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Der Nebenerwerb: eine
gewinnbringende Ergänzung

Im Nebenerwerb tätig sind unselbstständige Arbeitnehmer oder selbstständige Erwerbstätige, die in Ergänzung zu ihrer hauptberuflichen Beschäftigung zusätzlich einer weiteren beruflichen Tätigkeit nachgehen. Vorausgesetzt wird per Definition also das Vorliegen eines Haupterwerbs. Dies kann neben einer beruflichen Erwerbstätigkeit zum Beispiel auch die Tätigkeit als Hausfrau sein, mit welcher kein Einkommen erzielt wird. Selbst Studierende können im Rahmen einer Teilzeittätigkeit eine Nebenbeschäftigung ausüben. Der Nebenerwerb wird meist bei einem anderen Arbeitgeber und in einem anderen Tätigkeitsgebiet ausgeübt. Zudem ist es auch möglich, im Rahmen einer selbstständigen unternehmerischen Erwerbstätigkeit nebenbei eine solche Teilzeitbeschäftigung auszuüben. Damit eine Erwerbstätigkeit als Nebenbeschäftigung qualifiziert wird, gilt des Weiteren folgende Voraussetzung: Das Einkommen aus dieser Beschäftigung muss niedriger sein als das Haupteinkommen.

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Dies gilt es, bei einer Nebenbeschäftigung zu beachten

Als Ergänzung zur hauptberuflichen Beschäftigung kann grundsätzlich jede berufliche Herausforderung in Form einer Teilzeitbeschäftigung in Angriff genommen werden. Geld, welches auf diese Weise verdient wird, stellt für viele Haushalte eine willkommene Entlastung dar. Vor allem Familien sind häufig auf ein solches zusätzliches Einkommen angewiesen, weil sie sonst das Existenzminium nicht erreichen würden. Die Hauptbeschäftigung kann jedoch gewisse Einschränkungen mit sich bringen hinsichtlich der Art, wie nebenbei Geld verdient werden kann.

Konkurrenzverbote

Da die Möglichkeit besteht, dass diese zusätzliche Arbeitsstelle mit bestimmten Interessen des Hauptarbeitgebers unvereinbar ist, sollte eine schriftliche Genehmigung von diesem eingeholt werden. Dies beugt Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor, welche die Arbeitsstelle gefährden oder gar zum Verlust der Arbeitsstelle führen könnten. So lassen sich zum Beispiel in Arbeitsverträgen sogenannte Konkurrenzverbote finden, die es den Arbeitnehmern – regelmäßig sogar bis einige Zeit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus – verbieten, mit dem Arbeitgeber in Konkurrenz zu treten. Die Genehmigung kann unter Umständen von der Erfüllung bestimmter Auflagen und Bedingungen abhängig gemacht oder zeitlich beschränkt werden. Gewisse Beschäftigungen, als Beispiel können künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeiten genannt werden, sind meist nicht genehmigungspflichtig.

Zeitliche Einschränkungen

Aber selbst wenn die Teilzeitstelle fachlich nicht im Widerspruch zur Hauptbeschäftigung steht, gibt es dennoch in zeitlicher Hinsicht bedeutende Einschränkungen. So muss beispielsweise kein Arbeitgeber dulden, dass seine Arbeitnehmer völlig überfordert und nicht genügend ausgeruht zur Arbeit kommen, weil sie rund um die Uhr arbeiten. Er bezahlt für die Arbeitskraft seiner Angestellten und erwartet dementsprechend auch, dass die Arbeiter ihre aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Pflichten erfüllen und ihre Arbeit in guter Qualität leisten. Es kann also möglich sein, dass ein Arbeitgeber aus diesem Grund seine Zustimmung zu der geplanten Teilzeitbeschäftigung verweigert, um seine eigenen wirtschaftlichen Interessen zu schützen.

Was ist zu beachten - kurz gesagt:

  • Einholen einer schriftlichen Genehmigung des Hauptarbeitgebers
  • Beachten von allfälligen Konkurrenzverboten
  • Einhalten von gesetzlich verankerten Wochenarbeitszeiten
  • Möglichkeiten zur Einteilung in vorteilhafte Steuerklasse beachten

Gesundheitliche Aspekte

Um nicht gesundheitlichen Schaden zu nehmen, sollten Arbeitnehmer aber auch von sich aus auf die Einhaltung der gesetzlich verankerten Wochenarbeitszeit achten. Gerade Personen, die neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit eine eigene Existenz aufbauen möchten, laufen Gefahr, diese Höchstarbeitszeit zu überschreiten und nach gewisser Zeit unter Stresssymptomen zu leiden. Grundsätzlich nimmt die Nebenbeschäftigung im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit eine große Rolle ein: Wer sich nicht sicher ist, ob die eigene Firma ein Erfolg wird, der kann sich als Unternehmer versuchen, ohne seinen sicheren Arbeitsplatz aufgeben zu müssen. Eine Existenzgründung fällt unter diesen Umständen einiges leichter. Da eine neu gegründete Unternehmung ohnehin durchschnittlich drei Jahre auf dem Markt sein muss, bevor sie einen Gewinn erwirtschaftet, kann diese Zeit mithilfe eines Geschäftsaufbaus in Nebenbeschäftigung sinnvoll überbrückt werden.

Einkommen

Hinsichtlich der auf das zusätzliche Einkommen zu entrichtenden Steuern gibt es einige Dinge, die beachtet werden müssen. So kann durch bewusste Wahl des Beschäftigungsgrades bzw. des erzielten Einkommens die Einteilung zu einer vorteilhafteren Steuerklasse beeinflusst werden. Es kann je nach Situation sinnvoll sein, den Beschäftigungsgrad und das Einkommen unter einer bestimmten Grenze zu halten, damit Steuern gespart werden können. Wer hier ein wenig rechnet – oder einen Experten rechnen lässt – der kann Arbeitszeit und Geld sparen.

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