Wie bereits erwähnt, wird, bei der Abrechnung mit Hilfe von Saldosteuersätzen, der Jahresumsatz (inkl. der Ihren Kunden in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer) mit dem für Ihre Branche vorgegebenen Steuersatz multipliziert. Daraus ergibt sich dann die Steuerschuld (vgl. Art. 37 MWSTG). Der Vorteil von dieser Methode: Die Vorsteuer muss nicht abgerechnet werden, da sie pauschal abgeholt wird. Ausserdem minimiert die Saldobesteuerung den administrativen Aufwand. Sie müssen die Mehrwertsteuer nur halbjährlich - statt quartalsweise wie bei der effektiven Methode - abrechnen. Darum setzen viele Kleinunternehmer auf die Saldosteuersatzmethode.
Welche Fristen sind einzuhalten?
Unabhängig von der Methode der Besteuerung muss innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode - sprich pro Quartal oder Semester - das Formular bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingereicht und gleichzeitig auch die Steuerschuld bezahlt werden. Weitere Informationen zu Terminen und Fälligkeiten sind ebenfalls auf der Seite der ESTV aufgeführt.