Calendar view with glasses
29. APRIL 2016

Verkürztes oder verlängertes Geschäftsjahr für Gründer: Das gilt es zu beachten

Eine Firmengründung bringt viele Herausforderungen und Aufgaben mit sich – nicht immer fällt die offizielle Gründung auf den Anfang eines neuen Kalenderjahres. Auch wenn das traditionelle Geschäftsjahr, das analog zum Kalenderjahr verläuft, für viele Unternehmen üblich ist, kann auch die Alternative sinnvoll sein. In diesem Fall spricht man von einem verkürzten (auch Rumpfjahr) oder einem verlängerten Geschäftsjahr. Welche Folgen die Anpassung des Geschäftsjahres hat und wie man damit buchhalterisch umgeht, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

In diesem Beitrag

Was ist ein überlanges Geschäftsjahr?

ℹ️ Ein überlanges oder auch verlängertes Geschäftsjahr liegt dann vor, wenn das erste Geschäftsjahr nicht einem Kalenderjahr entspricht. Die Abrechnungsperiode liegt damit nicht im Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember und umfasst mehr als 12 Monate.

Wie lang darf ein überlanges Geschäftsjahr sein?

Jeder Kanton regelt die maximale Länge für ein erstes Geschäftsjahr unterschiedlich. Der zulässige Zeitraum kann dabei zwischen 15 und maximal 23 Monaten liegen. Wir empfehlen Ihnen bei Gründung direkt in Ihrem Kanton nachzuschauen, welche Bedingungen gelten.

Überlanges Geschäftsjahr – ein Beispiel

Wenn Sie im März Ihr Unternehmen offiziell gründen, dann entspricht Ihr erstes Geschäftsjahr nicht einem Kalenderjahr. Sie haben die Wahl, die erste Abrechnungsperiode zu verkürzen oder zu verlängern. Das bedeutet:

  • Entweder entscheiden Sie sich für ein verkürztes erstes Jahr von März bis Ende Dezember mit nur 10 Monaten statt der üblichen 12.

  • Oder Sie entscheiden sich – falls kantonal möglich – für ein verlängertes Geschäftsjahr von 22 Monaten und schliessen Ihr erstes Geschäftsjahr erst Ende des nächsten, vollen Kalenderjahres ab.

Zeitraum

Dauer erstes Geschäftsjahr

Verkürztes Geschäftsjahr

01. März – 31. Dezember

10 Monate

Verlängertes Geschäftsjahr

01. März – 31. Dezember + 01. Januar – 31. Dezember

22 Monate


Was ist ein Rumpfjahr?

Ein Rumpfjahr ist ein Steuer- oder Wirtschaftsjahr, das nicht einem vollen Kalenderjahr entspricht. In folgenden Szenarien können Rumpfjahre relevant sein:

Gründungsjahr: Wenn ein Unternehmen im Laufe des Jahres gegründet wird, entspricht das erste Geschäftsjahr einem Rumpfjahr. Das bedeutet, dass das erste Wirtschaftsjahr nur den Zeitraum seit der Gründung bis zum Ende des Kalenderjahres umfasst.

Geschäftsjahreswechsel: Wenn ein Unternehmen sein Geschäftsjahr ändert, kann es zu einem Rumpfjahr kommen, wenn das neue Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. In diesem Fall würde das Rumpfjahr den Zeitraum zwischen dem Ende des alten Geschäftsjahres und dem Beginn des neuen Geschäftsjahres abdecken.

Liquidation oder Auflösung: Wenn ein Unternehmen liquidiert oder aufgelöst wird, kann das letzte Geschäftsjahr als Rumpfjahr betrachtet werden, da es möglicherweise nicht das volle Kalenderjahr umfasst.

In allen diesen Fällen müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie die steuerlichen und rechtlichen Anforderungen für Rumpfjahre einhalten, einschliesslich der ordnungsgemässen Buchführung und der Einreichung der Steuererklärung für den entsprechenden Zeitraum.

Warum ein Kurz- oder Langjahr führen?

Mit der Wahl der Dauer des ersten Geschäftsjahres gilt es, Steuervorteile zu nutzen: Häufig fallen im ersten Geschäftsjahr hohe Investitionen an, weshalb es sich lohnen kann, ein Langjahr zu wählen. So können die anfänglichen hohen Aufwände mit den später anfallenden Erträgen verrechnet werden.

Abb.: Unternehmensgründungen sind herausfordernd und (kosten-)intensiv. Steuervorteile im ersten Geschäftsjahr zu nutzen, ist daher sinnvoll.
Abb.: Unternehmensgründungen sind herausfordernd und (kosten-)intensiv. Steuervorteile im ersten Geschäftsjahr zu nutzen, ist daher sinnvoll.

Wann kann ein Geschäftsjahr geändert werden?

Ein Geschäftsjahr kann nicht nur im ersten Gründungsjahr angepasst werden, sondern auch, wenn folgende Umstände vorliegen:

  • Veränderung der Geschäftstätigkeit

  • Saisonales Geschäft

  • Neuausrichtung der Geschäftsstrategie

Änderung des Geschäftsjahres: Worauf müssen Sie achten?

Bei der Änderung des Geschäftsjahres gibt es steuerliche, rechtliche und finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Es ist daher ratsam, das Vorhaben gut zu durchdenken und im besten Fall mit Ihrem Treuhänder zu besprechen.

Wer eine Firma gründet und sich für die Änderung des Geschäftsjahres entschieden hat, sollte folgende Punkte beachten:

Steuerliche Folgen der Änderung des Geschäftsjahres

Bei der Änderung des Geschäftsjahres ändert sich auch entsprechend die Steuerperiode, in der Steuern zu entrichten sind. Ebenso beeinflusst es die Abgabe der Steuererklärung, da das Geschäftsjahr immer ausschlaggebend für das Steuerjahr ist.

Rechtliche Folgen der Änderung des Geschäftsjahres

Unter Umständen hat die Anpassung des Geschäftsjahres Auswirkungen auf Verträge oder Vereinbarungen. Dies kann zum Beispiel Verträge mit Lieferanten betreffen, wenn die Änderung aufgrund von saisonalen Schwankungen entschieden wurde.

Ein Beispiel:

Die Eisdiele ZüriGlacé verändert das Geschäftsjahr (ursprünglich analog zum Kalenderjahr) auf eine verkürzte Version vom 01. Mai bis 31. Oktober. Entsprechend muss die Eisdiele laufende Lieferantenverträge, zum Beispiel für frisches Obst, anpassen.

Finanzielle Folgen der Änderung des Geschäftsjahres

Ein angepasstes Geschäftsjahr hat ebenfalls Auswirkungen auf die finanzielle Jahresplanung eines Unternehmens. Liquidität ist nach wie vor der Schlüssel für ein erfolgreiches Unternehmen. Bei der Änderung können Steuerzahlungen verfrüht oder verspätet auftreten. Die Zahlungsmöglichkeit hierfür muss entsprechend gesichert sein. Zudem können auch Kosten für rechtliche Beratung oder die Einreichung der Steuererklärung entstehen.

Geschäftsjahr: Immer abweichend vom Kalenderjahr?

Es muss nicht für alle Firmen sinnvoll sein, das Geschäftsjahr analog zum Kalenderjahr zu führen. Aber auch bei einem unterjährigen Geschäftsjahr gilt: Die MWST-Abrechnung orientiert sich immer am Kalenderjahr. So kann es für Unternehmen, beispielsweise in der Tourismusbranche, steuerlich sinnvoll sein, mit einem Geschäftsjahr eine volle Saison abzudecken. Dazu empfiehlt das KMU-Portal der Schweizerischen Eidgenossenschaft den Abschluss aus technischen Gründen vor dem Beginn der Hochsaison zu legen. Aufgefüllte Lager können dann bei der Reservebildung von Vorteil sein.

Worauf ist bei abweichenden Geschäftsjahren zu achten?

  • Ein Geschäftsjahr beginnt immer am ersten Tag des Startmonats und endet mit dem letzten Tag des Endmonats.

  • Ein neues Geschäftsjahr muss lückenlos an das vorherige Geschäftsjahr anschliessen. Ein Unterbruch zwischen den Abrechnungsperioden ist nicht zulässig.

  • Die MWST-Abrechnung, unabhängig von der Methode, hat auf abweichende Geschäftsjahre keinen Einfluss. Diese werden nach wie vor quartalsweise respektive semesterweise abgerechnet.

Flexible Geschäftsjahre mit bexio

Beim Einrichten Ihres bexio-Kontos können Sie die Dauer Ihres Geschäftsjahres ganz einfach festlegen. Der Jahresabschluss orientiert sich anschliessend an Ihrem gesetzten Start- und Enddatum des definierten Geschäftsjahres. Falls Sie Ihr Geschäftsjahr immer unterjährig (beispielsweise von September bis September) führen, erklären wir Ihnen hier, wie Sie diese Einstellungen vornehmen.

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