In der Praxis sehen viele die Zahlungserinnerung als eine unverbindliche Vorstufe der 1. Mahnung. Rein rechtlich gesehen entspricht eine Zahlungserinnerung jedoch einer rechtswirksamen Mahnung. Sowohl Zahlungserinnerungen als auch Mahnungen sollen Rechnungsempfänger an fällige Zahlungen erinnern.
Ist die Zahlungserinnerung eine 1. Mahnung?
In der Schweiz ist das Mahnwesen gesetzlich nicht geregelt. Theoretisch bedeutet dies, dass Sie unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist bereits eine Zahlungserinnerung oder Mahnung versenden dürfen. In der Praxis empfiehlt sich aber im Abstand von 10-14 Tage die nächste Mahnung zu verschicken.
Wie lange Frist bei Mahnungen?
Die 1. Mahnung ist Teil eines dreistufigen Mahnprozesses, der üblicherweise aus einer Zahlungserinnerung, einer 1. Mahnung und einer 2. Mahnung besteht. Gemäss dem Schweizer Obligationenrecht dürfen bereits nach Ablauf der Zahlungsfrist Verzugszinsen in Höhe von 5 % erhoben werden. Oftmals wird bei der Zahlungserinnerung aber auf Verzugszinsen verzichtet.
Was bedeutet die 1. Mahnung?
Bleiben Sie sachlich und verzichten Sie auf Drohungen. Auch Entschuldigungen Ihrerseits sind an dieser Stelle nicht angemessen und eher kontraproduktiv. Fassen Sie die Gegebenheiten kurz zusammen und erwähnen Sie nochmals wichtige Eckdaten wie das Rechnungsdatum, den Betrag und das Fälligkeitsdatum.
Mustertext:
“Mit unserem Schreiben vom 14. September haben wir Sie an die offene Rechnung über CHF 280 erinnert. Bis heute konnten wir keinen entsprechenden Zahlungseingang verbuchen. Wir bitten Sie daher nochmals, den Rechnungsbetrag bis zum 12. Oktober zu überweisen.”
Wie formuliere ich die 1. Mahnung?