Mahnungsvorlage für die Schweiz

Keine Lust auf Vorlagen ausfüllen? Mit bexio Mahnungen automatisch erstellen & versenden!

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Die schriftliche Abmahnung ist in der Schweiz gesetzlich nicht vorgeschrieben. Du könntest bei Zahlungsverzug daher direkt die Betreibung einleiten. Die einfachere und meist erfolgreichere Lösung ist jedoch ein geregelter Mahnlauf, der den Kunden wiederholt an die ausstehende Rechnung erinnert und ausreichend Zeit gewährt diese zu begleichen.

Mithilfe unserer Mahnungsvorlagen schreibst du deine erste Mahnung und zweite (und letzte) Mahnung im Handumdrehen.

Sogar noch einfacher geht’s übrigens mit bexio: Zahlungserinnerungen und Mahnungen werden inklusive aller wichtigen Angaben ganz einfach automatisch aus deinen Rechnungen erstellt und zum richtigen Zeitpunkt versendet – erfahre mehr.

Mahnungsvorlagen mit Anleitung

Wenn du deinem Kunden bereits eine Zahlungserinnerung geschickt hast und dieser immer noch nicht reagiert hat, dann ist es Zeit das Mahnverfahren in Gang zu setzen.

In der Regel setzt sich dieses zusammen aus einer ersten Mahnung und der zweiten bzw. letzten Mahnung mit Betreibungsandrohung. Wird auch die letzte Mahnung ignoriert, so folgt die Betreibung.

Hier findest du unsere Vorlagen inklusive Anleitung und Pflichtangaben:

Vorlage 1. Mahnung

Reagiert dein Kunde nicht auf deine höfliche Zahlungserinnerung, so ist es an der Zeit die erste Mahnung zu schicken. In der Regel empfiehlt es sich die erste Mahnung etwa 10 bis 14 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist zu versenden.

Ebenso wie in eine Rechnung, gehören auch in ein Mahnschreiben einige Pflichtangaben:

Unsere Vorlage inklusive Mustertext (rechts) kann dir weiterhelfen (klicken für Grossansicht).

Wie formuliere ich die 1. Mahnung?
Bleib sachlich und verzichte auf Drohungen. Auch Entschuldigungen deinerseits sind an dieser Stelle nicht angemessen und eher kontraproduktiv. Fass die Gegebenheiten kurz zusammen und erwähne nochmals wichtige Eckdaten wie das Rechnungsdatum, den Betrag und das Fälligkeitsdatum.

Vorlage 2. Mahnung

Die erste Mahnung war erfolglos und du wartest immer noch auf den Geldeingang? Dann ist es Zeit für die zweite und letzte Mahnung und damit die letzte Zahlungsaufforderung an den Schuldner.

Ebenso wie bei der ersten Mahnung, gehören auch auf die zweite Mahnung die nötigen und oben erwähnten Pflichtangaben sowie ein freundliches Anschreiben.

Der grundlegende Unterschied: In der zweiten Mahnung erwähnst du, dass du gerichtliche Schritte einleitest, sollte die neue Zahlungsfrist ebenfalls nicht eingehalten werden.

Beachte bitte: Belasse es bei der Androhung der Betreibung. Sonstige Androhungen können nach Art. 181 StGB strafbar sein.

Verschicke die zweite Mahnung aus Beweisgründen daher am besten als Einschreiben.

Hier siehst du unser Muster für die letzte Mahnung vor der Betreibung (klicken für Grossansicht):

Häufige Fragen zur Mahnung

Ist die Zahlungserinnerung eine 1. Mahnung?

In der Praxis sehen viele die Zahlungserinnerung als eine unverbindliche Vorstufe der 1. Mahnung. Rein rechtlich gesehen entspricht eine Zahlungserinnerung jedoch einer rechtswirksamen Mahnung. Sowohl Zahlungserinnerungen als auch Mahnungen sollen Rechnungsempfänger an fällige Zahlungen erinnern.

Wie lange Frist bei Mahnungen?

In der Schweiz ist das Mahnwesen gesetzlich nicht geregelt. Theoretisch bedeutet dies, dass du unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist bereits eine Zahlungserinnerung oder Mahnung versenden darfst. In der Praxis empfiehlt sich aber im Abstand von 10-14 Tage die nächste Mahnung zu verschicken.

Was bedeutet die 1. Mahnung?

Die 1. Mahnung ist Teil eines dreistufigen Mahnprozesses, der üblicherweise aus einer Zahlungserinnerung, einer 1. Mahnung und einer 2. Mahnung besteht. Gemäss dem Schweizer Obligationenrecht dürfen bereits nach Ablauf der Zahlungsfrist Verzugszinsen in Höhe von 5 % erhoben werden. Oftmals wird bei der Zahlungserinnerung aber auf Verzugszinsen verzichtet.

Wie formuliere ich die 1. Mahnung?

Bleibe sachlich und verzichte auf Drohungen. Auch Entschuldigungen deinerseits sind an dieser Stelle nicht angemessen und eher kontraproduktiv. Fasse die Gegebenheiten kurz zusammen und erwähne nochmals wichtige Eckdaten wie das Rechnungsdatum, den Betrag und das Fälligkeitsdatum.


Mustertext:

“Mit unserem Schreiben vom 14. September haben wir dich an die offene Rechnung über CHF 280 erinnert. Bis heute konnten wir keinen entsprechenden Zahlungseingang verbuchen. Wir bitten dich daher nochmals, den Rechnungsbetrag bis zum 12. Oktober zu überweisen.”

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Mahnläufe automatisieren

Mit bexio kannst du automatische Mahnläufe definieren. Damit kannst du auf das zeitaufwendige Ausfüllen von Mahnungsvorlagen verzichten und verschickst Zahlungserinnerungen und Mahnungen zum richtigen Zeitpunkt – und das komplett automatisch. bexio-Nutzer erhalten ihre gestellten Rechnungen im Durchschnitt um 26% schneller bezahlt.

Die Zahlungserinnerungen und Mahnungen werden dabei ganz einfach aus deinen Rechnungen und den hinterlegten Textbausteinen erstellt. Aus diesem Grund musst du dir keine Sorgen um die Richtigkeit der Angaben machen.

Dank E-Banking-Schnittstelle gleicht bexio deine Rechnungen mit deinen Banktransaktionen direkt online ab. Sollte zu dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum noch keine Zahlung eingegangen sein, so wird das Mahnwesen automatisch eingeleitet. Selbstverständlich hast du auch die Möglichkeit Mahnläufe manuell zu starten.

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