schweiz ist es gesetzlich verboten, dauerhaft unter Einstandspreis zu verkaufen.

Der Verkauf unter Einstandspreis gilt somit als wettbewerbswidrig. Schliesslich sollen Unternehmen mit überlegener Marktmacht (z. B. aufgrund höherer Mengenrabatte) ihre Position nicht ausnutzen, um Wettbewerber (meist kleinere und mittlere Unternehmen) zu behindern und aus dem Markt zu verdrängen.

Ziel ist also, den Wettbewerb zu schützen und kleinere Konkurrenzgeschäfte nicht zu benachteiligen. Ohne das Verbot könnten grosse Handelsketten durch Dumpingpreise den Einkauf bei kleineren Händlern unattraktiv machen. Langfristig könnte dies den allgemeinen Wettbewerb verringern und Verbraucherpreise erhöhen.

Der gelegentliche und zeitlich begrenzte Verkauf unter Einstandspreis ist allerdings in manchen Fällen erlaubt – dies kann zum Beispiel bei Schluss- oder Räumungsverkäufen der Fall sein, oder aber beim nahenden Verderb von Produkten.

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Häufig gestellte Fragen zum Einstandspreis

Was ist der Unterschied zwischen Einstandspreis und Einkaufspreis?

Der Einkaufspreis bezeichnet den Preis, den das Unternehmen für den reinen Kauf der Waren bezahlt, ohne Berücksichtigung von weiteren Kosten. Der Einstandspreis hingegen ist der Gesamtbetrag, den ein Unternehmen für den Kauf und die Lagerung von Waren aufwendet. Er umfasst den Einkaufspreis der Waren sowie alle zusätzlichen Kosten wie Transport oder Lagerung.

Die Formeln für die Berechnung der beiden Preise lauten wie folgt:

Einkaufspreis = Nettolistenpreis – Preisnachlässe

Einstandspreis = Einkaufspreis + Bezugskosten

Wozu dient der Einstandspreis?

Der Einstandspreis hilft einem Unternehmen dabei, die Kosten zu verstehen und Gewinnmargen zu planen. Denn er zeigt, wie viel Geld ein Unternehmen investiert hat, um Waren zu kaufen und bereitzustellen. Ausserdem dient der Einstandspreis als Grundlage für die Berechnung des Verkaufspreises, wodurch Unternehmen sicherstellen können, dass sie einen angemessenen Gewinn erzielen.

Darf man unter Einstandspreis verkaufen?

Es ist gesetzlich verboten, Waren dauerhaft unter dem Einstandspreis zu verkaufen. Es kann jedoch Ausnahmen geben, zum Beispiel bei Sonderangeboten oder Lagerabverkäufen, die zeitlich begrenzt sind und darauf abzielen, den Umsatz anzukurbeln oder Lagerbestände zu reduzieren.

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