Geld Erhalten Mahnung Betreibung
03. JUNI 2015

Zahlungserinnerung, Mahnung oder Betreibung?

Handwerker wie Maler oder Schreiner führen Arbeiten aus. Danach stellen sie eine Rechnung, die der Kunde bezahlt. Dies ist der Idealfall. Nicht immer zahlen aber alle Kunden ihre Schulden. Was können Sie als Kleinunternehmer tun um zu Ihrem Geld zu kommen?

In der Schweiz ist das Mahnwesen gesetzlich nicht geregelt. Es empfiehlt sich aber, nach folgendem Prinzip vorzugehen: Schicken Sie dem Kunden als Erstes eine freundliche Zahlungserinnerung. Bezahlt er danach noch nicht, versenden Sie eine 1. Mahnung. Lässt der Kunde auch diese Frist verstreichen, senden Sie ihm die 2. Mahnung. Diese 2. Mahnung enthält sogleich eine Betreibungsandrohung.

Tipp: Versenden Sie die 2. Mahnung aus Beweisgründen eingeschrieben.

So kommen Sie schneller zu Ihrem Geld

Dieses Vorgehen mit Mahnungen benötigt viel Zeit. Grundlegende Tipps, wie Sie schneller zu Ihrem Geld kommen: Halten Sie nach dem Ausstellen der Rechnung Kontakt mit dem Kunden, rechnen Sie schnell ab und gewähren Sie Skonto oder bieten Sie die Möglichkeit zur Zahlung in Raten an.

Betreibung als letzte Option

Der letzte Schritt ist das Einleiten einer Betreibung. Füllen Sie dazu online das entsprechende Formular aus. Senden Sie das ausgedruckte und unterschriebene Formular an das Betreibungsamt am Wohn- bzw. Geschäftssitz des Schuldners. Sie erhalten eine Rechnung für die Betreibungsgebühr. Je nach Höhe der Forderung beträgt sie zwischen CHF 100 und CHF 500. Dieser Betrag wird dem Kunden zusammen mit Ihrer Forderung in Rechnung gestellt. Sie müssen den Betrag allerdings im Voraus bezahlen.

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