Worauf muss ich beim Kostenvoranschlag achten?
Bei einem Kostenvoranschlag unterscheidet man zwischen dem verbindlichen und dem unverbindlichen Kostenvoranschlag.
- Beim verbindlichen Kostenvoranschlag handelt sich ganz einfach um eine Offerte.
- Beim unverbindlichen Kostenvoranschlag handelt es sich um eine kaufmännische Vorkalkulation.
Was ist der Unterschied zwischen unverbindlichem Kostenvoranschlag und Angebot?
Der entscheidende Unterschied zwischen Offerte und dem unverbindlichen Kostenvoranschlag liegt in der juristischen Gültigkeit: ein auf der Offerte angegebener Preis ist verbindlich. Das gilt auch, wenn etwaige Kosten für die Erfüllung des Auftrages höher (oder niedriger) ausfallen als erwartet.
Wenn Sie sich nicht sicher sein sollten wie hoch die Kosten ausfallen werden, kann daher ein unverbindlicher Kostenvoranschlag angemessen sein. Dieser enthält entweder Richtpreise oder gar keine Preise:
- Bei einem ungefähr berechneten Kostenvoranschlag dienen die Richtpreise in der Regel als Anhaltspunkt bis die tatsächlichen Kosten feststehen.
- Wurde kein Preis vereinbart, so darf der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt werden.
In beiden Fällen sollte auf dem Kostenvoranschlag festgehalten werden, dass es sich um ein unverbindliches Angebot handelt. Formulierungen wie „ungefähre Preisangabe“ oder „Preis nach Aufwand“ sind daher wichtiger Bestandteil eines Kostenvoranschlags, um dem Kunden böse Überraschungen nach Vollendung des Auftrags zu ersparen.
Überschreitung und Abweichungen in der Rechnung
Das heisst allerdings nicht, dass der auf dem unverbindlichen Kostenvoranschlag angegebene Richtpreis willkürlich oder zum Zwecke eines attraktiveren Angebots besonders niedrig angegeben werden darf.
Der Rechnungsbetrag nach Vollendung der Arbeit darf den Preisvorschlag im Kostenvoranschlag nicht übermässig überschreiten. Toleriert wird in den meisten Branchen eine Kostenüberschreitung von maximal 10 %. Bei übermässiger Kostenüberschreitung hat der Kunde im Sinne von Art. 375 OR das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
Achten Sie weiterhin darauf, dass Sie Ihrem Kunden die Ursache der Überschreitung der Kosten nachweisen können. Haben sich zum Beispiel auf dem Bau höhere Materialkosten ergeben als anfänglich erwartet, so lohnt es sich sicherzustellen, dass Sie die entsprechenden Belege zur Hand haben.
Beispieltexte und gängige Formulierungen
Vergessen Sie nicht darauf hinzuweisen, dass die im Kostenvoranschlag angegebenen Preise gegebenenfalls von der Schlussrechnung abweichen können. Hierfür eigenen sich Formulierungen wie z. B.:
«Dieser Kostenvoranschlag ist unverbindlich. Die angegebenen Preise können ggfs. durch etwaigen Mehraufwand über- bzw. unterschritten werden.»
«Bei dem angegebenen Zeit- und Materialaufwand handelt es sich um Schätzungen. Die abschliessende Rechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Zeit- und Materialaufwands.»
«Vermerk: Dieser Kostenvoranschlag ist unverbindlich.»